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Alterssicherungskommission gegen abschlagsfreie Frühpension

Von nachrichten.at/apa, 02. Dezember 2019, 19:41 Uhr

WIEN. Die Alterssicherungskommission hat am Montagnachmittag die vom Parlament vor der Nationalratswahl beschlossene abschlagsfreie Frühpension kritisiert.

Ein entsprechender Antrag der Präsidentin des ÖVP-Seniorenbundes, Ingrid Korosec, wurde "mit Mehrheit" angenommen, teilt der Kommissionsvorsitzende Walter Pöltner der APA mit.

Konkret heißt es in dem Antrag, dass die beschlossene abschlagsfreie Frühpension nach 45 Arbeitsjahren und die erstmalige Pensionserhöhung schon im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt mit der Nachhaltigkeit "nicht vereinbar" und für das Ziel, das faktisch Antrittsalter an das gesetzliche heranzuführen, "kontraproduktiv" seien.

Weiters hat die Kommission in ihrer zweiten Sitzung am Montag beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit der Ausgestaltung des langfristigen Pensionsgutachtens befassen soll. Diese Arbeitsgruppe soll im Jänner ihre Arbeit aufnehmen. Und schließlich hat sich die Kommission selbst eine Geschäftsordnung gegeben.

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16  Kommentare
16  Kommentare
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( Kommentare)
am 06.12.2019 05:04

Hier können sie quatschen! Bei der Alterteilzeitregelung der KAssen halten sie brav den Mund. ZUm Kotzen!

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lancer (3.688 Kommentare)
am 03.12.2019 10:34

ich habe 49 Jahre gearbeitet. Von Juli 1969 bis August 2018. Die ersten 24 Jahre war ich unselbständig. Die letzten 25 Jahre war ich selbständiger Unternehmer.
Es stimmt, Unselbständige zahlen mit 22.8% einen höheren Pensionsbeitrag als Bauern und Selbständige. Selbständige zahlen 18.5%
Bei den Unselbständigen zahlt allerdings der Arbeitgeber 12.55% Der Arbeitnehmer zahlt selbst nur 10.25% des Pensionsbeitrages ein. Außerdem zahlt der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer auch die Hälfte der Kranken und Unfallversicherung.
Selbständiger zahlen die 18.5% Pensionsbeitrag, die Krankenversicherung und die Unfallversicherung zur Gänze selbst.
Zusammengefasst kann man sagen das Selbständige zusätzlich zur eigenen Sozialversicherung auch noch die Hälfte der Sozialversicherungskosten ihrer Dienstnehmer bezahlen. Deshalb sollte auch niemand sagen, das Selbständige im Pensionssystem bevorzugt werden. Bevorzugt werden Beamte ! Gerecht wäre EIN Pensionssystem für alle !

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AlfDalli (3.986 Kommentare)
am 03.12.2019 09:35

Löst doch die Alterssicherungskommission bitte auf!!!

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leser01 (103 Kommentare)
am 03.12.2019 08:17

Wie will man nun das Debakel der Jahrgänge 1954 – 1954 bereinigen, diese Jahrgänge hatten nach 45 Dienstjahren mit 62 Lebensjahren Abschläge bis zu 15 %. Wird man sie einbeziehen oder darauf warten bis der OGH hier ein Machtwort spricht?

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leser01 (103 Kommentare)
am 03.12.2019 08:18

sollte 1954 - 1957 heißen!

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deroberoesterreicher (1.277 Kommentare)
am 03.12.2019 08:02

