Rauchverbot in Gastronomie kommt trotz VfGH-Beschluss per 1. November
WIEN. Trotz Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) von heute, Dienstag, dass die Raucherlaubnis nicht aufgehoben werde, kommt das Rauchverbot in der Gastronomie. Der politische Beschluss dafür soll im Juli im Nationalrat fallen.
Das Rauchverbot in der Gastronomie kommt, und zwar per 1. November 2019. Die ÖVP bleibe "natürlich" bei ihrer kürzlich gefundenen Linie, eine entsprechende Initiative im Parlament zu unterstützen, sollte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die von ÖVP und FPÖ beschlossene Erlaubnis nicht aufheben, hieß es auf APA-Anfrage im ÖVP Klub. Dies ist ja nun geschehen.
SPÖ, Neos und "Liste Jetzt" haben sich schon in der Vergangenheit für das Verbot eingesetzt, die ÖVP war erst nach dem Aus der türkis-blauen Koalition darauf eingeschwenkt. Es sei schon alles ausverhandelt, wurde im ÖVP-Klub erklärt, beschlossen werde das Verbot daher schon in der Juli-Plenarwoche des Nationalrats. In Kraft treten soll es dann im November.
Verfassungsgerichtshof hebt Raucherlaubnis in Lokalen nicht auf
Bei einer Raucherlaubnis in der Gastronomie sei der rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschritten, argumentierte der VfGH am Dienstag in einer Aussendung.
Die Wiener Landesregierung hatte die Aufhebung von Bestimmungen beantragt, die für "Räume der Gastronomie" eine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot an öffentlichen Orten vorsehen. Der Antrag wurde damit begründet, dass diese Bestimmungen gegen mehrere Grundrechte verstoßen würden, vor allem gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Achtung des Privatlebens sowie das Recht auf Leben. Im Besonderen machte die Wiener Landesregierung eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern verschiedener Betriebe sowie eine Verletzung des Vertrauensschutzes der Gastronomen geltend.
In Bezug auf den Arbeitnehmerschutz hält der VfGH fest, dass die Rechtsordnung in vielfachem Zusammenhang menschliche Verhaltensweisen akzeptiert, "die auf die eine oder andere Weise (auch erhebliche) negative Auswirkungen für andere Menschen oder die Allgemeinheit haben können, weil der Gesetzgeber den Freiheitsgewinn höher bewertet als die nachteiligen Folgen". Im demokratischen Rechtsstaat sei es die Aufgabe des Gesetzgebers, hier die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen.
Dem Gesetzgeber ist auch nicht entgegenzutreten, so der VfGH weiter, wenn er Räume, in denen Speisen und Getränke verabreicht werden, im Hinblick auf den Konsum von Tabakwaren anders behandelt als öffentliche Räume, die anderen Zwecken dienen. Als sachlich begründbar erachtet der VfGH auch die bekämpfte Unterscheidung zwischen kleinen Gastronomiebetrieben, die vom Rauchverbot ausgenommen sind, und größeren Betrieben, die verpflichtet sind, einen rauchfreien Hauptraum einzurichten. Diese Regelung entspreche dem Anliegen, Wettbewerbsnachteile für kleine Betriebe zu vermeiden.
Auch Bedenken hinsichtlich des Vertrauensschutzes von Gastronomen teilt der VfGH nicht. Der Gerichtshof hält es zwar für möglich, dass sich Gastronomiebetreiber veranlasst gesehen haben, die im Jahr 2015 beschlossene Neuregelung des Rauchverbotes bei ihren Entscheidungen über die räumliche Gestaltung von Gastronomiebetrieben zu berücksichtigen. Dass mit dieser Neuregelung gezielt ein Anreiz zu erheblichen Investitionen geschaffen werden sollte, ist für den Gerichtshof "nicht erkennbar".
Ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie lasse sich auch nicht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ableiten, in der die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Leben gewährleistet werden. Den Mitgliedsstaaten der EMRK (und damit auch Österreich) kommt dem VfGH zufolge bei der Bewertung der gesellschaftlichen Entwicklung dahin, in welchem Ausmaß der Konsum von Tabakwaren als sozialadäquat toleriert wird, derzeit noch ein Beurteilungsspielraum zu.
Einen weiteren, von zwei Gastronomiebetrieben und zwei Nichtrauchern - Vater und Tochter - gemeinsam eingebrachten Antrag hat der VfGH als unzulässig zurückgewiesen. Dieser Antrag war nämlich nicht gegen alle für Gastronomiebetriebe maßgeblichen Ausnahmebestimmungen des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes gerichtet und erwies sich damit als zu eng gefasst.
