„Insbesondere die sogenannten fremdhändigen Testamente, das sind solche, die nicht gänzlich eigenhändig, das heißt handschriftlich, verfasst wurden, unterliegen zahlreichen, zwingend zu beachtenden Formalvorschriften. Eine regelmäßige Überprüfung auch von Notar oder Rechtsanwalt errichteter Testamente ist daher dringend zu empfehlen“, führt Mag. Maximilian Hofmaninger, Rechtsanwalt bei Hasch & Partner in Linz, aus.
Doch nicht nur die Einhaltung der sich immer wieder ändernden Formvorschriften für letztwillige Verfügungen, sondern auch die inhaltliche Gestaltung von Testamenten unter Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen und zu Lebzeiten vorgenommener Schenkungen ist wesentlich, um spätere Konflikte zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten zu vermeiden. Spätestens wenn auch Unternehmensanteile zu vererben sind und Zerschlagungen von Unternehmen durch die nächste Generation vermieden werden sollen, ist aktive und vorausschauende Nachfolgeplanung unumgänglich. Die Erstellung von Testamenten und umfassenden Nachfolgekonzepten unter Einbeziehung von Immobilien und auch Privatstiftungen sowie unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkte stellt eines der Kerngebiete der Hasch & Partner Anwaltsgesellschaft dar, deren Experten zu allen Themen rund um das Erbrecht und die Vermögensnachfolge beraten.