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Verfolgungsjagd mit der Polizei: In rauchendem Auto gegen Fahrtrichtung von A23 geflüchtet

Von nachrichten.at/apa, 13. Dezember 2024, 14:19 Uhr
Rettung Polizei Notarzt Unfall Einsatz Blaulicht
(Symbolbild) Bild: www.fotokerschi.at | Kerschbaummayr

Ein 24-jähriger Autolenker, den eine Polizeistreife am Donnerstagabend auf der Wiener Südosttangente (A23) wegen seines stark rauchenden Pkw anhalten wollte, ist über eine Auffahrt geflüchtet und auch am Verteilerkreis Favoriten gegen die Fahrtrichtung gefahren.

Andere Autofahrer mussten ausweichen und bauten einen Unfall. Der 24-Jährige ohne Führerschein ließ den Wagen schließlich stehen. Seine Beifahrerin gab sich als Lenkerin aus, sie hatte Tausende Euro Strafen offen. Beamte der Landesverkehrsabteilung Wien waren um 18.40 Uhr auf das rauchende Auto aufmerksam geworden und gaben dem Lenker Anhaltezeichen. Der junge Mann beschleunigte jedoch und fuhr in weiterer Folge gegen die Fahrtrichtung einer Auffahrtsrampe von der A23 auf den Verteilerkreis.

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Durch den großen, ampelgeregelten Kreisverkehr manövrierte er das Fahrzeug ebenfalls als Geisterfahrer in Richtung Grenzackerstraße. Dort kollidierten andere Pkw-Lenker aufgrund der riskanten Fahrweise des 24-Jährigen, berichtete Polizeisprecher Philipp Haßlinger. Dabei entstand lediglich Sachschaden, sagte er auf APA-Nachfrage.

Offene Strafen beglichen

Das Fluchtauto wurde in der Grenzackerstraße mit laufendem Motor abgestellt. Die Polizisten, die die Verfolgung aufgenommen hatten, trafen die 22-jährige Beifahrerin an, die sich noch beim Fahrzeug befand. Sie behauptete, das Auto gelenkt zu haben, obwohl die Beamten und andere Zeugen eindeutig gesehen hatten, dass ein Mann gefahren war. Die 22-jährige Beifahrerin hatte Verwaltungsstrafen - unter anderem von Lenkererhebungen - im mittleren vierstelligen Eurobereich offen. Diese konnte sie jedoch laut Haßlinger in weiterer Folge begleichen.

Der eigentliche Lenker wurde im Zuge der Amtshandlung ausgeforscht. Der 24-jährige Österreicher erhielt Anzeigen wegen des Verdachts der vorsätzlichen Gemeingefährdung und wegen verkehrsrechtlicher Übertretungen. Aufgrund der schweren technischen Mängel am Fahrzeug wurden die Kennzeichen abgenommen.

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