Wenn das Coronavirus die Grund- und Freiheitsrechte angreift
Vorschriften aus Kaisers Zeiten: Bisher war vielen Bürgern nicht bewusst, welche Zwangsmaßnahmen das Epidemiegesetz erlaubt.
Wenn er einen Staatsstreich machen wollte, hätte er als Instrument das Epidemiegesetz, sagte diese Woche ein Spitzenpolitiker abseits der Öffentlichkeit.
Die sarkastische Bemerkung hat einen harten Kern: Das Gesetz zum Schutz vor Infektionen erlaubt dem Staat weitreichende Eingriffe in das Leben der Bevölkerung.
Die gesetzliche Seuchenbekämpfung in Österreich begann in Österreich mit den Balkankriegen 1912/13. Damals gab es die Angst vor Epidemien. So entstand das Epidemieschutzgesetz, das im Wesentlichen bis heute gilt.
Das Gesetz aus der Zeit von Kaiser Franz Joseph habe sich bewährt, befand kürzlich die Rechercheplattform "Addendum". Andere Länder – zum Beispiel Polen – mussten jetzt im Eilverfahren ein neues Gesetz für die Virusbekämpfung beschließen.
Klar geregelt ist in Österreich die Zuständigkeit. Das Gesundheitswesen ist in Gesetzgebung und Vollziehung grundsätzlich die Sache des Bundes. Gesundheitsminister Rudolf Anschober ist die oberste Gesundheitsbehörde, ihm gegenüber sind die Landeshauptleute weisungsgebunden; diesen sind wiederum die Bezirkshauptmannschaften unterstellt.
Eine scharfe Waffe
Das Epidemiegesetz ist eine scharfe Waffe. Damit können die Grundrechte der persönlichen Freiheit, der Versammlungsfreiheit und der "Unverletzlichkeit" der Wohnung eingeschränkt werden. Kranke und ansteckungsverdächtige Personen dürfen laut einer immer noch gültigen Verordnung aus dem Jahr 1915 "abgesondert", also eingesperrt werden. Das Gesetz erlaubt den Behörden die Absage von Veranstaltungen oder Versammlungen, das Schließen von Schulen oder Universitäten und das Abriegeln ganzer Orte – dies wurde nun für Tiroler Gemeinden angeordnet.
In all diesen Fällen hat der allgemeine Gesundheitsschutz Vorrang vor individuellen Rechten. Die Polizei kann Zwangsmaßnahmen setzen. Die Anordnungen betreffen nicht nur Personen, die nachweisbar angesteckt wurden, sondern auch schon Verdachtsfälle. Sie gelten sofort und müssen nicht von den Gerichten überprüft werden.
Notwendig ist nur eine zeitliche und räumliche Begrenzung.
Eine Sorge müssen sich österreichische Staatsbürger nicht machen: Auch wenn sie krank an die Grenze kommen, darf ihnen die Einreise nicht verwehrt werden.
Allerdings werden sie sofort unter Quarantäne gestellt.
Notverordnungsrecht
Weithin unbekannt ist, dass der Bundespräsident "bei außergewöhnlichen Verhältnissen" laut Verfassungsartikel 18 Notverordnungen erlassen kann. Auf Vorschlag der Regierung darf Alexander Van der Bellen "gesetzesändernde Verordnungen" verkünden, wenn damit ein "nicht wieder gut zu machender Schaden für die Allgemeinheit" abgewendet wird.
Das ist gesetzlich gedeckt, wenn der Nationalrat nicht rechtzeitig zusammentreten kann.
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Offene Grenzen gefährden auch den Staat.
Die ganze Welt hat jetzt Angst vor diesem neuen Virus, der dem Influenza sehr ähnlich ist.
Die "Fachleute" haben jetzt Vorschriften zur Bekämpfung des Virus beschlossen in der Hoffnung in wenigen Wochen dieser mit der Lufterwärmung selbst ausstirbt.
Ich denke da liegen die falsch, denn auch in den afrikanischen Ländern macht es seine "Arbeit" jetzt noch.
Bin schon gespannt wie lange bei uns in AT und der EU alle Beschränkungen aufrecht erhalten werden, bzw. wann wieder normales Leben möglich wird - das Corona ist für nächste Zeit das Malheur der Welt für ein geordnetes Leben in Würde und Freiheit.
Anschober ist der beste Mann dafür, klar habe ich auch an den Schei... gedacht, der in den Artikel steht. Aber, so wird es nicht sein. Nein, die Övp kann diese Situation nicht ausnützen, dazu stehen Menschen in der Koalition gegenüber.
"Namasté"
Für Austrofaschisten ein Normalzustand. Alles Dollfuß, verbrämt mit grüner Macht- und Geldgier, die Hilflosigkeit vorschützt.
Blödsinn