Land: Eine halbe Milliarde Euro weniger Steuern
LINZ. SPÖ fordert umfassendes Hilfspaket für "Kleine".
Die Coronakrise bringt dem Land Oberösterreich in diesem Jahr einen Einnahmenentfall von bis zu 500 Millionen Euro. Der Fiskalrat berechnet alleine den Rückgang der Steuer-Ertragsanteile mit 410 Millionen Euro. Wenn die Prognose des Internationalen Währungsfonds (sieben Prozent BIP-Rückgang in Österreich) eintritt, dürfte das die Situation weiter verschärfen, so das Land in einer Aussendung. Dazu kommen die Kosten für die Hilfspakete. Ob Haftungen schlagend werden und in welcher Höhe, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Die finanzpolitische Ausgangssituation sei binnen weniger Tage und Wochen auf den Kopf gestellt worden, sagte Landeshauptmann Thomas Stelzer (VP).
Eine Reihe von Forderungen meldete am Mittwoch die Landes-SP an, die sie in die Landtagssitzung am 23. April einbringen will. Das von ÖVP und FPÖ formulierte Unterstützungspaket diene zum Großteil der Wirtschaft; "wir wollen jene unterstützen, die gerade Schwierigkeiten haben, ihr Leben zu meistern", sagte SP-Vorsitzende Landesrätin Birgit Gerstorfer. Unter die "dringlichsten" SP-Forderungen fallen eine "Corona-Stiftung", mit der Weiterbildung von 20.000 Arbeitslosen finanziert werden soll, ein Ersatz des Einkommensentfalls für gekündigte geringfügig Beschäftigte für drei Monate, oder eine 1000-Euro-Beihilfe für Alleinerziehende. Für Absolventen der Pflegeausbildung verlangt die SPÖ einen finanziellen Bonus, für arbeitslose Kulturschaffende ein dreimonatiges Landesstipendium. Auch die Bemessungsgrenzen für die Wohnbeihilfe müssten erhöht werden, sagt Klubchef Christian Makor. Einen großen Teil des SP-Pakets macht die Forderung nach Streichung der Landesumlage für die Gemeinden aus.
Corona-Gesetz im Landtag
Am 23. April soll im Landtag auch ein Covid-19-Begleitgesetz beschlossen werden, befristet werden die meisten Bestimmungen bis 31. Dezember. Für Gemeinde- und Stadträte soll es Erleichterungen etwa durch Videokonferenzen geben. Auch wird klargestellt, dass der Landesbeitrag für die Kindergärten bei eingeschränkter Öffnung nicht verringert wird.
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