Das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie dürfte aber dennoch kommen. Hatte die Ende Mai entlassene ÖVP-FPÖ-Regierung sich auf eine Rücknahme des an sich bereits beschlossenen absoluten Rauchverbots geeinigt und damit fast 900.000 Unterzeichner des "Don't Smoke"-Volksbegehrens außen vor gelassen, lenkte die ÖVP nach dem Ende der Koalition mit der FPÖ ein. Grundsätzlich hat man sich mit den Oppositionsparteien auf ein Agreement verständigt, dass das Verbot mit 1. November in Kraft treten kann.
Reaktionen:
Mit großem Bedauern hat Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof zum Rauchverbot in der Gastronomie zur Kenntnis genommen. "Nun ist das Parlament am Zug", sagte Sima laut einer Aussendung.
"Das Erkenntnis des VfGH zum Rauchverbot ist zwar bedauerlich, ändert aber nichts an meiner Position", reagierte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner. Beim Nichtraucherschutz stehe die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle. "Das haben wir auch bei unserem Antrag im Nationalrat klar gemacht."
Bei der Wiener Ärztekammer, Mitinitiator des "Don't Smoke" Volksbegehrens, zeigte man sich überzeugt, dass keine der Parteien nach dem Erkenntnis des VfGH von ihrer Zustimmung zu einem allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie abweichen wird. "Die Frage eines Rauchverbots in der Gastronomie ist grundsätzlich keine politische, sondern ausschließlich eine medizinische im Sinne der Gesundheit der Menschen", sagte Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres.
Der designierte Wiener FPÖ-Obmann Dominik Nepp kommentierte dagegen das VfGH-Erkenntnis als "Sieg der Vernunft" und als "Gewinn für alle Wiener Gastronomen". "Gerade die Wien mit ihrer allseits geschätzten Heurigen- und Gastronomiekultur kann vorerst aufatmen", meinte Nepp. "Die Abgeordneten zum Nationalrat - allen voran die Kurz-ÖVP - sollten sich an ihren kommenden Abstimmungen daran orientieren", sagte der nicht amtsführende Vizebürgermeister.
In seiner Position gestärkt, "dass das Parlament die Entscheidung für das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie fällen muss", reagierte wiederum Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker auf das Urteil. "Wie der VfGH klar macht, obliegt es dem Gesetzgeber, 'die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen'. Genau deshalb muss der Nationalrat aktiv werden und das Verbot beschließen", betonte Loacker.
Chronologie: Diskussion um Gastronomie seit mehr als 25 Jahren
Seit mehr als einem Vierteljahrhundert wird um eine rauchfreie Gastronomie in Österreich gerungen.
6. September 1992: Gesundheitsminister Michael Ausserwinkler (SPÖ) präsentiert in der ORF-"Pressestunde" mehrere Vorhaben gegen das Rauchen. In der Gastronomie sollen demnach Nichtraucherzonen geschaffen werden.
12. August 2004: Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) und der Obmann der Gastronomiesparte in der Wirtschaftskammer, Helmut Hinterleitner, geben die Einführung einer freiwillige Selbstverpflichtung bekannt: 30 Prozent der heimischen Speiselokale sollen bis Ende 2004 "rauchfreie Zonen" einrichten, bis Ende 2006 soll der Anteil auf 90 Prozent gesteigert werden.
18. April 2007: Das Gesundheitsministerium unter Andrea Kdolsky (ÖVP) kündigt nach Evaluierung der freiwilligen Selbstverpflichtung für die räumliche Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern eine gesetzliche Regelung an.
31. Oktober 2007: Das Vorhaben, mit 1. Jänner 2008 das Tabakgesetz zu verschärfen, scheitert. Es gibt keine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ, Kdolsky verzichtet vorläufig auf ein Gesetz. Eine sechsmonatige Nachdenkpause wird vereinbart.
30. April 2008: Die Koalition unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) präsentiert im Ministerrat ihre Bestimmungen zum Nichtraucherschutz. Demnach soll ab 2009 ein grundsätzliches Rauchverbot in der Gastronomie gelten, unter bestimmten Voraussetzungen ist das Rauchen in abgeschlossenen Zimmern aber gestattet.
