Rechnungshof übt Kritik an Wildwuchs bei Gütesiegeln
WIEN. Mehr als 100 Qualitätssiegel gibt es auf dem heimischen Lebensmittelmarkt, doch nur wenige sind gesetzlich geregelt.
Dazu kommen mehr als 100 "Genussregionen" mit ebenso unterschiedlichen Kriterien und Qualitätsansprüchen. Das Landwirtschaftsministerium sollte rasch eine verbindliche Gesamtstrategie freigeben, an der sich dann alle kulinarischen Aktivitäten orientieren sollten, mahnt der Rechnungshof (RH) ein.
Für Konsumenten sei "nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand" nachvollziehbar, unter welchen Voraussetzungen die Qualitätszeichen vergeben werden und wer sie überprüft, heißt es im RH-Bericht. Gesetzlich geregelt seien in Österreich nur das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel. Auf EU-Ebene seien es die Angaben "geschützte Ursprungsbezeichnung", "geschützte geografische Angabe", "garantiert traditionelle Spezialität" und das EU-Biologo.
Bund und Länder würden zahlreiche Vermarktungsinitiativen ("Genussregionen") unterstützen, die teilweise miteinander konkurrieren würden. Es mangle an einer "umfassenden Strategie, zu steuern". In die Vermarktungsinitiativen seien zwischen 2014 und 2017 rund 16 Millionen an öffentlichen Mitteln geflossen. Eine "systematisierte Messung der Wirkung" sei aber unterblieben.