Prozess um verseuchte Blutkonserve: Geldstrafe für Spenderin
SPITTAL/DRAU. Nachdem im vergangenen Frühjahr eine 84-jährige Frau wegen einer mit Malaria verseuchten Blutkonserve gestorben ist, ist am Montag am Bezirksgericht Spittal an der Drau die 59-jährige Blutspenderin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
Die Frau fasste eine Geldstrafe in Höhe von 280 Tagessätzen zu je sechs Euro - insgesamt 1.680 Euro - aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte war ab Mitte Jänner 2019 für drei Wochen mit ihrem Ehemann in Uganda, wo sich die beiden an einem Hilfsprojekt beteiligt hatten. Nach ihrer Rückkehr zeigte die Frau lange Zeit keine Symptome, ging auf Skitouren und machte Ausflüge, am 19. Februar spendete sie in ihrer Heimatgemeinde in Oberkärnten Blut. Dabei kreuzte sie bei der Frage, ob sie zuvor im Ausland gewesen sei, "Nein" an. Einige Tage später litt die 59-Jährige unter Fieberschüben, bis schließlich ein Test auf Malaria gemacht wurde. Unterdessen hatte bereits eine 84-jährige Frau bei einer Hüftoperation die verseuchte Blutkonserve erhalten, sie erkrankte schwer an Malaria und starb an den Folgen der Krankheit.
Die 59-Jährige bekannte sich in ihrer Einvernahme schuldig. Sie habe am Tag der Blutspende Stress gehabt und den Fragebogen eilig ausgefüllt. "Ich wollte etwas Gutes tun und nicht jemandem schaden", sagte die Frau, die ihren Angaben nach seit ihrem 20. Lebensjahr immer wieder Blut gespendet hat. "Warum glauben Sie denn, dass es einen Fragebogen gibt?", wollte Richter Mario Zuzek wissen. "Damit man den richtig ausfüllt", gab die 59-Jährige an. Sie sei aber schon auch davon ausgegangen, dass das gespendete Blut "auf alles Mögliche getestet" wird - auch wenn sie auf Nachfrage des Richters zugab, dass Malaria in Mitteleuropa sicher eine außergewöhnliche Krankheit sei.
Im Fokus des Prozesses stand auch das Rote Kreuz. Als die 59-Jährige mit Verdacht auf Malaria mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht wurde, hatte sie einen Sanitäter darauf aufmerksam gemacht, dass sie elf Tage zuvor Blut gespendet hatte. Der Sanitäter bestätigte das auch in seiner Zeugeneinvernahme am Montag. Er habe die Info sofort an den Fahrer des Rettungswagens weitergegeben. Dieser habe noch während der Fahrt gesagt, dass die Sache "erledigt" sei. Gegen ihn läuft noch ein Ermittlungsverfahren, weshalb er sich auch vor Gericht der Aussage entschlug.
"Meine Mandantin übernimmt die Verantwortung für etwas, das sie nach bestem Wissen und Gewissen getan hat", erklärte die Verteidigerin der 59-Jährigen. Sie verwies auch auf den Fahrer des Rettungswagens, der "grob fahrlässig" gehandelt und die Info über die Malaria-Erkrankung nicht weitergeleitet habe.
"Sie haben einen Fehler begangen in der Hektik, aber der war unverzeihlich", sagte Richter Zuzek in seiner Urteilsbegründung. "Die Fragebögen liegen nicht zum Spaß auf, sondern dass potenziell Erkrankte ausgeschlossen werden können", verwies er auf das Prozedere beim Blutspenden. Die 59-Jährige habe "sicher aus lobenswertem Antrieb" gespendet, was der Frau auch mildernd zugutegekommen sei, ebenso wie ihr Geständnis und ihre Unbescholtenheit. Aber das Urteil sei auch als Symbol zu verstehen, dass man mit solchen Angaben zur eigenen Gesundheit nicht leichtfertig umgehen dürfe - gerade in Pandemiezeiten spiele das eine wichtige Rolle, so der Richter.
Die Angeklagte nahm das Urteil an, Bezirksanwalt Norbert Rautz gab keine Erklärung ab.
Ein Gutmensch weist der Reihe nach dem anderen die Schuld zu.
Mit Ehemann 3 Wochen Aktivistenurlaub – kann man übrigens mittlerweile tatsächlich buchen.
Dann Schitouren und Ausflüge.
Und auch noch Blut spenden in dem ganzen Stress.
Da kann man schon vergessen, kürzlich in Uganda gewesen zu sein und ein Nein anzukreuzen, weil eh die anderen alles, auch das in Ö Unwahrscheinliche …
Wieso der Richter „einen lobenswerten Antrieb“ als mildernden Umstand angenommen?