1. Jänner 2009: Mit dem Tabakgesetz tritt ein "grundsätzliches" Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Ausnahmen gibt es allerdings für abgetrennte Raucherzimmer, kleine Gaststätten und Betriebe, die wegen der neuen Regelung einen Umbau durchführen.
30. Juni 2010: Die Übergangsfrist für Umbauarbeiten und Sondergenehmigungen ist zu Ende. Somit dürfen Gastronomen Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist.
10. April 2015: Die Regierung einigt sich auf ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) präsentieren den entsprechenden Gesetzesentwurf. Betriebe, die freiwillig bereits bis zum Juli 2016 auf rauchfrei umstellen, können als besonderen Anreiz eine "Prämie" in Höhe des Restbuchwerts erhalten.
10. Oktober 2017: Vor der Nationalratswahl werden innerhalb der FPÖ Stimmen gegen das absolute Rauchverbot laut. Man würde sich bei Koalitionsverhandlungen dafür einsetzen, dass das derzeit geltende Gesetz nicht verändert wird.
11. Dezember 2017: ÖVP und FPÖ einigen sich bei den Regierungsverhandlungen auf eine Raucherregelung nach "Berliner Modell". Das ab Mai 2018 ursprünglich geplante absolute Rauchverbot in der Gastronomie kommt demnach nicht. Gäste können weiter in abgetrennten Räumlichkeiten Zigaretten konsumieren. Zugleich wird der Nichtraucherschutz für Jugendliche verstärkt.
2. Februar 2018: Die Ärztekammer meldet ihr Volksbegehren an, um das Rauchverbot in der Gastronomie doch durchzusetzen. Bis zur im April zu Ende gehenden sechswöchigen Unterstützungsphase werden bereits 591.146 Stimmen gesammelt. Als Eintragungswoche für das Begehren selbst wird schließlich der 1. bis 8. Oktober festgelegt. Insgesamt kommt das Volksbegehren auf 881.692 Unterstützer (13,82 PRozent der Stimmberechtigten)
4. Juni 2018: Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) kündigt in einer Pressekonferenz den Gang vor den Verfassungsgerichtshof an. Die jetzige Regelung würde nicht funktionieren, das würden Messungen und Kontrollen belegen.
19. März 2019: Nach drei öffentlichen Hearings, der Einholung zahlreicher Expertenmeinungen und intensiven Debatten wird die Beratungen über das Volksbegehren im Gesundheitsausschuss abgeschlossen.
27. März 2019: Der Nationalrat legt das "Don't smoke"-Volksbegehren ad acta. Ein Antrag der Opposition, die Forderung nach einem kompletten Rauchverbot in der Gastronomie umzusetzen, wird von ÖVP und FPÖ abgeschmettert.
18. Mai 2019: Nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos platzt die ÖVP-FPÖ-Regierung.
6. Juni 2019: Die ÖVP lenkt zum Thema Nichtraucherschutz ein. Nach Ende der türkis-blauen Koalition haben Opposition und Gesundheitsexperten vehement die Rücknahme der Rücknahme des allgemeinen Rauchverbots in der Gastronomie gefordert. ÖVP-Klubobmann August Wöginger gibt nun bekannt, dass seine Partei ihren Widerstand gegen das Gesetz aufgibt. Man werde einem Antrag der ehemaligen Opposition zustimmen, sollte die Regelung nicht ohnehin vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden.
18. Juni 2019: Der VfGH weist den Antrag der Wiener Landesregierung zur Aufhebung der Gastro-Raucherlaubnis ab. Nun ist das Parlament am Zug.
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Weil es in den Wohnsiedlungen oft Probleme mit den Rauchern und ihren gesundheitsschädlichen Qualmabgasen gibt - man kann ja nicht einmal mehr das Fenster öffnen im Sommer - sollten die Wohnungsgenossenschaften dazu übergehen, Raucher und Nichtraucher zu trennen.
Nichtraucherhäuser und Raucherhäuser sozusagen. Und in Siedlungen große Teile der Siedlung für Nichtraucher und entsprechend dem Raucheranteil max. 25% Teile der Siedlung für Raucher.
Wie kommen 75 Prozent der Bevölkerung (Nichtraucher) dazu, sich ständig von 25% der Bevölkerung (Raucher) schädigen und die Freiheit von Frischluft in den Innenhöfen und der eigenen Wohnung (Lüften) vorenthalten zu lassen.
