Deutschland: Keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte in Quarantäne
BERLIN. Spätestens mit 1. November werden in Deutschland keine Entschädigungen bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne mehr ausbezahlt. "Darüber muss man auch in Österreich intensiv nachdenken", sagt Oberösterreichs Ärztekammer-Präsident Peter Niedermoser.
Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne sollen die meisten Nicht-Geimpften in Deutschland spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und den deutschen Bundesländern am Mittwoch mehrheitlich in einem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Betroffen sind davon nur Menschen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können.
Bei den Beratungen der Minister ging es um eine deutschlandweit einheitliche Linie. Erste Bundesländer hatten bereits jeweils für sich entschieden, dass Nicht-Geimpfte bald keinen Entschädigungsanspruch mehr haben sollen. Das deutsche Bundesinfektionsschutzgesetz sieht dies auch schon vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt. Da inzwischen auch ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, soll dies nun umgesetzt werden. Die Einzelheiten regeln die Länder selbst.
Grundsätzlich haben in Deutschland Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebenten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebenten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.
Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November für nicht geimpfte Menschen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine Quarantäne-Anordnungen.
Österreich: Voraussetzung Absonderungsbescheid
In Österreich haben Personen, die unter Quarantäne gestellt werden, derzeit generell Entschädigungsansprüche wegen des dadurch entstandenen Verdienstentganges. Voraussetzung für die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist laut Wirtschaftskammer ein Absonderungsbescheid. Die Entschädigung kann innerhalb von drei Monaten ab der Aufhebung der Quarantäne bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Der Impfstatus spielt dabei keine Rolle.
Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn verteidigte das Ende des finanziellen Ausgleichs bei Ungeimpften in Deutschland. "Da geht es übrigens nicht um Druck, sondern um Fairness gegenüber auch den Geimpften. Warum sollen andere dafür zahlen, dass jemand für sich entscheidet, sich nicht impfen zu lassen?", sagte der CDU-Politiker vor den Beratungen im ZDF.
Der Vorsitzende der Länder-Gesundheitsminister, Klaus Holetschek (CSU) aus Bayern, sagte der "Rheinischen Post" (Mittwoch): "Das bundesweit geltende Gesetz legt ganz klar fest: Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung." Wer selbst erkranke - was übrigens ja auch mit Impfung in manchen Fällen möglich sei - bekommt natürlich weiterhin sein Geld vom Arbeitgeber, wie bei jeder anderen Krankheit auch.
Jetzt geht den Impfnazis so richtig einer ab...
Welche Strafe!
Wenn sie für die Zeit der Quarantäne keinen Lohn mehr erhalten, brauchen sie auch keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für diesen Zeitraum bezahlen. Was Deutschland - und bald auch wir - uns alles leisten können, dank des Rates der vielen Impfzwangexpertinnen und Experten.
Blöd ist halt nur, dass man neben den Steuern und sonstigen Abgaben auch etwaige Miete, Betriebskosten, was zum Essen, …. zahlen muss.
So etwas funktioniert ja nur, weil viele Österreicher kein Zukunftsmanagement haben.
Das verdiente Geld reicht in vielen Branchen entweder gerade zum überleben, oder wird bei Besserverdienern für unsinnige Dinge ausgegeben.
Der Prozentsatz jener ist gering, welche vorausschauend alles daransetzen um bereits nach ca. 20 Jahren Erwerbsarbeit ein finanzielles Polster zu haben, dass sie gar nicht mehr angreifbar sind.
Diese Menschen kann man nicht mehr manipulieren.
Wenn das Arbeitsklima nicht passt, wird gekündigt und das AMS kommt überhaupt nicht zum Zuge, weil einfach mehrere Jahre auf das Ersparte zurückgegriffen werden kann.
Gäbe es von denen eine größere Masse, würde das Recht wirklich wieder vom Volk ausgehen, weil man diese finanziell Unabhängigen nicht marionettenhaft steuern kann.
Die werden alle verrückt.
