Staatsanwaltschaft in Causa Ischgl eingeschaltet
INNSBRUCK. Das Land Tirol hat wegen eines offenbaren Ischgler Corona-Falles die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Der Grund: Ein deutsches Medium, laut APA-Informationen das ZDF, informierte die Gemeinde Ischgl, dass in einem dortigen Betrieb schon Ende Februar ein positiver Fall bekannt gewesen sein soll. Der namentlich nicht genannte Betrieb soll den Fall jedoch nicht der Gesundheitsbehörde gemeldet haben.
Der Fall, der eine Mitarbeiterin betroffen hatte, soll so gehandhabt worden sein, dass diese nach Hause geschickt wurde, hieß es. Ob es sich bei dem Fall tatsächlich um einen positiven Corona-Fall handelt - dafür wäre eine Testung notwendig - oder um einen Verdachtsfall, war zunächst unklar und auch dem Land nicht bekannt. Es handle sich jedoch um "derart ernste Vorwürfe, dass dem sofort nachzugehen ist", sagte ein Sprecher der APA. Deshalb habe die Bezirkshauptmannschaft Landeck die Information als Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Die Anklagebehörde konnte den Erhalt der Sachverhaltsdarstellung gegenüber der APA vorerst nicht bestätigen. Somit blieb zunächst auch offen, ob bereits Ermittlungen eingeleitet wurden.
Auch von Seiten der Bezirkshauptmannschaft Landeck werde nach dem Epidemiegesetz ermittelt, hieß es. Es stehe der Vorwurf im Raum, dass eine meldepflichtige Erkrankung oder deren begründeter Verdacht nicht an die Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet worden sei.
"Die Gesundheitsbehörden weisen in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass unter anderem auch für InhaberInnen von Gast- und Schankbetrieben bei meldepflichtigen Erkrankungen, zu denen auch das Coronavirus zählt, eine gesetzliche Meldepflicht besteht", erklärte das Land. Man mache "ausdrücklich und wiederholt darauf aufmerksam, dass LokalbesitzerInnen bei Nichtanzeige einer meldepflichtigen Krankheit eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz droht."
Das Land Tirol war hinsichtlich des "Herdes" Ischgl in den vergangenen Tagen massiv unter Beschuss geraten. Den Behörden und politisch Verantwortlichen wie Landeshauptmann Günther Platter und Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (beide ÖVP) wurde vorgeworfen, zu spät auf die Entwicklungen reagiert und auf die Seilbahn- und Tourismusindustrie Rücksicht genommen zu haben.
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Sucht man nun nach einem frühen Einzelfall
um die späteren Versäumnisse von Platter & Co.
entschuldigen zu können?
Die Behörden hatten von den Problemen
frühe Kenntnisse, ohne zu reagieren.
Jetzt das ganze auf vielleicht einer Unterlassung eines Arztes
aufhängen zu wollen,
stinkt nach der Suche nach einem Bauernopfers !
Da kann sich der Herr Platter für die staatsanwältliche Untersuchung
noch so ereifern-
am Ende des Tages bleibt für ihn nur der Rücktritt!
Erklären sie uns bitte, wie man auf etwas reagieren soll von dem man keine Kenntnis hat. Oder geht's ihnen nur um persönliche Ausscheidung.
Erklären Sie mir doch bitte lieber,
wie man von Etwas keine Ahnung haben kann,
das die Spatzen schon von den Dächern pfeifen,
Regierungen anderer Staaten Reisewarnungen aussprechen
und Parteileute ihre Freunde via mail auf die Gefahren aufmerksam machen ?
Oder gehören Sie auch zu den neurotisch Zwangs- Ahnungslosen ?
Ich bevorzuge mich auf Beweise und Fakten zu verlassen. Spekulationen oder Fake News sind das Meine nicht.
Und ja, googeln und Hausverstand sind vorhanden. Wird auch eingesetzt.
Na ja, wenn für Sie die Reisewarnung der Isländer zu Ischgl
und die Warn- Mails des Tiroler Wirtschaftsbundobmannes
und Obmann der Österr. Seilbahnbetreiber Hörl
an den Wirt der Kitzlochbar, etc. Fake News sind,
dann googeln Sie in ihrer Traumwelt weiter.
Da müsste man aber alle Ärzte die noch Anfang März am Arlberg einen "Kongress" abgehalten haben ebenfalls anzeigen. Die sollten auf Grund ihres Fachwissens vorsichtiger sein. Aber gegen diese Lobby getraut man sich nicht. Den kleinen Hotelier oder Gastwirt kann man leichter verurteilen. Das soll keine Entschuldigung sein, aber es sind in Österreich nicht alle gleich. Wenn schon, denn schon.