Nach den schwarz-blauen Pensionsgrauslichkeiten, so der Lobbyist u Ex SP Politiker Gusenbauer hat auch die ehemalige Arbeitnehmerpartei SPÖ mit Faymann/Hundstorfer usw.,die dramatischen Asvg Pensionskürzungsorgien sogar noch verschlechtert. Die Beamtenpensionen sind im Schnitt dreimal so hoch, wie die Asvg Pensionen der einfachen Asvg Angestellten. Für ein paar tausend OeNB Banker u.ORF Leute wird ein mrd.teures Luxuszusatzpensionssystem geschützt. Auch die Bauern u. Selbstständigenpensionen sind nicht einmal ansatzweise gedeckt. U statt die Asv Pensionen wieder mittels der besten 15 Versicherungsjahre zu berechnen u die unsozialen Abschläge abzuschaffen, wird von den unsozialst agierenden Bankerlobbyisten bzw.Sozialabbauexperten, dass Asvg Pensionssystem schlecht gemacht. Statt die bekannten Luxuspensionssysteme(OeNB,ORF Wiener Beamte) u. Beitragsmisstände bei den Bauern u Selbstständigenpensionen zu beseitigen, wird den Asvg Angestellten ein Pensionssozialabbau aufgebürdet.

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alteraloisl (2.669 Kommentare)
am 03.12.2019 02:54

Das ist eine gerechter Beschluss. Wenn jemand 45 Jahre in das System eingezahlt hat, dann soll die Person ohne Abschläge in Pension gehen können. Mit einem ehrlichen Dankschreiben der Sozialversicherung. Es gibt nicht sehr viele, die mit 62 Jahren 45 Jahre eingezahlt haben. Aber denen gebührt es, dieses korrekte Angebot zu machen. Aber entscheiden werden es wieder diejenigen, welche erst mit 70 Jahren 45 Jahre eingezahlt haben. Langjährige Studenten die dann in die Politik gegangen sind, oder Beamte. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Akademiker können mit 65 Jahren in Pension gehen. Wenn sie bis 27 studiert haben, haben sie nur 38 Jahre eingezahlt. Und bekommen um die Hälfte mehr Pension als der Arbeiter.

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adhoc (4.110 Kommentare)
am 03.12.2019 06:46

stimmt nach punkt und beistrich, die frage ist nur, wer vertritt/wahrt diese interessen dieser einiger weniger, welche diese - berechtigterweise, nach mindestens 45 beitragsjahren - regelung der abschlagsfreiheit zugute kommt ?????

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max1 (11.582 Kommentare)
am 03.12.2019 10:02

Niemand vertritt die die das meiste einzahlen in das System.

Nur jene die wertschöpfend aktiv sind, das sind jene Arbeitnehmer die produktiv sind, als Beispiel dafür: Bauarbeiter mit allen die zum Bau dazugehören.
Beamte, Politiker .... werden von den Steuereinnahmen obig genannten bezahlt und sollte in der Zahl so wenig wie möglich und soviel wie nötig sein.

Die Wertschöpfenden sind einfach nur geduldig um einen anderen Ausdruck zu vermeiden. Sie lassen sich mit Brosamen abspreisen und die Politik, Unternehmen samt den Gewerkschaftern nutzen das aus. Bei ener totalen Steuerleistung von >50%, d.h. Mwst... eingerechnet sind wir im Kommunismus gelandet.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 02.12.2019 22:23

Was meine Vorposter schreiben, stimmt alles! Und jene, die jetzt Kritik an den Pensionsregeln üben sind teils jene, die eine hochprivilegierte Politiker- oder Beamtenpension geniessen oder geniessen werden oder die einst als Politiker keinen Finger gerührt haben, als bei den ASVG-Versicherten massiv gekürzt wurde und bei den Beamten-Pensionen so gut wie nicht, obwohl hier die Zuschüsse ein x-Faches pro Person im Vergleich zum ASVG ausmachen. Oder sie haben selbst diese Gesetze mitbeschlossen, denn die Abgeordneten sind ja zu einem massgeblichen Anteil selbst Beamte oder Interessensvertreter oder Kammer-Funktionäre, die auch alle privilegiert sind.