Das wird die Pandemie sicher beenden, wenn Ungeimpfte alles verschleiern werden, um nicht mehr als Kontaktperson nachverfolgt werden zu können. Das ist der selbe Schuss ins Knie wie die Einführung von kostenpflichtigen Tests .
Damit wird man zwar ein paar weitere Prozent generieren, welche sich doch impfen lassen, aber dies wird die zu erwarteten Rückschläge nicht aufwiegen.
Wenn bis dato um die 60% geimpft sind, was erwartet man sich nun ? Mit Repressalien noch 10% ?
Und dann ?
Die restlichen 30% der österreichischen Kaufkraft überall ausschließen ? Dann gute Nacht, Tourismus, Gastro und ähnliches .
Ungeimpfter von einem ungetesteten geimpften angesteckt??
Wird dann was für den Rechtsschutz... Grüße aus den USA....
Wenn du dich von deiner VErsicherung auslachen lassen willst kannst du das ja gerne mal probieren. Erzähl es uns dann wie peinlich das des war.
PS: der Ungeimpfte ist freiwillig ungeschützt, wieso sollte der irgendein Recht haben von jemanden nicht angesteckt zu werden?
@artilein bewusste verbreitung einer hochansteckenden Erkrankung ist nicht ohne.
Darum würd ich wenn ich geimpft wäre eteas aufpassen..
Und glaub mir das wird für manche noch sehr unangenehm
Mandi, las es einfach. Ich erklär dir das jetzt nicht als sag ich einfach mal:
Manfred, sicher, gaaaanz sicher!
@artilein vergiss es du wirst es nicht schnallen aber des war zum erwarten
Wird sicher kein Problem
Gehört für alle angewandt!
Das würde ich jetzt einmal als politische Bombe einstufen. Ist die FPÖ tot? Ist doch ein aufgelegter Ball 4 Tage vor der Wahl, da der liebe Sebastian ohnehin alles von den Piefke abkupfert.
Das ist de facto ein Impfzwang für unselbständig Erwerbstätige. Oder anders betrachtet: Geraten sie in eine Quarantäne("notlage"), unterliegen sie einer für sie nachteiligen Beweislastumkehr dahingehend, dass sie beweisen müssen, dass sie nicht schuldhaft nicht geimpft sind.
Es wären auch (zugegeben eher seltene) Fälle denkbar, wo Ungeimpfte völlig gegen ihr Zutun von anderen vorsätzlich angesteckt werden. Was passiert dann: Zivilprozess auf Schadenersatz?
Wer sich bewusst nicht impfen lässt, obwohl es keine medizinischen Hindernisse dafür gibt und durch die Impfung eine Quarantäne hätte vermeiden können, hat bei einer Quarantäne keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung.
Sehr schön, das machen gleich nach. Und wer sich bewusst in Gefahr begibt, auf Berge kraxeln, mit dem Motorrad herumfährt, bewusst einen Krankenstand produziert weil er zu viel säuft, frisst, raucht, der hat auch keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung wenn er in der Firma ausfällt.
Da sparen wir uns viel Geld.
Oder geht es gar nicht ums Geld?
Oder doch?
Wer nichts verdient kann sich dann auch nicht mehr Gold, Silber und Perlen kaufen, somit muss man nicht irgendwann ein Gesetz erlassen, dass sie dieses dem Staat abzuliefern haben.
Genügen wohl dann irgendwann Tausend andere ganz spezielle Verordnungen für die Ungeliebten (Ungeimpften).
Deutschland geh voran, wir folgen.
Was passiert mit den Pensionisten, die nicht geimpft sind. Bekommen die dann in der Quarantäne keine Pension?
Menschen in Pension leisten typischerweise keine Erwerbsarbeit, also keine bezahlte Arbeit. Es gibt jedoch Ausnahmen, insofern ist die Frage berechtigt. So wie auch für andere Einkommensbezieher, die grundsätzlich keine Erwerbsarbeit leisten, in gewissen Fällen jedoch schon (Ferialjobs, dazuverdienende Arbeitslose,...).
