Mindestsicherung im Burgenland ist verfassungswidrig
EISENSTADT. Die burgenländische Regelung zur Mindestsicherung hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben.
Sie war 2017 von SPÖ, FPÖ, ÖVP und Teilen der Liste Burgenland beschlossen worden und entsprach weitgehend der niederösterreichischen Regelung, die der VfGH im März kippte: vorgesehen war eine starre Deckelung bei 1500 Euro pro Haushalt. Ebenso sei die "Wartefrist" verfassungswidrig, so das Höchstgericht: Wer sich nicht innerhalb der vergangenen sechs Jahre mindestens fünf Jahre in Österreich aufgehalten hat, erhält im Burgenland eine geringere Leistung. Soziallanderat Norbert Darabos (SP) sagte, man respektiere das Urteil und wolle sich bei der für 2020 angekündigten bundeseinheitlichen Lösung "konstruktiv einbringen".
Die oberösterreichische Mindestsicherung wurde, wie berichtet, vom VfGH weitgehend bestätigt.