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Nationalratswahl: Letzter Tag für schriftlichen Wahlkartenantrag

Von nachrichten.at/apa, 24. September 2024, 22:01 Uhr
Wer von der Briefwahl profitiert – und wer nicht
Die Frist für die schriftliche Beantragung endet am Mittwoch. Bild: OON

WIEN. Wer bei der Nationalratswahl am kommenden Sonntag nicht in seiner Heimatgemeinde wählen kann oder will, braucht eine Wahlkarte.

Die Frist, um sie schriftlich zu beantragen, endet am Mittwoch. Danach kann man sie nur noch persönlich abholen, dafür hat man bis Freitag 12 Uhr Zeit. Schriftlich beantragt werden können Wahlkarten per Brief, mittels Karte vom Wahl-Folder, per Fax, E-Mail oder mit ID Austria in der App "Digitales Amt" bzw. online. Persönlich ist das nur bei jener Gemeinde möglich, in deren Wählerevidenz man steht.

Neu: Direkt bei der Abholung wählen

Mit der Wahlkarte hat man dann verschiedene Möglichkeiten, seine Stimme abzugeben. Neu ist, dass man gleich bei der persönlichen Abholung bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat wählen und sie wieder abgeben kann. Man kann sie aber auch aus dem In- oder Ausland per Post schicken oder direkt zur Bezirkswahlbehörde bringen (lassen), am Wahlsonntag dann österreichweit in einem "fremden" Wahllokal abgeben (lassen), oder - wenn man bettlägerig ist - vor einer "fliegenden Wahlbehörde" wählen. In jedem Fall muss man aber dafür sorgen, dass die Wahlkarte bis 17 Uhr bei der Wahlbehörde eingelangt ist.

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