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Hebammen-Prozess: Freispruch für alle Angeklagten

Von nachrichten.at/apa, 09. September 2020, 13:19 Uhr
Drei Hebammen und ein Gynäkologe müssen sich vor Gericht verantworten. Bild: (APA)

LEOBEN/SCHLADMING. Alle drei Hebammen, der Gynäkologe sowie das Diakonissenkrankenhaus Schladming als Verband sind - noch nicht rechtskräftig - vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen worden.

Alle Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Der Gutachter entkräftete die Vorwürfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Anika Maierhofer nannte fünf Geburten von 2010 bis 2014 im DKH Schladming mit "teils schwerwiegenden Komplikationen". Eine der Hebammen soll sogar für den Tod eines Babys mitverantwortlich sein, weil sie es unterlassen habe, den Facharzt zu rufen, "als die Herztöne suspekt und dann beim Baby sogar pathologisch waren", sagte die Anklägerin. Die anderen beiden Hebammen sollen es ebenfalls unterlassen haben, einen der beiden Fachärzte des DKH zu rufen, als es Komplikationen gab.

Plazentareste zurückgelassen

Der angeklagte Gynäkologe musste sich dafür verantworten, dass er in einem Fall keine Blutkonserven verabreicht haben soll. In einem anderen Fall soll er Plazentareste in der Gebärmutter zurückgelassen haben, wodurch eine neuerliche Operation notwendig wurde. Keiner und keine der Angeklagten sahen eine Schuld bei sich.

Die Verteidiger gestanden zu, dass der Tod eines Baby und Komplikationen immer tragisch seien, aber das rechtfertige nicht, dass die durchgehend langjährigen und erfahrenen Hebammen nun bezichtigt würden. Hinzu kommen offenbar widersprüchliche Vorgaben in den Bescheiden des Landes Steiermark für das DKH: Zum einen müsse bei jeder Geburt ein Facharzt beigezogen werden, zum anderen sei es aber erlaubt, wenn ein Facharzt in Bereitschaft innerhalb von 30 Minuten im Spital sein könne. Die entsprechenden Vorgaben wurden mittlerweile geändert.

Eine Verteidigerin einer Hebamme meinte: "Da ist nun ein Versuch, die Verantwortung auf die Kleinsten abzuwälzen. Die Verantwortung lag bei der Legislative." Die Komplikationen seien "schicksalhaft" gewesen und es hätten Ausnahmesituationen angesichts der strukturellen Rahmenbedingungen geherrscht. Strafrechtliches Verhalten liege jedenfalls nicht vor, so die Anwältin.

"Keine Chance für den Arzt rechtzeitig zu entbinden" 

Das sah auch der Gutachter so: Der Sachverständige schilderte, warum die Angeklagten stets "innerhalb der therapeutischen Bandbreite" gearbeitet hätten. Der Gynäkologe war in einem Fall nicht einmal bei einer der genannten Geburten dabei. Im Fall des gestorbenen Babys meinte der Gutachter: "Es war keine Chance für den Arzt, rechtzeitig zu entbinden. Der dramatische Fall war keine Schlamperei, sondern hätte auch in einem Universitätsklinikum noch schlechter ausgehen können."

Richter Roman Weiß meinte nach dem Freispruch in seiner Begründung, dass im Strafrecht nun mal eine mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit vorliegen muss, dass der Schaden nicht entstanden wäre. Das sei in dem Fall keineswegs gegeben: "Von einer Verurteilung sind wir weit, weit weg." Er kritisierte den Bescheid des Amts der steiermärkischen Landesregierung, der eine Anfahrtszeit des Facharzts von 30 Minuten erlaubte: "Ich brauche kein Sachverständiger sein, um zu wissen, dass das absoluter Wahnsinn ist." In diesen 30 Minuten sah er die Hauptursache. "Es muss immer was passieren, dass sich etwas ändert."

Weiß kritisierte weiter, dass der Gesetzgeber versucht habe, seine Schuld abzuwälzen: "Das Land wusste von der Problematik und, dass es eine Katastrophe ist, wenn was passiert." Dem Spital sei kein Vorwurf zu machen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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