Verkäuferin (52) lag tot im Gebüsch: Angeklagter bestritt alle Vorwürfe
SANKT PÖLTEN. Nach dem gewaltsamen Tod einer 52-Jährigen aus Waldhausen im Strudengau (Bezirk Perg) musste sich gestern ein 40-Jähriger vor dem Landesgericht St. Pölten verantworten.
Dem Deutschen wird vorgeworfen, Brigitte G. Ende Mai 2019 im Amstettner Stadtteil Greinsfurth getötet zu haben. Neben Mord wurde dem Mann auch schwerer Raub angelastet. Der Beschuldigte war zum gestrigen Auftakt der Geschworenenverhandlung zu beiden Vorwürfen nicht geständig. Ein Urteil wird für heute erwartet.
Die Leiche der Frau war am späten Abend des 28. Mai des Vorjahres von deren Tochter in einem Gebüsch neben dem Parkplatz des Einkaufszentrums WestSide City im Stadtteil Greinsfurth entdeckt worden. Der Verdächtige, von dem zunächst jede Spur fehlte, wurde einen Monat später festgenommen.
Arterie an Hand durchtrennt
Der Angeklagte hatte im Frühjahr 2019 keinen festen Wohnsitz, lebte und übernachtete überwiegend in seinem Pkw. Am Tag der Bluttat soll der 40-Jährige gegen 20 Uhr seinen Wagen auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums abgestellt haben. Kurz vor 20.30 Uhr überquerte die 52-Jährige nach Ladenschluss der Supermarktfiliale, in der sie arbeitete, das Areal auf dem Weg zu ihrem Auto. Bevor sie einstieg, soll die zweifache Mutter auf den Beschuldigten getroffen sein. Die Opfer "war einfach zur falschen Zeit am falschen Ort", folgerte Staatsanwalt Leopold Bien.
Der Angeklagte soll sein Opfer zu Boden befördert und längere Zeit gewürgt haben. Bevor der Deutsche die Frau in dem Gebüsch ablegte, soll er ihr mit einem Schnittwerkzeug die Ellenarterie der linken Hand durchtrennt haben. Als Todesursache wurde nach Angaben von Staatsanwalt Leopold Bien eine "komprimierende Gewalteinwirkung gegen den Hals" festgestellt.
"Hier und heute geht es um eine Zeitspanne von neun Minuten im Leben zweier Menschen", führte Bien in seinem Eröffnungsvortrag aus. "Am Ende dieser neun Minuten war eine Frau tot, bestialisch ermordet – und der andere ein Mörder", sagte der Vertreter der Anklagebehörde.
Der Beschuldigte sah dies völlig anders, sprach davon, zum Tatzeitpunkt gegen 20.30 Uhr gar nicht auf dem Parkplatz gewesen zu sein. Die 52-Jährige kannte der Angeklagte eigenen Angaben zufolge lediglich vom Sehen. Einen unabsichtlichen Zusammenstoß mit ihr habe es am Vormittag des 28. Mai gegeben. Er habe als Kunde im Geschäft hinuntergefallene Flaschen aufgehoben, dabei sei er von der Angestellten unabsichtlich am linken Nasenflügel gekratzt worden. Die von ihm stammenden DNA-Spuren unter den Fingerkuppen seien aus Sicht des Deutschen bei diesem Zusammenstoß zustande gekommen.
Ein weiteres Beweismittel, das bei seiner Verhaftung bei ihm gefundene Handy des Opfers, will der Beschuldigte von einem Mann gekauft haben, der sich – so wie er selbst – öfters auf dem Parkplatz der WestSide City aufgehalten hatte. Dass der Verkäufer nicht ausgeforscht werden konnte, könne er sich nicht erklären, führte der 40-Jährige gestern aus.
Der gerichtsmedizinische Sachverständige gab an, dass bei der 52-Jährigen im Rahmen der Obduktion Verletzungen, die typisch für ein Würgen mit zwei Händen sind, festgestellt worden seien.