Nach Festnahme Kuljic' Antrag auf Verhängung der U-Haft
WIEN. Nach der Festnahme des ehemaligen Fußballspielers Sanel Kuljic hat die Wiener Staatsanwaltschaft am Sonntag einen Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft gestellt.
Da Kuljic am Samstag in die Justizanstalt Josefstadt eingeliefert wurde, muss eine Entscheidung zur U-Haft bis spätestens Montag erfolgen. Laut Anklagebehörde geht es um den Verdacht auf Suchtgifthandel.
Weitere Details wurden vonseiten der Staatsanwaltschaft nicht bekannt gegeben. Somit ist nicht bekannt, um welche Mengen und welche Art von Drogen es sich gehandelt haben soll. Laut seinem Anwalt Wolfgang Blaschitz, der mit seinem Mandanten kurz vor der Überstellung in die Justizanstalt Kontakt hatte, soll Kuljic Kokain konsumiert und eine geringe Menge weitergegeben haben. Laut dem Verdächtigen soll es sich um 60 Gramm gehandelt haben.
Bei solchen Mengen "kriegt man normalerweise Fernsehverbot, nicht monatelange Untersuchungshaft", meinte Blaschitz. Er vermute einen Racheakt "des Establishments". Man wolle Kuljic "mundtot machen". Kuljic war bereits wegen Wettbetrugs vor Gericht gestanden und berichtete erst im September, von weiteren Manipulationen zu wissen. Daraufhin hatte die Bundesliga angekündigt, rechtliche Schritte gegen den Ex-Nationalspieler einleiten zu wollen.
Kuljic war am Freitag um 9.30 Uhr in der Boutique seiner schwangeren Frau in Wien-Döbling festgenommen worden. Der Ex-Sportler stand im Oktober 2014 wegen schweren Betrugs, Erpressung und Nötigung vor Gericht. Er galt als zentrale Figur im bisher größten österreichischen Wettskandal im Sport.
Und das ungeborene kind steht wohl auch schon unter drogen und auch das ist kein problem für den anwalt.
Er war halt stark verkühlt.Wenn er sich selbst umbringen will.wem störts ????
Ohje, einer aus der Elitenkokserei, hoffentlich passiert ihm nichts.
Ab in die Heimat!
Geht net hat auch in der Österreichischen Nationalmannschaft gekickt
Nach Salzbug?
60 Gramm Extrawurst im Geschäft ist sehr wenig. 60 Gramm weißes Pulver ist ein gut gefülltes Sackerl und alles andere als eine "geringe Menge", für die es nur Fernsehverbot gibt.
Aber der Herr RA scheint da andere Lebenserfahrungen und Einschätzungen zu haben. Liegt sicherlich an dem Milieu, welches er vertritt.
Wenn die 60g "weitergegeben" (gedealt?) worden sind, ist es alles andere als eine Kleinigkeit. Gesetzlich gelten 15g als Grenzmenge, aber der von einer großen Menge gesprochen wird, als Dealer kann das bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Er hat bestimmt darauf gewettet nicht erwischt zu werden . 😉😀
Möglicherweise hat er darauf gewettet, erwischt zu werden.
Wette platzierte der Herr T.
Wann ertönen die nächsten "Gott betrügt nie - free Kuljic" Rufe der SV Ried Fans?