Kärntner Landesregierung plant neue Regelung für Wolfsabschüsse
ST. GEORGEN/LÄNGSEE. Kärntens Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) hat bei einer Pressekonferenz anlässlich der Agrarreferentenkonferenz am Dienstag im Stift St. Georgen (Bezirk St. Veit an der Glan) eine neue rechtliche Regelung von Wolfsabschüssen angekündigt.
Die aktuelle Kärntner Verordnung läuft 2024 aus. Der Abschuss von "Schadwölfen", bisher an eine gewisse Anzahl gerissener Nutztiere gekoppelt, soll schneller gehen, so die Absicht hinter dem Gesetzesvorhaben. Die Praxiserfahrung habe gezeigt, dass es zu lange dauere, bis auf Almen eingegriffen werden könne. "Mein Plan ist es, nur mehr den Risikowolf mittels Verordnung zu regeln, aber die Entnahme von Schadwölfen auf gesetzliche Ebene zu heben", sagte Gruber laut einer Aussendung.
Abschuss schon nach erstem Angriff
Nach dem neuen Alm- und Weideschutzgesetz soll im Voraus festgelegt werden, auf welchen Almen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar seien. Diese sollen dann als Almschutzgebiete verordnet werden. "Schon beim ersten Angriff wird dort eine Entnahme möglich sein", so Gruber. Der Gesetzesentwurf soll in Kürze in Begutachtung gehen und bereits für die Alm- und Weidesaison 2024 gelten. Eine Verordnung zum "Risikowolf" soll unmittelbar nach Auslaufen der derzeit bestehenden Regelung in Kraft treten.
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Bei den Schadhunden, noch mehr aber bei den Schad-Blechwölfen sind die Verantwortlichen blind und taub.
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