Schweden: Antrag auf Assange-Haftbefehl abgelehnt
UPPSALA. Ein schwedisches Gericht hat die Ausstellung eines Haftbefehls gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange im Zusammenhang mit einem Vergewaltigungsvorwurf aus dem Jahr 2010 abgelehnt.
Das Bezirksgericht in Uppsala wies am Montag einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, die damit ein Auslieferungsverfahren gegen den Australier in Gang setzen wollte. Assange sitzt derzeit in Großbritannien in Haft.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Assange zwar "ein Verdächtiger" in dem Fall sei und auch Fluchtgefahr bestünde. Weil der Wikileaks-Gründer aber bereits in Großbritannien im Gefängnis sitze, sei eine formelle Inhaftierung in Schweden für eine Befragung durch die Staatsanwälte nicht notwendig, hieß es.
Die Richter folgten damit in weiten Teilen der Argumentation von Assanges schwedischem Rechtsanwalt Per Samuelson. Der hatte eine Inhaftierung seines Mandanten nur zum Zwecke einer Befragung zudem als "unverhältnismäßig" bezeichnet.
Schwedens stellvertretende Generalstaatsanwältin Eva-Marie Persson hatte zuvor einen Haftbefehl gegen Assange und eine Anhörung vor einem schwedischen Gericht gefordert. "Zweck dieser Verhaftung ist es, die Ermittlungen zum Ende zu bringen und Julian Assange zur Rechenschaft zu ziehen", sagte Persson.
Assange war im April in London verhaftet worden. Zuvor hatte er sich sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft verschanzt, um einem Auslieferungsantrag Schwedens wegen Vergewaltigungsvorwürfen aus dem Jahr 2010 zu entgehen.
Assange ist zudem in den USA wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz angeklagt. Schon allein für den Anklagepunkt der Verschwörung zum Angriff auf Regierungscomputer droht ihm eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
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