Die letzte Raucheroase Österreich gehört abgestellt. Raucher müssen wie anderswo in der EU schon üblich deutlich in ihren Freiheiten, andere überall im Öffentlichen Raum schädigen zu dürfen, in die Schranken gewiesen werden.
Letztlich profitieren die Raucher gesundheitlich.
Weniger Gelegenheit=weniger Qualmen=gesünder!
Die Raucher sind sehr drogenaffine Menschen und trinken zumeist auch sehr viel Kaffee. Sie machen also mehr Kaffeepausen und zusätzlich auch noch die Rauchpausen - locker bis zu einer Stunde pro Arbeitstag! Und das ist nicht gerecht.
Um die international sehr hohen heimischen Raucherzahlen drastisch zu senken, brauchen wir eine rauchfreie Gastronomie, eine Preiserhöhung der Zigarettenpackung auf zumindest 10 Euro aber vor allem Nachteile für Raucher am Arbeitsplatz. Das ist das einzige was Rauchern wirklich weh tut. Die Raucherzahlen werden mit diesen Maßnahmen sinken.
Die wahren Gewinner sind aber die Raucher selbst. Wenn es nicht mehr beim Wirt oder auf Arbeitszeit geht, dann rauchen sie weniger was sehr gut für die eigene Gesundheit ist. Oder sie hören überhaupt mit dem Rauchen auf, was sie vor schwersten Krankheiten bewahrt und ihnen auch wieder mehr Lebensqualität ohne Sucht ermöglicht.
Je mehr Gelegenheit, desto mehr wird geraucht. Je mehr Einschränkungen, desto weniger!
Die Raucher sind wirklich die größte Plage der Menschheit. Und sie werden immer unverschämter. Überall wird gequalmt ohne Rücksicht auf die Mitmenschen. Ob in der Gastronomie, im Gastgarten, auf der Straße, an der Haltestelle oder irgendwo im Freien, immer muss man als Nichtraucher die schädlichen Abgase einatmen.
Extrem ist die Dauerbelastung durch Kettenraucher in den Wohngebieten (Balkon). Da kann man kaum mehr ein Fenster öffnen, so stinkt es in die Wohnung hinein.
Auch im Freien inhaliert man die Abgase. Selbst wer 20 Meter hinter einem Raucher auf der Straße geht, riecht noch den Gestank.
Nicht einmal die eigenen Kinder verschonen sie von den schädlichen Abgasen. Kann jeder immer und überall in der Öffentlichkeit beobachten.
In Wahrheit sind Kinder rauchender Eltern alle ein Fall für die Kinder- und Jugendfürsorge, weil sie tagtäglich von ihren Eltern massiv in ihrer Gesundheit geschädigt werden.
Und grauslich sind's die Raucher. Sie stinken 3 Kilometer gegen den Wind.
ok.und für was hat Österreich einen obersten Gerichtshof.dann braucht man so eine Institution nicht,wenn sich die Wichtigtuer dagegen streuben.
Die Verfassungsrichter sind unglaubwürdig.
Was macht ein Gesetz für einen Sinn, dass den eigentliche Sinn des Gesetzes - den Nichtraucherschutz - nicht einhält?
Keinen!
Zahlreiche Messungen in Nichtraucherbereichen haben nämlich ergeben, dass auch dort gesundheitsschädliche Schadstoffbelastungen vorlagen.
Darum haben schon etliche Verfassungsjuristen gesagt, dass ein Gesetz, dass seinen Zweck für das es erlassen wurde nicht erfüllt (Nichtraucherschutz), verfassungswidrig ist und aufzuheben sei. Nur die Verfassungsrichter sehen es nicht so. Eine ziemlich politische motivierte Entscheidung wie mir scheint.
Auch bei der Aufhebung der Bundespräsidentenwahl haben die Verfassungsrichter gepatzt.
Das Gesetz sagt ein Wahl ist dann aufzuheben, wenn die Unregelmäßigkeiten von Einfluss auf das Wahlergebnis waren.
Die Verfassungsrichter deuteten dies einfach in ein von Einfluss hätten sein können um. In beiden Fällen ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof zumindest fragwürdig.
Die Verfassungsrichter haben nur die gesetzliche Lage klargestellt, fertig. Und es wird ja kein Nichtraucher gezwungen, ein Raucherlokal auf zu suchen, aber das ist Euch ja offensichtlich zu hoch.
