Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

Das digitale Leben endet nicht mit dem Tod. Fotos: Unsplash

21.10.2024

E-Mail-Konten, Social-Media-Profile und Online-Abonnements bestehen nach dem Ableben einer Person weiter. Doch wie sollten Angehörige mit dem digitalen Nachlass umgehen?

In unserer zunehmend digitalisierten Welt hinterlässt jeder Mensch nach dem Tod nicht nur physische Spuren, sondern auch digitale. Diese bestehen aus E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen und digitalen Abonnements, die oft fortbestehen, wenn keine konkreten Vorkehrungen getroffen wurden. Für Hinterbliebene ergibt sich daraus eine zentrale Frage: Was geschieht mit diesen digitalen Hinterlassenschaften?

Digitaler Nachlass

Der sogenannte digitale Nachlass umfasst all jene Online-Aktivitäten und digitalen Vermögenswerte, die eine verstorbene Person hinterlässt. Dazu zählen E-Mail-Konten, Social-Media-Profile auf Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter, aber auch kostenpflichtige Online-Abonnements von Streaming-Diensten und Cloud-Speicher, in denen persönliche Daten wie Fotos, Dokumente oder Videos abgelegt sind.

Ohne den entsprechenden Zugang haben Angehörige oft keine Möglichkeit, über das Schicksal dieser Daten zu entscheiden – ob sie erhalten, übertragen oder gelöscht werden sollen.

Diverse Möglichkeiten

Der erste Schritt im Umgang mit dem digitalen Nachlass ist meist die Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Anbietern. Viele Plattformen haben mittlerweile spezielle Verfahren für den Umgang mit den Profilen verstorbener Nutzer entwickelt. So etwa bietet Facebook die Möglichkeit, ein Konto in einen sogenannten Gedenkzustand zu versetzen. In diesem Modus bleibt das Profil online, kann jedoch nicht mehr bearbeitet werden. Freunde und Bekannte können weiterhin Erinnerungen teilen und Nachrichten posten. Andere Unternehmen, wie etwa Google, ermöglichen es den Angehörigen, nach Vorlage bestimmter Nachweise den Zugriff auf die Daten zu erhalten oder sie vollständig zu löschen.

Doch dieser Prozess ist oft mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden. In Fällen, in denen der Verstorbene keine klaren Regelungen hinterlassen hat, kann die Verwaltung des digitalen Nachlasses besonders schwierig und zeitaufwendig werden. In vielen Ländern, darunter auch Österreich, haben sich mittlerweile Notare und Anwälte auf dieses komplexe Thema spezialisiert. Sie bieten Beratungsdienste an, die dabei helfen, bereits zu Lebzeiten Regelungen für den digitalen Nachlass zu treffen.

Ein solches Vorgehen ist besonders wertvoll, da es den Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Zeit eine erhebliche Erleichterung verschaffen kann. Wer zu Lebzeiten festlegt, was mit seinen digitalen Daten nach dem Tod geschehen soll, nimmt den Hinterbliebenen Entscheidungen ab, die ansonsten zusätzliche Unsicherheit und Belastung hervorrufen könnten.

Individuelle Vorstellungen

Ohne entsprechende Passwörter ist es für Angehörige schwer, über den Verbleib von Daten zu entscheiden.
Ohne entsprechende Passwörter ist es für Angehörige schwer, über den Verbleib von Daten zu entscheiden.

Abgesehen von den administrativen Herausforderungen wirft der digitale Nachlass auch ethische Fragen auf. Sollte das digitale Leben einer Person mit ihrem Tod enden oder können und sollen diese digitalen Profile als Erinnerung fortbestehen?

Diese Entscheidung ist oft sehr persönlich und hängt von den individuellen Vorstellungen und Werten der Hinterbliebenen ab. Für manche Menschen kann es tröstlich sein, das digitale Vermächtnis eines geliebten Menschen zu bewahren, während andere es vorziehen, das Kapitel vollständig abzuschließen.

Der bewusste Umgang mit dem eigenen digitalen Nachlass gewinnt zunehmend an Bedeutung – nicht nur, um den Angehörigen nach dem Tod unnötige Arbeit zu ersparen, sondern auch, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche respektiert werden.

Zu Zeiten geregelt

Es ist ratsam, zu Lebzeiten Regelungen zu treffen, wer Zugang zu den Online-Konten erhält und wie mit den gespeicherten Daten verfahren werden soll. Viele Menschen unterschätzen die Menge und Bedeutung ihrer digitalen Spuren, die sie über die Jahre hinterlassen. Diese Festlegungen können in Form eines digitalen Testaments oder einer speziellen Verfügung getroffen werden. Zwar denken viele nicht gern an den Tod und die damit verbundenen Konsequenzen, doch in einer Welt, in der das Leben zunehmend online stattfindet, wird es immer wichtiger, sich auch mit dem Tod im digitalen Kontext auseinanderzusetzen.

Die Sorge um den digitalen Nachlass sollte daher als fester Bestandteil der Vorsorgeplanung betrachtet werden. Dies schafft Klarheit für die Angehörigen und stellt sicher, dass persönliche Daten nach dem Tod in Übereinstimmung mit den eigenen Wünschen behandelt werden. Insgesamt zeigt sich, dass der digitale Nachlass ein Thema ist, das sowohl rechtliche als auch ethische Dimensionen hat. Der verantwortungsvolle Umgang damit erfordert einerseits rechtzeitige Planung und andererseits ein Bewusstsein für die Herausforderungen, die das digitale Erbe mit sich bringt.

Wissens- und Empfehlenswertes zu Themen wie diesem findet man im Vorsorgeordner der Oberösterreichischen Nachrichten. Weitere Informationen dazu unter: www.nachrichten.at/vorsorgeordner

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.