Die Corona-Krise in Tirol hat ihr erstes juristisches Nachspiel. Dass die Behörden nervös sind, zeigt eine Presseanfrage, die bei der Staatsanwaltschaft landete
Die Anfrage der ZDF-Journalistin Britta Hilpert dürfte Ischgl nervös gemacht haben. Denn am Montagmorgen las sie plötzlich von ihrer Anfrage in den österreichischen Medien – eine Antwort hatte sie bis dahin noch nicht erhalten. Doch dafür, so Medienberichte, hat das Land Tirol "die Anfrage einer deutschen Journalistin" an die Innsbrucker Staatsanwaltschaft weitergegeben. Hilpert zeigte sich im Gespräch mit dem STANDARD verwundert, da auch in Österreich der Quellenschutz gesetzlich verankert ist. Sie gab die Daten nicht preis. Erst im späteren Tagesverlauf erhielt sie letztlich eine allgemein gehaltene Antwort auf ihre ursprüngliche Anfrage.Dass es ein juristisches Nachspiel geben wird, ist sehr wahrscheinlich.Hoteliers müssen ihre Gäste daher vor der Gefahr einer Infektion bestmöglich schützen.
Es ist also Gesetzespflicht Infektionskrankheiten den Behörden zu melden.
Was aber, wenn die Behörden, insbesondere der Landeshauptmann
woher auch immer, von den Coronafällen gewußt haben?
Sind die Börden, insbesondere der Landeshauptmann,
auch in diesem Fall zum Handeln verpflichtet ?
Oder schützt eine Vogelstraußpolitik
und "wâs i net waß, des mâcht mi net haß",
vor Strafverfolgung ?
Und daß man es gewußt hat, bezeugen ja e- mails.
grundsätzlich ist man sich wahrscheinlich einig, dass da einige viele touristiker und politiker grob fahrlässig gehandelt haben
auch das mit der meldepflicht geht nach hinten los, wenn dem wirklich so ist; weil ja nicht nur ischgl sondern auch das zillertal jetzt das gleiche problem hat mit fällen im februar
aber so blöd es klingen mag, eine frage dazu: welche der beiden parteien muss dann den beweis erbringen, dass die ansteckung in tirol / in dem hotel / apres ski bar / oder skipiste etc stattgefunden hat? bzw. beweis erbringen, dass dem nicht so war?
mit dem schmäh wird denke ich jeder humboldt fernlehrgang anwalt daherkommen, oder liege ich falsch?
PS: die frage bezieht sich jetzt eher auf die ganzen lawine an klagen die von ausländischen gästen kommen wird, bzw. generell besucher dieser skigebiete, die am coronavirus erkrankt sind, oder event. in dessen folge gestorben sind
Es haben ja nicht die Tiroler Corona eingeschleppt, sondern ausländische Touristen! Hätten die Ischgler, die vom Tourismus leben, denn den Behörden vorgreifen müssen und Corona-Test veranlassen? Das wäre wohl kaum möglich gewesen!
Nein
Es gibt Krankheiten die Meldepflichtig sind kommt ein Fall vor speziell in der Gastronomie muss man diesen Fall umgehend melden natürlich wäre der Laden dann geschlossen worden welcher Betreiber will das schon.
geldgier, nie mehr tirol
Ist nach dem Strafrecht
die Beihilfe zur Herbeiführung einer Pandemie ein Verbrechen ?
Gemeinwohlgefährdung ist ein Straftatbestand
Platter, Tilg & Konsorten vor den Kadi. Was anderes wäre Freunderlwirtschaft.
Und die grüne Clique um denen herum !!
Im Vorwurf des ZDF scheint mir viel Unlogisches, ja Unglaubliches enthalten, dass eine objektive Aufklärung unbedingt angebracht ist. Daher bitte keine Vorverurteilung von irgendjemandem!
Wer hat anhand welcher Kriterien die Diagnose gestellt? Egal, ob positiver Corona-Fall oder Verdachtsfall, beides hätte gemeldet werden müssen!
Siehe 15. Verordnung des Gesundheitsministeriumsund, herausgegeben am 26. Jänner 2020, betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten 2020:
"Auf Grund des §1 Abs.2 des Epidemiegesetzes1950, BGBl. Nr.186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr.37/2018, wird verordnet:
Der Anzeigepflicht nach dem Epidemiegesetz1950 unterliegen Verdachts-, Erkrankungs-und Todesfälle an 2019-nCoV („2019 neuartiges Coronavirus“)"
Als Folge dieser Anzeige hätte dann die Bezirksverwaltungsbehörde die zur Feststellung der Krankheit und der Infektionsquelle erforderlichen Erhebungen und Untersuchungen einzuleiten (§ 5 Epidemiegesetz)
Die Anzeige von meldepflichtigen Krankheiten obliegt aber wohl den Ärzten und nicht den Hoteliers oder Liftbetreibern.
Da nicht bekannt ist, wer die Diagnose oder Verdachtsdiagnose gestellt hat bleibt offen, wer zur Meldung verpflichtet gewesen wäre.