Und wenn Du schon die BP-Wahl anführst: schon ein Bruchteil der Punkte hat zur Aufhebung des Wahlergebnisses geführt, bleib am Boden. Und da sind Gerichtsverfahren anhängig, auch, wenn Blaue involviert waren. Die Roten haben bei den Wahlkarten schon oft genug üble Spiele betrieben, kleines Beispiel gefällig?https://diepresse.com/home/innenpolitik/wienwahl/600052/Stimmzettel-fuer-Demenzkranke_SPOeWahlbetrug
Was passiert eigentlich wenn sich ein Gastronom an das neue Gesetz nicht hält , kann er sich dann auf den VfGH berufen ?
Man merkt es gleich: Rauchen macht schlauer!
;-)
Die zustimmendes Parteien haben ohne FPÖ eh eine Verfassungsmehrheit.
Einfach in den Verfassungsranges heben, dann hat der Verfassungsgerichthof keine Bedeutung.
Das wäre ja aber ein aufgelegter 11er für die Blauen bei der kommenden Wahl. Solch ein Drüberfahren würde dem Hofer viele Stimmen bringen und die Koalitionsmöglichkeiten stark verändern. Die Schreckschrauben Meinl-Rasinger und die Pam beharren ja sicher bedingungslos auf ihren Utopien und der Kogler macht das Kraut auch nicht fett.
Sie werden sich Hütten, mit dem Rauchen in der Gastronomie sind keine Stimmen mehr zu holen!
lossts des gschisti gschasti weg und die jetzige Situation in Kraft denn Politiker/innen haben KEIN RECHT ein Zwang gegen Menschen durchzusetzen die es NICHT wollen.
Es ist einfach ABSURD was in Österreich ablauft betreffend Rauchen ja Rauchen nein 😒😒😒😒
Wieso? Der Raucher kann weiterhin seinen schwarzen Asphalt inhalieren, nur eben nicht überall.
Eine Hundebesitzer muss auch schauen, wenn sein Hund scheißt, das er den Kot wegbringt. Der Hund wird ihm ja nicht verboten.
Es wird auch kein Nichtraucher gezwungen, ein Raucherlokal auf zu suchen, welche man eh oft schon mühsam suchen muss. Hört auf mit diesem Verbotswahn, es könnten Folgethemen kommen, welche Euch auch treffen.
Die ÖVP Abgeordneten unter dem schwürkisem Kurz, hoppla, der ist nicht im Parlament, egal, der wirbt aber auch nicht, seine Durchlaucht hört sich an, was sein Volk zu sagen hat.
...., die Abgeordneten jedenfalls können einem Leid tun: zum dritten Mal das pfötchen heben, halt immer andersrum!
Schwer verdientes Geld!
🐜 sollten nicht posten, wenn sie alleine sind, denn es fehlt dann die Schwarmintelligenz. 😉
Also wenn wir Raucher nicht mehr in der Gaststube sitzen dürfen dann dürfen die Nichtraucher auch nicht mehr im Gastgarten sitzen, scheiß Regierung die machen doch mit uns was sie wollen!!! TRAURIG alles per Gesetz zu verbieten!!!
Heul bitte leise.
Wer sagt, dass sie nicht mehr in der Gaststube sitzen dürfen?
lassen sie sich von ihrer suchtkrankheitsbedingten Paranoia nicht täuschen!
Auch LKW-Fahrer dürfen im Gastraum sitzen, obwohl sie im Gastraum nicht LKW-fahren dürfen...
.. gemeinsam mit Jägern, die nicht schießen, Fußballern, die nicht kicken, frisch verliebten, die nicht rammeln und all den anderen Menschen, die sich im Griff haben,.
Je früher das Rauchverbot kommt desto besser! Wie kommt die überwältigende Mehrheit der Nichtraucher dazu sich ständig mit stinkendem Rauchgas vergiften zu lassen!
Österreich wird seinem
Ruf der Bananenrepublik wieder einmal voll und ganz gerecht.
„Dank“ Kickl und Vilimsky
Aufpassen, ich denke, die verwehren sich gegen diesen Vergleich!
Ich paß eh auf dass ich nicht wieder Affen schreib.
Ich bin bei Gott kein militanter Nichtraucher. Meine alleroberste Chefin mit der ich seit mehr als 3 Jahrzehnten verheiratet bin frönt diesem Laster auch. Aber es wird Zeit für eine Änderung gewisser Sitten.
Kann mich noch gut erinnern an Leute, die am Tisch, wo du grad dein Schnitzel verspeist hast sagten: "Di stört's eh net wenn i rauch, weu mi stört's a net wenn du isst."
