„So können die Interessen aller Beteiligten ausgewogen berücksichtigt werden. Außerdem werden mögliche Unsicherheiten und jegliche Quellen für künftige Differenzen schon im Vorhinein ausgeräumt“, erklärt Notarin Dr. Birgit Wittmann.
Darüber hinaus gilt es, die pensionsrechtlich und steuerlich besten Lösungen zu finden.
Das Neugründungsförderungsgesetz unterstützt hier die übernehmende Generation.
Die Besonderheit eines Übergabsvertrags liegt darin, dass sich die Übernehmer Leistungen und Rechte zurückbehalten können.
Bei der Privatimmobilie ist das üblicherweise ein Wohnrecht, bei vermieteten Objekten oder einem Betrieb wird es oft ein Fruchtgenussrecht sein.
Das Fruchtgenussrecht weist eine zu bestimmende Quote des Ertrags den Übergebern zu.
Ergänzend zur Übergabe selbst sind die Erb- und Pflichtteilsansprüche aller Familienmitglieder zu prüfen und auch hierfür ist rechtliche Vorsorge notwendig.
„Es darf nicht passieren, dass dem Übernehmer durch unbeachtete Pflichtteilsforderungen unlösbare finanzielle Schwierigkeiten entstehen“, erklärt Notar Dr. Ernst Wittmann.
Ein Übergabevertrag gibt dem künftigen Zusammenleben zwischen Jung und Alt einen gemeinsam vereinbarten rechtlichen Rahmen. Darin werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten festgelegt. Idealerweise nimmt er potenzielle Konflikte vorweg. Oft bestimmt er auch das Einvernehmen zwischen Übernehmern und den Kindern, die durch sorgfältige Vertragsgestaltung möglichst gerecht bedacht wurden.
Manchmal räumen sich die Kinder wechselseitig ein Vorkaufsrecht ein, für den Fall des Verkaufs soll etwa ein Wertausgleich zwischen den Geschwistern geschaffen werden.
Es gilt, bei der Vertragsgestaltung möglichst genau auf die Situation der Betroffenen einzugehen.
Steht eine Übergabe ins Haus, sind neben der grundsätzlichen Überlegung, ob der Übernehmer auch tatsächlich am besten geeignet ist, betriebswirtschaftliche Aspekte, Auswirkung auf Pension, Sozialversicherung oder Sozialhilfe, eventuelle Wohnungsrechte oder sonstige Leistungen, Belastungs- oder Veräußerungsverbote oder erbrechtliche Folgen zu bedenken. „Als Notare stehen wir unseren Kunden mit fachlichem Rat und juristischer Unterstützung in all diesen Fragen zur Seite. Ebenso werden alle steuerlichen Aspekte berücksichtigt. Dabei steht ein späteres harmonisches Zusammenleben der Familienmitglieder stets im Fokus unserer Arbeit.“
DIE NOTARE Dr. Ernst Wittmann und Dr. Birgit Wittmann sowie ihre Mitarbeiter nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und finden die beste Lösung für Sie.
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