Darum abwarten, was die staatsanwaltliche Untersuchung ergibt. Alles andere ist unnütze Spekulation, jede weiter Diskussion verlorene Zeit und verschwendete Energie.
@SUSISORGENVOLL! Die Meldepflicht obliegt primär der Befunderstellenden Institution, und zwar an die Sanitätsbehörde die ihrerseits weitere Schritte zu setzen hat. Somit ist der Beginn der Zuständigkeitskaskade wohl klar.
Nicht herumspekulieren, sondern nachlesen!!!
Zur Anzeige verpflichtete Personen.
§ 3. (1) Zur Erstattung der Anzeige sind verpflichtet:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40185446
Die Diagnose kann nur ein Arzt Erstellen ... der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet die Diagnose dem Arbeitgeber mitzuteilen ... der Arzt muss es den Behörden melden ... und diese muss eine Betriebsschliessung Anordnen ... also nicht der Unternehmer sondern zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. die Landesregierung ist Schuld!
Artikel vermutlich nicht verstanden
Schon.
Aber ließ dir mal die Kommentare unten ... Stammtischlynchjustiz
7.
Inhaber von Gast- und Schankgewerben sowie deren behördlich genehmigte Stellvertreter bezüglich der von ihnen beherbergten oder bei ihnen bediensteten Personen;
sind zur Anzeige verpflichtet.
Sind Sie der Thomas Stelzer?
Oder sind Sie gar der Lang, der sich bereits in Kaprun so gut für die Republik bewährt hat?
Da sind sogar Unterlagen im Kofferraum unentdeckt geblieben.
Ich erinnere daran, dass die allerersten beiden Fälle am 25.02. in Innsbruck offiziell wurden.
Hat sich der Fall in diesem Ischgler Betrieb zuvor ereignet, ist dem Unternehmer kaum ein Vorwurf zu machen, falls er überhaupt mehr Kenntnis hatte, als eine schlichte Krankmeldung.
Abgesehen davon war und ist primär der Arzt zur Anzeige verpflichtet.
Ja, aber wenn der Arzt aus Ischgl ist, dann sitzt er im selben Boot, wie die Ischgler,
und wenn er aus Innsbruck ist, im selben Boot wie der Platter.
Und wer sagt, daß sie es nicht eh gemacht haben ?
@SELTEN!--------Nein! Primär die Befunderhebende Institution.
Ja, wenns ums Geld geht, dann kommt so manchem das Hirn abhanden. Da könnten nur sehr hohe Strafen und Konzessionsentzug was bringen. Das aber bei allen, die noch die letzten Moneten mitnehmen mussten, Gastwirte, Liftbetreiber, lasche Regionalpolitiker, Geschäftsleute, die nicht zusperren wollten. Aber nicht nur ein paar Hundert Euro, mehrere Monatseinkommen wären angebracht. So lange es nicht richtig weh tut, bringt es nichts und schreckt auch nicht ab.
Die Gier der Gastronomie und Hotellerie in Tirol wurde durch die regionale Politik und der Behörden zumindest begünstigt.
Die Staatsanwaltschaft wird hoffentlich unbeeinflusst in alle Richtungen ermitteln können/dürfen. Die Hoffnungen und Erwartungen in den Rechtsstaat Österreich sind in diesen Zeiten sehr hoch.
Jetzt im nachhinein kapiert doch selbst der Dümmste dass es hier nur um eine Verlängerung der Saison ging um schnell noch die letzten Euros den Besuchern aus der Tasche zu ziehen. Egal mit welchen Konsequenzen. Mammon vor Gesundheit - der Leitspruch vieler Gastronomen und Wintersportbetriebe.
Hoffentlich geht der Schuss nicht nach hinten los!
Schauen Sie sich die Lage an, der Schuss ist sowas von lange schon nach hinten los gegangen 😷😷😷😷
Der letzte Absatz in diesem Artikel wird sich bewahrheiten, zu spät, zu lasch.
Österreich und das Land Tirol hätte sich durch diese Gier viel ersparen können.
#Direkt#
Sie meinen wohl "ohne diese Gier"
Danke.
Tirol ist wohl kaum Schuld das die Seuche in über 160 Ländern Einzug gehalten hat,
kommt eher von der saublöden Herumfliegerei in der Weltgeschichte,
glaub kaum das dieses Virus die Flüge gebucht hat und dann auch noch Leute Heim holen,
die sollen bleiben wo Sie unbedingt hin mussten
Diese Untersuchung ist SEHR WOHL wichtig. Jenem Gastwirt, dem ein paar Tausender Gewinn wichtiger sind als die Volksgesundheit, ist dauerhaft die Gewerberechtigung zu entziehen.
Bin ich ausnahmslos bei Dir !
das auch noch, ist das nötig👎
jeder der Kopfrechnen kann, weiß, dass sich die positiv getesten Fälle aus der ersten Märzwoche, wohl schon bis zu 2 Wochen vorher infiziert haben müssen, je nach Inkubationszeit, also Ende Februar