Wenn man dann vielleicht gesagt hat, mich stört's schon, war man der Miesepeter und der witzige Zeitgenosse wechselte angeekelt den Tisch.
Oder wenn ein Raucher dir den Sch.... ins Gesicht blies und man sich beschwerte, dann dasselbe noch mehrmals machte.....
Die Diktatur der Raucher sollte ein Ende haben. Es wird Zeit.
Ich gebe Ihnen in allen Punkten recht - bis auf den letzten Satz.
Den möchte ich gerne ins Gegenteil verkehren (zur Veranschaulichung) :
Das Opfergehabe der Nichtraucher sollte ein Ende haben. Es wird Zeit.
Was heißt Opfergehabe? Mir scheint, bei dir ist der Geruchssinn auch hinüber
Das heißt wohl, dass Du mein Posting nicht gecheckt hast, Kater.
Ich spendier' ein Tässchen Nudelsuppe zur guten Nacht.
Was heißt Opfergehabe? Mir scheint, bei dir ist der Geruchssinn auch hinüber
Die Dummen sind die ÖVP Neos und Sozis, den der Verfassungsgrichtshof hat eine Entscheidung getroffen und die ist zu akzeptieren, daher am 29. September diese Ignoranten abwählen
Ok, dann halt die Grünen.
niemals!!!!
warum auch?
niemals!!!!
warum auch?
Cochran, ich glaube du solltest dir diese Entscheidung des VfGH noch einmal zu Gemüte führen und versuchen sie auch zu verstehen.
Drei Punkte sind für den Wähler der FPÖ wichtig. Dieser Horizont genügt schon für seine Wahlentscheidung:
- Ausländer Raus!
- Rauchen lass ich mir nicht verbieten, wir sind ein freier Staat!
- Die Grenzen der Moral, die lass ich mir von niemandem vorschreiben!
Und wo ist, bis auf Punkt zwei der Unterschied zu den Türkiswählern ?
Du wirst sicher wieder Türkis wählen und dann, wenn der Basti sich von der FPÖ zum Kanzler wählen lässt, monatelang schimpfen und jammern.
Manche lernen nie dazu.
du hast es erfasst.man kann keinen vorschreiben,wie er zu leben hat.es gibt genug nichtraucherlokale.also geht dort hin und gebt endlich ruhe ihr suderer.
und radikale Moslem,welche sich nicht integrieren wollen,haben bei uns nichts verloren.
Eigenartig das der Nichtraucherschutz nicht im Arbeitnehmerschutz verankert ist. Der Nichtraucherschutz sollte für ALLE Arbeitnehmer in geschlossenen Räumen möglich sein!!!
Ist er nicht? Dann hast du recht.
Unterm Vorsitz vom Bierchen 🍺 haben die Helden die Entscheidung dreimal verschoben - und auch nun bewiesen sie keinen Mut!
Viele Mutige liegen auf Friedhöfen, hat zwar nichts mit der Sache zu tun, doch Mut ist oft segensreich und manchmal muss Vernunft (hier Gesetzesauslegung) platzgreisen.
Dann macht s halt der Nationalrat, wenn der ex-Kindkanzler nicht umfällt (was zu befürchten ist, wenn ihn Kickl unter Druck setzt)
Der von dir depperte Bezeichnete sitzt eh nicht im Parlament.
"deppert" - was so ein irrtümliches e ausmacht.... *g* War wohl ein Freud'scher von mir.
Aber ich könnte mir schon gut vorstellen dass er maßgeblich Einfluß auf das Abstimmungsverhalten der türkis-schwarzen hat.
Vielleicht findet sich noch ein Wirt der einen raucherraum baut. Weist wie laut der dann in 4 Monaten jammern könnt.
Da haben sie noch rechtzeitig blaue Verfassungsrichter installiert!
Wow, diese Entscheidung hätte ich nicht erwartet.
Naja, sowas kommt halt raus, wenn Juristen befinden. DIese sind nun mal keine Mediziner und scheinen überdies die gelebte Realität in Österreichs Gastronomie nicht zu kennen.
Aber egal, jetzt kommt die längst üerfällige Umsetzung halt per Parlamentsmehrheit.
Juristen sind dort natürlich am Werken, handeln wahrscheinlich buchstabengetreu nach Wortlaut von Glaube und geschriebenem Recht, solange sie damit auskommen.