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Auslandsreisen: Ministerium konkretisiert arbeitsrechtliche Bedingungen

Von nachrichten.at/apa, 25. Juni 2020, 08:02 Uhr
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Symbolbild.

WIEN. Das Arbeitsministerium hat sich am Mittwoch mit den Sozialpartnern getroffen um die Rechtslage rund um Auslandsreisen zu konkretisieren.

Ob und unter welchen Bedingungen man als Arbeitnehmer ins Ausland reisen darf und ob man beispielsweise im Falle einer Coronavirus-Ansteckung um sein Gehalt fürchten muss, wurde in den vergangenen Wochen von Arbeitsrechtlern rege diskutiert. Gemeinsam mit Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, ÖGB und Industriellenvereinigung kam das Ministerium nun zum Ergebnis, dass ein Arbeitnehmer sich in der Regel nicht sorgen müsse, nicht bezahlt zu werden, wenn er im Ausland Urlaub macht, sich an die dortigen Corona-Auflagen hält und dennoch an Covid-19 erkrankt. "Sowohl beim Urlaub in Österreich als auch im Ausland gilt, hält man sich an die landesüblichen Covid-Vorsichtsbestimmungen, wird man in der Regel keine Probleme mit der Entgeltfortzahlung bekommen", heißt es in einer Aussendung des Ministeriums.

Keine Sicherung bei Reisen in besondere Risikogebiete

Keine Sicherung der Entgeltfortzahlung gebe es jedoch, wenn der Arbeitnehmer in einem Land mit Reisewarnungsstufe 5 oder 6 urlaubt, so das Ministerium. Dies gilt in der EU aktuell für Schweden, Großbritannien und Portugal sowie für die italienische Region Lombardei und für das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfahlen. Ein Entlassungsgrund liege im Falle einer Erkrankung aber nicht vor. Generell kann der Arbeitgeber "eine Reise ins Ausland nicht verbieten oder als Entlassungsgrund heranziehen", so das Ministerium.

Bei einem Urlaub in Österreich sei die Entgeltfortzahlung durch das Epidemiegesetz gesichert. Ab Donnerstag soll es auf der Ministeriums-Homepage ein Handbuch mit den konkretisierten Regeln geben.

Ein anschließendes Gesetz brauche es aber nicht mehr, da das Handbuch nur eine Klarstellung sei, sagte ein Ministeriumssprecher zur APA. 

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4  Kommentare
4  Kommentare
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ausmaus (798 Kommentare)
am 25.06.2020 18:40

Wo die Eigenverantwortung aufhört, muss halt wieder der Dienstgeber einspringen und die Gehälter weiterzahlen.
Danke im Voraus an alle für ihre CoronaMitbringsel aus dem Ausland. Auch eure Familien, Eltern, Freude, Arbeitskollegen, Kunden ... freuen sich jetzt schon auf die Ansteckung. Und das ganze für einen Urlaub! Für einen Sch....urlaub.

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isamaus (573 Kommentare)
am 25.06.2020 14:42

Finde ich nicht richtig! Arbeitnehmer hat Spaß am Stand, Arbeitgeber zahlt dann den Krankenstand.

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ausmaus (798 Kommentare)
am 25.06.2020 11:21

Wo die Eigenverantwortung aufhört, muss halt wieder der Dienstgeber einspringen und die Gehälter weiterzahlen.
Danke im Voraus an alle für ihre CoronaMitbringsel aus dem Ausland. Auch eure Familien, Eltern, Freude, Arbeitskollegen, Kunden ... freuen sich jetzt schon auf die Ansteckung. Und das ganze für einen Urlaub! Für einen Sch....urlaub.

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rudolfa.j. (3.886 Kommentare)
am 25.06.2020 11:01

Wirtschaftsv erbrecher als Regierungsberater?????

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