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deroberoesterreicher (1.277 Kommentare)
am 02.12.2019 20:39

Nach einer aktuellen Studie arbeiten in der EU die Leute ca. 33 Jahre, die Österreicher arbeiten im Schnitt fast 37 Jahre u.sind im oberen Drittel,was die Arbeitsjahre betrifft. U.wenn man Asvg Versicherten sogar nach 45 langen Beitragsjahren eine abschlagsfreie Asvg Pension neidet, zeigt dass,wie beschämend u.perfide die Politlobbys der Banker u.Finanzmärkte agieren. Auch sind die Asvg Pensionen der Asvg Angestellten zu über 96% beitragsgedeckt- im Gegensatz zu den mrdteuren u. kaum bedeckten Bauern- u.Selbstständigenpensionen! Von den mrdteuren Luxuspensionssystemen beim ORF, OeNB oder Wiener Beamte ganz zu schweigen. Schon längst hätte man ein faires Asvg System für ALLE Österreicher einführen müssen. Das Totalversagen der SPÖ in Sachen fairer Asvg Pensionen ist haarsträubend. Im goldenen Zeitalter der reichen Banker u.Automatisierung hätte man längst die Finanzierung der Pensionen, von einer reinen Arbeitsplatzbesteuerung, auf Vermögens- u. Wertschöpfungssteuern umstellen müssen.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (28.763 Kommentare)
am 02.12.2019 21:04

Wenn Sie es nicht der SP alleinig in die Schuhe schieben würden, gäbe es ein Plus meinerseits.
Etliche Grauslichkeiten stammten von der Schüssel-FP-Koalition und die VP gilt ja schlichtweg als "Schutzpatron der Beamten etc."
So war auch bei der letzten Regierung die SP nicht dran beteiligt, dass man die Gebietskrankenkassen fusioniert, die Krankenfürsorgen und Selbstständigenkasse aber außen vor lässt...

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Franz60 (526 Kommentare)
am 02.12.2019 22:01

Die Beitragsdeckung bei Arbeitern und Angestellten beträgt - bei Herausrechnung der Gesundheitsleistungen - 98,5 %.
Nur zur Erinnerung, die massiven Einschränkungen im Pensionsrecht gab es unter Regierung Schüssel .

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Fraga (604 Kommentare)
am 02.12.2019 22:27

Bitte nicht vergessen:
alle gesetzlichen Pensionen, also ASVG, Gewerbe oder Bauern werden nach den gleichen Rechtsgrundlagen ermittelt und die letzten 15 Versicherungsjahre entscheiden, wer die Pension als ASVG-Pension, als Gewerbepension oder als Bauernpension ausbezahlt, wobei alle Versicherungsmonate ab dem 15. Lebensjahr herangezogen werden. Mit 15 hat noch niemand eine Gewerbeberechtigung gelöst und in der Landwirtschaft gab und gibt es noch immer die meisten Kinder, die ihre Beiträge ab dem 15. Lebensjahr in die anderen Systeme einzahlen. Also ist die Beitragsdeckung je Versicherung irrelevant bzw. zeigt höchstens, dass der Staat seinen Teil zum Generationsvertrag nicht vollständig trägt.
Alles andere ist Wahlkampfgetöse bzw. eine unsolidarische Unrichtigkeit.

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Franz66 (1.056 Kommentare)
am 03.12.2019 08:40

Natürlich bringt es Zuständigkeitsregelung mit sich, dass eine Versicherungsträger leistungspflichtig wird und Beiträge teilweise anderswo entrichtet wurden.

Die Beitragsdeckung im BSVG liegt allerdings nur bei 30 %.

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Fraga (604 Kommentare)
am 03.12.2019 10:36

Ist ja logisch, weil die Bauern ab dem 15. Lj in die Lehre gehen und erst später den elterlichen Betrieb übernehmen. Die Einzahlungen in die anderen Systeme bleiben dort, aber die Bauernpension wird nach allen ausserlandwirtschaftlichen höheren Verdiensten ohne jeden Wertausgleich bemessen. Weiters fehlen bei den Selbständigen die Dienstgeberbeiträge.
Daneber werden die aktiven Vollerwerbsbauern immer weniger während deren Eltern, Grosseltern uns Schwiegereltern die Pension beziehen. Betrachten Sie Dörfer - wieviele Landwirte gab es vor 15 bis 20 Jahren und wieviele gibt es heute noch? Sollen die verbliebenen Betriebe die Pensionen der aufgebenden Betriebe alleine bezahlen? Die lw. Betriebe werden zwar grösser, aber die Beiträge reichen nicht.
Bei gutem Willen ist im Wort Sozial ist auch das Wort Solidarität eekennbar!

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