Neonazi-Rapper "Mr. Bond" muss zehn Jahre in Haft
WIEN. Das Gericht sah beim Angeklagten "besondere Gefährlichkeit", sein jüngerer Bruder wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt
Der Neonazi-Rapper "Mr. Bond" ist gestern am Wiener Landesgericht schuldig gesprochen und wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ging davon aus, dass bei dem 37-Jährigen eine "besondere Gefährlichkeit" vorliege. Sein mitangeklagter jüngerer Bruder fasste vier Jahre unbedingt aus.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Das Brüderpaar erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung darlegte, sei die von der Staatsanwaltschaft angenommene "besondere Gefährlichkeit" des in rechtsextremen Kreisen populären "Mr. Bond" nicht von der Hand zu weisen. Seine Songs seien "ein paar hunderttausend Mal" im Internet heruntergeladen worden.
"Sämtliche Vorwürfe sind richtig", hatte "Mr. Bond" am vergangenen Dienstag beim Verhandlungsauftakt erklärt. Er bekannte sich "vollinhaltlich schuldig" und erklärte: "Ich habe erkannt, dass das falsch war. Ich war verblendet und erkenne erst jetzt die Tragweite meines Handelns." Der Bruder des rechtsextremen Rappers war teilweise geständig. Der 34-Jährige gab zu, Administrator einer rechtsextremen, judenfeindlichen Website gewesen zu sein, bestritt jedoch, Musikstücke seines Bruders im Internet hochgeladen zu haben. Die Anklage warf "Mr. Bond" vor, mit seiner Musik und Videos den Nationalsozialismus, Adolf Hitler und die Massenvernichtung der Juden verherrlicht zu haben. Er hatte in der einschlägigen Szene Bekanntheit erlangt, indem er populäre Hits umtextete und die neuen Versionen via Internet verbreitete und auf CDs veröffentlichte.
Der gebürtige Lienzer hatte auch ein Video verbreitet, mit dem er dem Attentäter von Christchurch in Neuseeland Tribut zollte, der im März 2019 in zwei Moscheen 51 Menschen umgebracht hatte.
Vor der Verhandlung hatten Gleichgesinnte auf Telegram zu Solidaritätsbekundungen für ihr angeklagtes Idol aufgerufen. Aus Sicherheitsgründen wurde der Prozess daher vom Staatsschutz und schwerbewaffneten Wega-Beamten überwacht. Während der zweitägigen Hauptverhandlung kam es dann aber zu keinen Störversuchen.