Asylwerber können Lehre abschließen
WIEN. Asylwerber können ihre Lehre abschließen, auch wenn ihnen die Abschiebung droht. Das hat der Nationalrat Mittwochnachmittag gegen die Stimmen der FPÖ vereinbart. Nach der Lehrabschlussprüfung müssen sie freilich das Land verlassen, wenn ein negativer Bescheid vorliegt.
Vehement gegen die Neuregelung wandten sich die Freiheitlichen, deren Klubchef Herbert Kickl prophezeite, dass man die Lehrlinge im Anschluss wegen Aufenthaltsverfestigung in Österreich behalten werde müssen - Familiennachzug inklusive. Der Abgeordneter Hannes Amesbauer sprach von einer Farce. Habe jemand einen negativen Bescheid, müsse dieser das Land verlassen, egal ob er jetzt in einer Lehre sei oder nicht. Er verstehe hier "die radikale Kehrtwende der ÖVP" nicht. Lieber sollte die Politik auf die eigenen Leute schauen, verwies er auf heimische Jugendliche ohne Lehrplatz.
"Schwachsinn" befand SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch dazu. Denn Flüchtlinge durften ohnehin nur in Mangelberufen eine Lehre beginnen, und mittlerweile nicht einmal mehr das. Wäre es nach Muchitsch gegangen, hätte man ruhig einen weiteren Schritt machen können und die ausgebildeten Lehrlinge im Anschluss im Land belassen.
Genau das fordern auch die NEOS seit Wochen. Deren Abgeordnete Stephanie Krisper ärgerte sich auch, dass die heute beschlossene Regelung zu eng gefasst sei. So würden weiter Lehrlinge abgeschoben, wenn sie bereits rechtskräftig negativ beschieden seien. Denn vom heutigen Beschluss profitieren nur jene, die nicht schon einen Rückkehrbescheid haben. Zudem hätten jene, die bleiben dürfen, nur eine Duldung - für Krisper ein "unwürdiges Theater".
"Natürlich" würden auch die Grünen weitergehende Lösungen unterstützen, erklärte ihre Mandatarin Alma Zadic. Man schließe sich aber dem zwischen vier Fraktionen getroffenen Kompromiss an. Immerhin handle es sich um eine menschlich und wirtschaftlich vernünftige Lösung für die rund 800 betroffenen Asylwerber in Lehre.
Keine Abschiebung vor Lehrabschluss
Asylwerber, die in Lehre sind, dürfen erst abgeschoben werden, wenn sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben.
Ziemlich ähnlich klang ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer, der eine "pragmatische und menschliche Lösung" ortete. Nicht müde wurde die ÖVP zu betonen, dass es um keinen neuen Aufenthaltstitel gehe und dass der von der FPÖ beschworene Anziehungsfaktor für Flüchtlinge nicht vorhanden sei, dürften doch Lehrlinge weiterhin keine Lehre neu beginnen, da sich die Regelung nur auf Altfälle beziehe. Zur Erinnerung: Unter Schwarz-Blau wurde im Vorjahr die Möglichkeit für Flüchtlinge, eine Lehre in einem Mangelberuf zu beginnen, abgeschafft. Ein Comeback scheint ausgeschlossen. Generalsekretär Karl Nehammer betonte in der Debatte, dass mit diesem Entscheid ein "Fehler" des SPÖ-geführten Sozialministeriums ausgebessert worden sei.
Weder eingeschränkt noch ausgehebelt sieht das Asylrecht durch den heutigen Beschluss Innenminister Wolfgang Peschorn. Es handle sich um einen schlichten Aufschub für eine zwangsweise Abschiebung. An die Abgeordneten appellierte er, in der laufenden Gesetzgebungsperiode auch gesetzlich einmal klar zu stellen, was Asyl und was Migration sein solle.
Dazu der Hinweis auf ein Interview mit dem Menschenrechtler Hadi Marifat in der ZEIT vom 27.11.2019: "Die deutsche Abschiebepolitik hat keinen Bezug zur Realität"; [ https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-11/sicherheitslage-afghanistan-abschiebungen-fluechtlinge-menschenrechte/komplettansicht ]
Darin kommt klar heraus, daß es kein „sicheres“ Afghanistan gibt, nicht in Kabul, und schon gar nicht in den Weiten des geschundenen Landes.
Wenn eine FPÖ tobt und von einer „Willkürentscheidung“ keift, so dürften sie wohl sehr gut wissen, was ein Willkürstaat ist, in dem das Recht der Politik zu folgen hat …. Mein Vorschlag: Ein ein– oder mehrjähriger Selbsterfahrungstrip der F–Truppe in den Irak und nach Afghanistan. Die Kosten dafür bucht ihnen der HC problemlos aufs Spesenkonto „Fact Fiding“ …
-------------------Weitere Hinweise-------------------
https://www.tt.com/panorama/verbrechen/16266903/iraker-mit-abschiebung-in-den-tod-geschickt-egmr-verurteilt-finnland
https://www.tt.co
Können Sie auch erklären, weshalb diese Wanderer bis in unsere Heimat gewandert sind, obwohl Sie unzählige sichere Staaten durchquert haben.
Nach der Lehre schreiben die gutis wieder vdb an, um sie alle behalten zu koennen. Und der Rudi schaut im Vorfeld daß er noch viele in der Lehre unterbringt. Die halten uns oestereicher fuer bescheuert.
Beschluss zum Gesetzesbruch..... gratuliere
Welches Gesetz wird gebrochen?? Welcher §??
"Ausbildung statt Abschiebung"
dzt. Stand:
80.000 UnterstützerInnen,
135 Gemeinderatsbeschlüsse und
mehr als 2.000 Unternehmen
haben genug politischen Druck erzeugt
für eine Lösung der Menschlichkeit und Vernunft.
Dank für die Ausdauer an Rudi Anschober
und an alle Unterstützer,
die letzlich zum heutigen Beschluss im Parlament geführt haben!
So geht Demokratie!
Für Sie ist es Demokratie wenn Leute mit negativem Asylbescheid eine Lehre machen dürfen?
VINZENZ2015, Sie sind wirklich arm im Geist !
Ihr beleidigendes Niveau ....oam!
Danach kommt die Unabschiebbarkeit wegen der Wohnsitz-Verfestigung in der Lehrzeit und damit das Recht auf Familiennachzug, wie bereits von NEOs, Rot und Grün gefordert, womit aus einem Lehrling plötzlich eine 20 köpfige Sippe wird.
Daraufhin müssen die Sozialleistungen wieder gekürzt werden, weil zu viele hungrige Mäuler am Kuchen naschen wollen. Dann kommt wieder das große Jammern... und natürlich die Forderung nach mehr Steuereinnahmen.
Über 18 gibts keine Familienzusammenführung mehr!!
Auch zu diesem Thema wird Herrn Anschober wieder ein Trick einfallen! Jener mit der Lehrstellensuche nach dem ersten negativen Asylbescheid, hat ja glänzend funktioniert.
> bedauerte Abgeordnete Stephanie Krisper in einer Aussendung
Leider, wieder einmal die falsche Öffentlichkeit!
Wo ist die Öffentlichkeit eines/r Parlamentariers? Rrrrichtig, im Plenarsaal!
Wie kommt so eine Nachricht dazu, von Nichtabgeordneten interpretiert, abgewogen, kommentiert und manipuliert zu werden?
Diskussionen der Parlamentarier müssen untereinander stattfinden, nicht in den Medien und nicht in Parteigremien.