"Vollquarantäne" in Tirol war rechtswidrig
INNSBRUCK. Die im Frühjahr vom Land Tirol verordnete Corona-Vollquarantäne bzw. die "Selbstisolation" von Tiroler Gemeinden war rechtswidrig: Zu dieser Erkenntnis kam der Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Tirol hatte zu Beginn der Corona-Welle schärfere Maßnahmen als der Bund erlassen. Zunächst traf die Vollquarantäne die Gemeinden im Paznauntal wie Ischgl, St. Anton am Arlberg und Sölden, dann rief Landeshauptmann Günther Platter die "Selbstisolation" aller Tiroler Gemeinden aus. Ab 10. März 2020 wurde per Verordnung das Verlassen des eigenen Gemeindegebiets verboten. Erst ab 5. April seien die Bestimmungen durch das Epidemiegesetz gedeckt gewesen.
Verfahren werden eingestellt
Die VfGH-Entscheidung sei "keine Überraschung", reagierte das Land Tirol, da bereits durch den VfGH zugrunde liegende Verordnungen des Bundes aufgehoben wurden. Das Höchstgericht habe festgestellt, dass die aufgehobenen Bestimmungen bei laufenden Verfahren nicht mehr anzuwenden seien. "Das Land Tirol hat nach den Entscheidungen des VfGH im Sommer 2020 bei allen Verfahren von dieser Zeit, wo ein Rechtsmittel erhoben wurde, ganz bewusst den höchstgerichtlichen Entscheid abgewartet." Laufende Verfahren auf Basis der aufgehobenen Bestimmungen würden eingestellt, so die Tiroler Stellungnahme.
Ich frage mich, was sich die Höchstrichter dabei denken, sich jetzt im nachhinein als die Gescheiteren aufzuspielen. Wie hätten sie in den verantwortungsvollen Positionen als Politiker gehandelt, als es galt, eine Pandemie zu bekämpfen, einzudämmen oder zumindest nicht noch weiter ausufern zu lassen. Steht persönliche Freiheit wirklich über Menschenleben? Steht Wirtschaftswachstum vor Schutz des Lebens?
Es ist so niederträchtig, wenn man in nachhinein Schutzmaßnahmen schlecht redet. Das gilt auch für Impfungen, die auf Grund mangelhafter, unengagierter Impflisten, an die Falschen verabreicht wurden. Der Impfbeginn war ein Chaos. Wann das besser wird, ist noch nicht abzusehen. Leider. Ab auf alle Fälle war es besser, den vorhandenen Impfstoff zu verimpfen, als ihn still und heimlich verschwinden zu lassen.