Kindesrückführung: Muss Dreijährige allein zurück in die USA?
ST. PÖLTEN. In Niederösterreich beschäftigt derzeit ein besonders drastischer Fall von Kindesrückführung die Behörden.
Der Mutter eines dreieinhalbjährigen Mädchens wurde in der vergangenen Woche ein Bescheid des Obersten Gerichtshofs (OGH) zugestellt, wonach die Frau mit ihrem Kind in die USA zurückkehren muss, wo ihr Ex-Mann lebt. Tut sie dies nicht, droht ihr die behördliche Abnahme des Kindes durch einen Gerichtsvollzieher. Das Mädchen würde in diesem Fall allein in die USA zurückgebracht.
Zunächst hatte die Tageszeitung "Der Standard" über den Fall berichtet. Demnach liegt der Entscheidung des OGH das Haager Kindesentführungsübereinkommen zugrunde, das die Rückführung von Kindern regelt, die von einem Elternteil dem anderen durch eine Reise ins Ausland entzogen werden. Gerade für Frauen in binationalen Beziehungen und ihre Kinder hat dies Rosa Logar von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt zufolge zu zahlreichen Härtefällen geführt.
Im Fall der Niederösterreicherin und ihrer Tochter gibt es demnach auch ein Beratungsprotokoll der Interventionsstelle, in dem von jahrelangen physischen, psychischen und sexuellen Misshandlungen seitens des Ex-Ehemanns berichtet wird. Der Anwalt der Niederösterreicherin will nun ein außerordentliches Rechtsmittel einbringen, um die Rückführung auszusetzen. Unterstützung erhielt die Frau und ihre Tochter auch durch eine von der "Allianz GewaltFREI" lancierte Plattform, auf der bis Dienstagnachmittag mehr als 3.000 Menschen unterschrieben hatten.
Wir kennen nur die Sichtweise der Mutter, nicht des Vaters. Sie hat das Kind ohne Wissen oder Genehmigung des Vaters aus den USA entfuehrt, mehr wissen wir nicht. Ich kenne Faelle von Frauen die aus islamischen Laendern fluechten, weil dort der Stellenwert einer Frau weit unter dem des Mannes liegt. Aber in den USA haette die Frau sicher die Moeglichkeit gehhabt sich bei Gewalt des Mannes and die Polizei zu wenden und vor Gericht das Alleinerziehungsrecht einzuklagen. Die Aussagen dieser Frau sind mit etwas Vorbehalt zu geniessen wenn sogar der OGH gegen sie entschieden hat.
Mir würde es nicht wundern, wenn unsere Richter gegen das Kind entscheiden. Vl. müssen die Mutter und das Kind in Österreich um Asyl ansuchen? Müsste ihnen zugestanden werden, wenn das Kind in den USA mit einer unmenschlichen Behandlung rechnen muß. Zumindest könnten sich die Mutter genauso wehren wie die Flüchtlinge- sich ganz einfach nicht abschieben lassen.
Kurz und Nehammer sind zuständig für das Abschieben von Kindern.
Die öst. Staatsgewalt unterstützt bestimmt den gewalttätigen Vater.
Dafür können kurz und Nehammer nichts, sie VK, das ist Sache der Gerichte. Und was da so herumsitzt weiß man ja.