Beate Zschäpe ist voll schuldfähig
MÜNCHEN. Sie war nicht fremdbestimmt und ist voll schuldfähig, sagt ein Gutachten.
Beate Zschäpe, Hauptangeklagte und einzige Überlebende der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), kann nicht mit Milderungsgründen rechnen. Sollte die Rechtsterroristin schuldig gesprochen werden, seien die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nach Absitzen der Haftstrafe gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass sie ihr Verhalten ändern würde. Zschäpe neige dazu, Verantwortung abzuschieben und eigenes Verhalten zu verharmlosen.
Ihre Behauptung, sie sei Opfer der toten NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos und von diesen fremdbestimmt gewesen, hält der Psychologe für falsch. Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des "NSU" angeklagt.
Eines der Opfer war eine junge Polizistin. Sie wurde ermordet, weil sie die Täter wegen ihres "südländischen" Aussehens für "nicht deutsch" hielten.