Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Nationalrat beschließt „brauchbare“ Handysicherstellung neu

Von Lucian Mayringer, 11. Dezember 2024, 18:35 Uhr
Woman Typing Phone Message On Social Network At Night
Nach langem Tauziehen gibt es nun eine Einigung bei der Handysicherung. Bild: colourbox (Symbolfoto)

WIEN. Strafrechtler Kert lobt späten Kompromiss, Kritik kommt aus Brüssel.

Mit Unterstützung von SPÖ und Neos wurde gestern das schwarz-grüne Langzeitprojekt der vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorgegebenen Reparatur bei der Handy-Sicherstellung beschlossen. Zentraler Punkt: Ab 1. Jänner muss die Staatsanwaltschaft eine Beschlagnahmung von Datenträgern (auf Handys, Laptops, PCs etc.) bei Gericht beantragen. Für eine richterliche Bewilligung müssen Kategorie und Inhalt der Daten samt betreffendem Zeitraum definiert werden.

Robert Kert, Strafrechtsprofessor an der WU-Wien, spricht von einem „brauchbaren Kompromiss“, wenn auch verbunden mit einer „komplizierten Regelung“, die sich in der Praxis erst bewähren müsse. Bisher seien Handysicherstellungen „auf nicht ganz grundrechtskonforme Art und Weise“ durchgeführt worden. Jetzt werde verhindert, dass ganze Datenträger ins Blaue auf Zufallsfunde hin untersucht werden.

Wäre künftig ein Casag-Ermittlungskomplex, der rund um die Tausenden Chats von Thomas Schmid ausgerollt wurde, möglich? Es wäre „aufwändiger, aber nicht ganz ausgeschlossen“, dass die Staatsanwaltschaft auf die Spuren gekommen wäre, glaubt Kert im OÖN-Gespräch. Bei Hinweisen auf neue Straftaten in den eingeschränkt sichergestellten Daten kann die Justiz wieder eine richterliche Bewilligung für einen neuen Zeitraum beantragen.
In der großen politischen Diskussion habe eine Seite ursprünglich versucht, die Möglichkeiten für Zufallsfunde ganz zu unterbinden.

Für Kert hat sich das Gesetz deshalb „über den Sommer gut entwickelt“. Bei den Handysicherstellungen habe die Öffentlichkeit außerdem „immer die großen politischen Korruptionsfälle“ vor Augen. Im Regelfall gehe es aber „um das Handy des Drogendealers“. Und da sei bei „Gefahr in Verzug“ immer noch ein schnellerer Zugriff möglich.

Die Befugnisse der Staatsanwaltschaft blieben erhalten und die richterliche Bewilligung sei im Sinne der grundrechtlichen Vorgaben von VfGH und Europäischem Gerichtshof notwendig. Weniger sprach Andres Ritter, Europäischer Vize-Generalstaatsanwalt, von einer „überschießenden“ Neuregelung. Problematisch sei, dass die Ermittler im Vorhinein Dateninhalte, die man sucht, umschreiben müssten: „Man hat ja keine Kristallkugel“. 

mehr aus Innenpolitik

Nationalrat: Karners Abschiebeliste und ein blauer Rundumschlag gegen die EU

Koalition: Treffen der Steuerungsgruppe für Dienstag angepeilt

Andreas Babler: "Wir sind eine der stabilsten Parteien am Tisch"

Covid-Zertifikate: Höhere Geldstrafen für Hafenecker und Jenewein

Autor
Lucian Mayringer
Redakteur Innenpolitik
Lucian Mayringer
Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

0  Kommentare
0  Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Aktuelle Meldungen