Vatikan verschärft das Kirchenrecht
VATIKAN. Es ist eine Veränderung, die die Opferverbände jahrelang gefordert hatten: Im Strafrecht der katholischen Kirche werden als Delikte jetzt ausdrücklich auch Sexualstraftaten gegen Minderjährige und Schutzbefohlene genannt sowie der Erwerb, Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie.
Wenn Priester derartigen Missbrauch begehen, werden sie laut neuem kanonischen Recht mit Amtsenthebung oder dem Verlust der Priesterweihen bestraft.
Bislang ist sexueller Missbrauch im katholischen Kirchenrecht nur im Abschnitt "Straftaten gegen besondere Verpflichtungen" behandelt worden, also praktisch als Verstoß gegen den Zölibat. Papst Franziskus hatte auf dem Anti-Missbrauchsgipfel im Vatikan vor zwei Jahren betont: Die katholische Kirche brauche einen Perspektivenwechsel, hin zum Blick der Opfer.
Das jetzt reformierte Strafrecht folgt nun dieser Maßgabe und geht den Opfern aber noch nicht weit genug: Denn der Vatikan verzichtet darauf, einzelne Sexualstraftaten genauer zu differenzieren.