Was war eigentlich wirklich das Motiv zum Blutspenden?
Einfach nur Gutes tun kann es dem Sachverhalt nach ja nicht gewesen sein.
Ich tippe eher auf Langeweile und zu viel Freizeit und wenig Arbeit,
wofür auch der extrem niedrige Tagsatz der Strafe spricht, der einem sehr, sehr niedrigen Eikommen entspricht.
Warum war der RK-Fahrer zuständig und nicht sein Kollege?
Wäre es nicht Sache der Spenderin gewesen, die Zentrale zu informieren als sie selbst erkrankte und ihr der Aktivistenurlaub wieder einfiel.
War immer der Meinung, daß Blut wird von der spenderzentrale kontrolliert. Wenn dem nicht so ist, kann jeder Patient auch HIV oder Hepatitis c bekommen. Weil es der spender eventuel verschwiegen oder selber nicht gewusst hat.
Du bist Zeuge Jehovas, und weil einer der 180000tausend bist, die in den Himmel kommen, sind dir deine Kinder schon immer scheißegal, oder?
Klar, du hast vor dreißig Jahren deinen Kind keine Infusion geben lassen. Tot ist tot, und wurscht wie.
Die Darstellung des Sachverhaltes dürfte nicht vollständig sein. Habe vor einiger Zeit anderswo gelesen, dass auch die Firma, die die Blutspenden durchführte, von der Afrikareise wusste.
Ich verstehe die Spenderin nicht. Was trieb diese dazu, nach dieser Reise unbedingt Blut zu spenden, noch dazu offensichtlich nicht für einen Notfall, sondern einfach so?
Soviel ich weiß gibts dafür Geld.
Vielleicht würde sie von der Gier getrieben.
Oder sie ist nicht ganz dicht, und machte es absichtlich um jemanden zu töten.
Echt, wegen dem Taferl Schokolade?
Beim Roten Kreuz gibt es kein Geld - da muss man zu den privaten Plasmafirmen gehen.
Eigentlich müssten doch Blutspenden vor dem Weitergeben kontrolliert werden, denk ich. Wenn nicht, krieg ich grad ein sehr unangenehmes Gefühl, wenn ich mal eine brauchen würde. Meines Wissens wird doch auch auf HiV getestet etc...
Wenn die Frau verurteilt wird ist das ein Schuß ins eigene Knie, wer geht denn da noch freiwillig blutspenden.
VORSÄTZLICH verschwiegen wär natürlich was anderes.
https://www.addendum.org/blutspenden/kampf-ums-plasma/
Das ist nur eine Geschichte. Auf addendum finden Sie eine ganze Serie, die Interessantes zu diesem Thema darlegt.
Wenn man keine andere Wahl hätte, und
Blutkonserven benötigen würde müsste man den Ärzten einfach vertrauen.
Wenn die Blutspenderin verschweigt dass sie in Afrika war, dann wird ihr Blut natürlich nicht auf Malaria überprüft. Warum denn auch.
Das ist aber auch ein Ausnahme Fall, Vorsatz oder sowas. Passiert Gott sei Dank nur ganz selten. ( hoffe ich doch, ich weiß es auch nicht hundertprozentig).
Also das wundert mich jetzt nicht wirklich. Ich war ein paar mal Blutspenden. Ich habe da den Fragebogen immer wahrheitsgemäß ausgefüllt. Als ich dann die letzten Male abgewiesen wurde und man mich fragte, warum ich Spenden gehen möchte, wenn ich eh wußte, dass ich z.B.: in entspr. Ländern war oder Gastroskopie hatte etc.
Also gehe ich jetzt gar nicht mehr hin. Was ich so bei gleichaltrigen, die Blutspenden gehen mitbekommen habe: "Du musst ja nicht alles bekanntgeben ".
Das heist eigentlich, wenn eine mit 59 Blutspenden geht, da muss sie schon eine Ausdauersportlerin sein, oder falsche Angaben machen.
Ab diesem Alter dürften bei wahrheitsgemäßen Angaben wahrscheinlich wirklich nur 10% Blutspenden gehen.
Mein Vater war regelmäßig Blutspenden bis er 65 wurde. Dann durfte er nicht mehr. Aber er ist jetzt auch nicht der Fernreisende, somit fielt dieser Ausschlußgrund weg.
Man muss kein Hochleistungssportler sein, um mit Ü60 fit für eine Blutspende zu sein. Ein normaler, halbwegs gesunder Lebenswandel reicht völlig aus.
Malaria war bis Mitte des 20 Jahrhunderts in Mitteleuropa recht weit verbreitet....
Und weiter? Was hat das jetzt mit diesem Bericht zu tun?
... oder wollten Sie heute Morgen einfach schon ein bissi klugscheißen?