Rettungsgasse: Strengere Strafen bei Missachtung
WIEN. Befahren der Rettungsgasse wird Vormerkdelikt.
Die Rettungsgasse rettet im Notfall Leben. Doch auch mehr als sieben Jahre nach der Einführung blockieren regelmäßig Fahrzeuge die Rettungsgasse. Sehr zum Ärger der Einsatzkräfte, die auf dem Weg zum Unfallort behindert werden und wichtige Zeit verlieren.
Nun greift der Gesetzgeber härter durch: Wer eine Rettungsgasse auf einer Autobahn oder Schnellstraße befährt, bekommt einen Eintrag im Vormerksystem. Eine entsprechende Änderung des Führerscheingesetzes soll am heutigen Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden.
Wer das erste Mal erwischt wird, bekommt eine Vormerkung im Führerscheinregister, die für zwei Jahre gespeichert wird. Wer ein zweites Mal erwischt wird, muss eine Nachschulung machen, und bei der dritten Übertretung innerhalb von zwei Jahren wird der Führerschein für drei Monate entzogen. Bisher gab es im Vormerksystem 13 Delikte, zu denen unter anderem das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Missachten einer roten Ampel gehören.
Eigentlich war die Umsetzung der Novelle bereits für Jahresbeginn geplant gewesen. Nun soll die Änderung im Führerscheingesetz noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden und mit 1. September in Kraft treten.
Eine weitere Neuerung wird es dann auch bei Führerscheinprüfungen geben. Denn da nahmen die Manipulationen in jüngster Zeit stark zu. Nun will das Verkehrsministerium stärker sanktionieren. Wer in Zukunft bei einer theoretischen Führerscheinprüfung schummelt, erhält eine neunmonatige Prüfungssperre.
es ist aber auch kein wunder,wenn manche die rettungsgasse nicht einhalten.weil die jugendlichen Migranten ihre Autoradios so lautstark eingeschaltet haben.da können die kein Folgetonhorn hören.dafür müsste es eigentlich auch eine strafe geben.
@ NALA2 du düftest schon lange nicht mehr im Auto gesessen sein, denn dann wüsstest du, dass der Großteil der Rettungsgassendurchfahrer erwachsene Personen mittleren Alters sind!