Nationalrat: Neuer Modus für Handy-Sicherstellung fix
WIEN. Die Handy-Sicherstellung findet künftig unter neuem Regulativ statt. Eine entsprechende Gesetzesnovellierung hat der Nationalrat drei Wochen vor Ablaufen der Reparaturfrist des Verfassungsgerichtshofs vollzogen.
Zentrale Änderung ist, dass künftig vorab eine richterliche Genehmigung einzuholen ist. Den Freiheitlichen geht die Regelung zu wenig weit, die anderen Fraktionen stimmten zu.
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FP-Justizsprecher Harald Stefan argumentierte das Nein seiner Partei damit, dass aus freiheitlicher Sicht entsprechende Entscheide von VfGH und EuGH nicht entsprechend berücksichtigt werden. Stefan stört, dass die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens bleibt. Aus seiner Sicht dürfte diese nur jene Daten von mobilen Geräten erhalten, die von den Gerichten freigegeben werden.
Edtstadler: Schwierigste Einigung im Justizbereich
Dieser Punkt, dass es zu keiner organisatorischen Trennung kommt, ist auch für den VP-Abgeordneten Wolfgang Gerstl ein "Wermutstropfen". Es sei jedoch ein "Gamechanger", dass die Staatsanwaltschaft erst nach richterlicher Genehmigung Einblick nehmen könne. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) trat diesmal als Abgeordnete als Rednerpult und schilderte die Einigung als die schwierigste der vergangenen fünf Jahre im Justizbereich.
Für notwendig hielt sie die Reform schon seit Jahren. Als der VfGH den entsprechenden Spruch gefällt hatte, sei sie nahe am Halleluja gewesen - im Sinne des Rechtsstaats und der Grundrechte. NEOS-Klubvize Nikolaus Scherak betonte, dass eigentlich allen klar gewesen sei, dass die alte Regelung verfassungswidrig sei. Kritisiert wurde von ihm auch der mühselige Prozess der Gesetzeswerdung. Auch SP-Justizsprecherin Selma Yildirim fand es "schade", dass solch eine Reform "erst am letzten Abdruck" gelinge.
Grünen-Mandatarin Agnes Prammer unterstrich, dass man beiden Seiten Rechnung getragen habe. Einerseits sei ein entsprechender Schutz der Privatsphäre notwendig. Andererseits müsse man die Mittel für die Behörden so wählen, dass diese ihrer Verpflichtung zur Klärung von Straftaten nachkommen könnten.
Auch Änderung der Strafprozessordnung beschlossen
Neben der Neuregelung die Datenträger betreffend wurde auch eine Änderung der Strafprozessordnung beschlossen. Mit dieser werden Opfer die Möglichkeit haben, gegen eine Anzeigenrücklegung vorzugehen. Dazu wird ihnen (wie auch Beschuldigten) von Beginn weg Akteneinsicht gewährt und nicht erst mit formeller Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Dazu kommt ein Ausbau der Prozessbegleitung für minderjährige Zeugen von Gewalt, wie Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) in Vertretung von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) betonte. Mit dem Paket würden langjährige Forderungen umgesetzt.
Aus meiner Sicht sind elektronische Daten genauso zu behandeln wie analoge Beweismittel. Auch diese unterliegen nicht einer vorherigen Sichtung durch ein Gericht. Und die Staatsanwaltschaft ist auch in allen anderen Fällen die Herrin des Verfahrens.
Wenn ein Staatsanwalt Daten als Beweismittel in eine Gerichtsverhandlung einführt, die er nicht hätte erheben / auswerten dürfen, ist dieses Beweismittel ohnehin nicht zulässig. In diesem Zusammenhang werden Gerichte genau darauf zu achten haben, ob Zufallsfunde ("Beifang") herangezogen werden dürfen oder nicht; die gefundene Regelung ist sicher herausfordernd.