Die Pensionisten sind sowieso im Vorteil, die müssen nicht mehr alles mitmachen. Die schöne neue Zeit wird für die Jüngeren gerade Schritt für Schritt zur Wirklichkeit. Und die heutigen Kinder werden kein anderes Leben mehr kennen. Ausser es kommt vorher noch zum Aufstand, was ich aber bei der Schafsmentslität der Österreicher und ihrer reflektionslosen Gefolgschaftsliebe für unwahrscheinlich halte.
Der Staat verordnet Quarantäne.
Und dann will er den Verdienstentgang nicht bezahlen?
Da rollt ein Tsunami auf die Gerichte zu.
Sie kennen die deutschen Gesetze?
Kennst du den Begriff der Mithilfe und Schadensminimierungspflicht?
Bei solchen Postings sehe ich eher eine Entmündigungswelle rollen.
Man könnte die (verfassungsrechtliche) Frage stellen, inwieweit denn eine bestimmte Quarantänedauer überhaupt angemessen ist. Wer einen vollen, und hoheitlich erzwungenen, solchen Verdienstausfall hat, wird sich die Frage sehr direkt stellen. Und er wird nicht der Einzige sein. Und auch die Behörde würde sich dieser Frage stellen müssen, z.B. auch zusätzlich bei jeder Quarantäneverlängerung.
Auf Diskussionen dieser Art wäre ich gespannt. Vermutlich knickt dann der Behördenapparat leicht ein...
Brauchts noch mehr beweise in welche richtung wir marschieren?
Und deutschland geht wieder voran u der "kl bruder Österreich" wird wie immer, mitmarschieren!
Pampers gibts beim Billa in Sonderangebot.
Dazu bräuchte es in Österreich eine Gesetzesänderung.
Aktuell gibt es in Österreich den "sonstigen Dienstverhinderungsgrund", wo im Fall des Eigenverschuldens wie Reisen in Länder mit Reisewarnung (und dieser Punkt wäre zusätzlich in Richtung Impfung zu präzisieren = bei Impfempfehlung nicht impfen lassen) keine Entgeltfortzahlungsverpflichtung besteht.
In diesem Fall wäre die Auslegung des bestehenden Gesetzes durch eine Verordnung des zuständigen Bundesministers, welches die genaue Auslegung des Gesetzes regelt, möglich und ausreichend, also ohne Gesetzesänderung.
@humpal definiere eigenschuld bei einer Infektionskrankheit...
Sehr durchdacht. Dann wird wohl sehr wichtig sein, wer wen angesteckt hat, um den Verdienstentgang einklagen zu können. Testnachweise werden ganz wichtig werden
Der geimpfte Bekanntenkreis gibt gerade die Infektion so richtig weiter....
Nein, wer/wen spielt keine Rolle, sondern die Unterlassung einer risikomindernden Maßnahme wie beispielsweise Impfen. Dann geht es in Richtung Eigenverschulden bei der "sonstigen Dienstverhinderung" (das wäre vom Bundesminister zu begründen und zu präzisieren) und die Gehaltsfortzahlungsverpflichtung erlischt bereits nach aktueller Rechtsprechung!
Folgende Annahme: Du bist Einsiedler und hast dich nicht impfen lassen, zumal ja keine Notwendigkeit besteht. Eines Tages vor dem 26.09.21 kommen böse Wahlwerber der OÖVP, belästigen dich und vor allem: stecken dich an.
Was dann - unter der Annahme, dass jeder erfolgversprechende Rechtsweg im möglichen Ausmaß beschritten wird?
Josef, als Einsiedler den sie beschreiben, brauchen sie sich keine Gedanken machen. Da dieser wie sie schreiben ohne jeglichen Kontakt zu Mitmenschen lebt, geht er auch keiner Arbeit nach welche bei einer Quarantäne irgendwie beeinträchtigt wäre. Sollte dieser Einsiedler z.b. nur Home Office machen, steht ihm dies auch in der Quarantäne frei.
Also ein sehr erbärmlicher Versuch uns darüber aufzuklären wie schrecklich diese Welt nicht ist.