Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

Fotos: Landesinnung OÖ der Gärtner und Floristen

21.10.2024

Der stilvolle Abschied eines geliebten Menschen: Die oberösterreichischen FloristInnen sorgen mit ihrer Erfahrung für eine würdevolle, unvergessliche Verabschiedung von einem geliebten Menschen.

Wenn die richtigen Worte fehlen, können Blumen mit ihrer tiefen Symbolkraft das ausdrücken, was nicht gesagt werden kann, gerade in einem Trauerfall. Ein persönlich gestalteter, letzter floraler Gruß an den Verstorbenen – ob Sarg- oder Urnenschmuck, Kranz oder Buquet – gehört hier ebenso dazu wie der Kondolenzstrauß als tröstende Aufmerksamkeit für die Hinterbliebenen.

„Darüber hinaus wird die Kirche anlässlich des Trauergottesdienstes bzw. der Zeremoniensaal bei der Feuerbestattung floral geschmückt“, sagt die Landesinnungsmeisterin der oberösterreichischen Gärtner und Floristen, Elke Lumetsberger – eine besonders liebevolle Geste, die dem Verstorbenen höchsten Respekt zollt.

Blumen spenden Trost

Ob in der Kirche, in der Aufbahrungshalle oder im Zeremoniensaal, geschmackvoll und mit viel Feingefühl gestaltete Blumenarrangements geben Raum für Trost und Hoffnung – vor allem, wenn sie die Persönlichkeit des Verstorbenen widerspiegeln. „Der richtige Blumenschmuck, mit Bedacht und Liebe zum Detail ausgewählt, verleiht jeder Trauerfeier eine stille Größe, die unvergessen bleibt“, so Elke Lumetsberger weiter.

Florale Arrangements zum letzten Geleit

Die erste Adresse für die passende florale Trauerdekoration sind die heimischen Floristikfachbetriebe. Mit ihrer Erfahrung und ihrem Einfühlungsvermögen unterstützen sie dabei, die Begräbnisfeierlichkeiten zu einer ganz besonderen, individuellen und würdevollen Form des Abschieds zu machen.

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.