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Vorarlbergerin sollte an Vergewaltigung mitgewirkt haben: Freispruch

Von nachrichten.at/apa, 29. November 2024, 20:31 Uhr
Prozess Gericht
Symbolfoto Bild: colourbox.de

FELDKIRCH. Ein außergewöhnlicher Vergewaltigungsprozess hat am Freitag das Landesgericht Feldkirch beschäftigt.

Eine heute 30-Jährige musste sich verantworten, weil sie der Vergewaltigung ihrer Nichte beigewohnt und nicht nur nichts unternommen, sondern die Täter noch unterstützt haben soll. Am Ende der Verhandlung, die den ganzen Tag über andauerte, wurde die 30-Jährige aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im März 2018 gingen die beiden einst gut befreundeten Frauen, die Nichte, damals 16, und die Tante, damals 23, gemeinsam ins Dornbirner Hallenbad. Danach kamen zwei Schweizer zu Besuch in die Wohnung der Angeklagten. Den einen Mann kannte die 23-Jährige über eine Dating-Plattform, der andere kam als Begleiter mit. Während sich allerdings die Tante mit ihrer Internetbekanntschaft amüsierte, wollte die Jüngere keinen Sex. Ihren Angaben zufolge wurde sie jedoch dazu gezwungen und mehrfach vergewaltigt. Ihrer Tante warf das Vergewaltigungsopfer vor, sie habe nichts unternommen, gelacht und Kondome zur Verfügung gestellt.

Angeklagte war abgelenkt

Die Verteidigung wies die Vorwürfe ebenso zurück wie die Angeklagte. Die 30-Jährige beteuerte, sie habe keinerlei Gewaltanwendung mitbekommen. Sie selbst sei beschäftigt und abgelenkt gewesen und habe nicht dauernd ihre Nichte im Auge behalten, sagte sie aus. Waren die Ausführungen der Nichte bei der polizeilichen Befragung noch spärlich ausgefallen, wurde sie in der gerichtlichen Einvernahmen präziser. Sie sprach von wiederholter Gegenwehr und deutlicher Ablehnung.

Ins Rollen gekommen war der Fall, weil die 30-Jährige aus Empörung zur Polizei ging. Sie wollte es sich nicht gefallen lassen, dass ihre Nichte sie der Mitwisserschaft an mehrfacher Vergewaltigung bezichtigte.

Am Ende der ganztägigen Gerichtsverhandlung wurde die Angeklagte vom Vorwurf des Tatbeitrags zur Vergewaltigung freigesprochen. Für das Gericht gab es keine ausreichenden Beweise dafür, dass die Frau Gewalt registrierte und die Täter bei ihren Tathandlungen mental unterstützte.

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