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Pakistans Ex-Militärmachthaber zum Tode verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 17. Dezember 2019, 09:26 Uhr
FILES-PAKISTAN-COURT-MUSHARRAF
Pervez Musharraf rief den Notstand aus, um sich an der Macht zu halten und wurde dafür zum Tode verurteilt.  Bild: AFP

ISLAMABAD. Pervez Musharraf wird Hochverrat vorgeworfen. 

Der frühere pakistanische Militärmachthaber Pervez Musharraf ist von einem Gericht in Islamabad wegen Hochverrats zum Tode verurteilt worden. Ein aus drei Richtern bestehendes Sondergericht verkündete die Entscheidung am Dienstag. Musharraf, der im Exil in Dubai lebt und bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, kann gegen das Urteil Berufung einlegen. 

Dem Ex-Armeechef war vorgeworfen worden, mit der Verhängung des Ausnahmezustands 2007 die Verfassung außer Kraft gesetzt zu haben. Dies kommt laut Gesetz Hochverrat gleich.

Der 76-Jährige hatte die Vorwürfe als politisch motiviert zurückgewiesen. Der Ex-General hatte Pakistan nach seinem Putsch gegen Premierminister Nawaz Sharif von 1999 bis 2008 regiert.

Generäle haben Pakistan fast die Hälfte seines Bestehens regiert, seit es 1947 die Unabhängigkeit erlangte. Die pakistanische Justiz war in der Vergangenheit noch nie derart gegen mächtige Militärs vorgegangen.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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Gugelbua (32.719 Kommentare)
am 17.12.2019 12:05

das politische Spiel in solch demokratischen Diktaturen war schon immer gefährlich, schnell geht der Wechsel von gut auf böse und umgekehrt😉

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jago (57.723 Kommentare)
am 17.12.2019 09:47

Islamische Staaten haben eine etwas andere Gewaltenteilung als wir uns vorstellen. Da gilt die Scharia als Gesetz, das Volk gilt nicht als Gesetzgeber.

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AroundTheWorld (2.368 Kommentare)
am 17.12.2019 11:00

Ob der drakonischen Strafen sollten wir auch überlegen die Scharia einzuführen, vielleicht würde allein der Bestand von möglichen Verbrechen abhalten.

Man stelle sich vor es gäbe keine bzw. wesentlich weniger 5 Sterne Haftunterkunft mit psychischer Betreuung und anschließender vorzeitiger Entlassung, weil geheilt und ungefährlich.

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LASimon (13.413 Kommentare)
am 17.12.2019 12:40

(1) Vielleicht wollen Sie einmal die 5-Sterne-Unterkunft ausprobieren? Natürlich ohne Ausgang.
(2) Wenn ein Straftäter ohne Behandlung nach Verbüssung der vollen Strafe entlassen wird: Ist er dann ungefährlich?
(3) Wenn Strafen von Verbrechen abhielten, gäbe es so manche Verbrechen schon lange nicht mehr.

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LASimon (13.413 Kommentare)
am 17.12.2019 12:38

Was hat das mit dem Artikel und dem gegenständlichen Fall zu tun?

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