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Flexible Kapitalgesellschaft: Schaffung einer neuen Gesellschaftsform

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

RA Mag. Johannes Wolfgruber, MBA, RAA Mag. Vanessa Rericha und RA DDr. Alexander Hasch Foto: Hasch und Partner

01.03.2024

Eine FlexCo bietet die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung und bringt auf Arbeitgeberseite eine gewisse Attraktivität mit sich

Mit der am Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Flexiblen Kapitalgesellschaft (auch „FlexCo“ genannt) wurde eine neue Gesellschaftsform geschaffen, die einige Besonderheiten und vor allem Flexibilität mit sich bringt und daher eine durchaus ins Auge zu fassende Alternative zu den bereits bestehenden Rechtsformen der GmbH sowie der Aktiengesellschaft darstellt.

Welche Vorzüge bringt die FlexCo mit sich?

In der Flexiblen Kapitalgesellschaft wurden die Vorzüge der GmbH und der Aktiengesellschaft miteinander vereint, weshalb sich die FlexCo vor allem durch Erleichterungen und auch flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten auszeichnet. Hervorzuheben ist die Modernisierung der Beschlussfassung der Gesellschafter, wobei nun im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden kann, dass für eine Abstimmung das Einverständnis sämtlicher Gesellschafter nicht mehr erforderlich ist. Eine Stimmabgabe per E-Mail, sofern gesellschaftsvertraglich geregelt, ist überdies künftig ausreichend.

Auch gibt es eine Lockerung der ansonsten strengen Formerfordernisse. Geschäftsanteile können künftig mittels notariell oder anwaltlich errichteter Privaturkunde übertragen werden, die im Gegensatz zur GmbH zwingend erforderliche Errichtung eines Notariatsakts ist hier nicht mehr notwendig.

Das Gesetz eröffnet dabei auch die Möglichkeit des Erwerbs und der Wiederveräußerung von Anteilen durch die Gesellschaft selbst. Der Erwerb eigener Geschäftsanteile bringt dabei insbesondere beim Rück Rückkauf von Unternehmenswert- Anteilen, wenn z. B. ein in dieser Form beteiligter Mitarbeiter vom Unternehmen austritt, einen großen Vorteil mit sich. Bei der GmbH hingegen ist der Erwerb eigener Geschäftsanteile gesetzlich verboten.

Von besonderen Finanzierungsinstrumenten – wie die bedingte Kapitalerhöhung oder das genehmigte Kapital zur Kapitalaufbringung –, die bislang nur der Aktiengesellschaft zugänglich waren, kann ebenfalls profitiert werden.

Wie können Mitarbeiter beteiligt werden?

Das Kernstück der FlexCo betrifft die neue Form der Mitarbeiterbeteiligung mittels Unternehmenswert-Anteilen („UWA“), die der stimmrechtslosen Vorzugsaktie ähneln.

Eine FlexCo darf dabei bis unter 25 % ihrer Anteile für Mitarbeiterbeteiligungen ausgeben. In Abweichung zum klassischen Geschäftsanteil beträgt der Mindestnennbetrag eines Unternehmenswert-Anteils lediglich 1 Cent. Hervorzuheben ist auch die unkomplizierte Übertragung der Unternehmenswert-Anteile, die mittels einfacher Schriftform erfolgen kann.

Die UWA ermöglichen eine Beteiligung am Bilanzgewinn und Liquidationserlös, beinhalten aber kein oder nur ein sehr eingeschränktes Stimmrecht. Bei der Inanspruchnahme von UWA trifft die Beteiligten außerdem keine Ausfallhaftung und keine Nachschusspflicht. Für die jeweiligen Mitarbeiter bedeutet eine solche Beteiligung am Unternehmen daher ein sehr geringes wirtschaftliches Risiko.

Welche Vorteile eröffnen sich dadurch für Unternehmen?

Die neue Form der Mitarbeiterbeteiligung bringt auf Arbeitgeberseite eine gewisse Attraktivität mit sich. Einerseits kann eine Beteiligung dazu führen, dass die Mitarbeitermotivation gefördert wird, die Produktivität der Mitarbeiter steigt und sich die jeweiligen Mitarbeiter besser mit ihrem Arbeitgeber identifizieren können. Auch eröffnet eine Beteiligung auf langfristige Sicht eine gewisse Stärkung der Mitarbeiterbindung, die bekanntlich für viele Unternehmen eine zunehmend wichtigere Rolle spielt.

Die Mitarbeiterbeteiligung kann dabei insbesondere für Start-ups ein Gewinn sein, da es sich im Anfangsstadium nach Gründung oftmals schwierig gestaltet, erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter zu akquirieren.

Auch bestehenden Unternehmen steht eine Umwandlung in eine FlexCo offen, um von den zahlreichen Vorteilen der neuen flexiblen Kapitalgesellschaft profitieren zu können. Diese kann in einfachen Schritten umgesetzt werden.

DDr. Alexander Hasch und Mag. Johannes Wolfgruber, MBA, Rechtsanwälte und Partner der HASCH UND PARTNER Rechtsanwälte GmbH, beraten Sie gerne bei Fragen rund um die neue FlexCo!

WEITERE INFOS

HASCH UND PARTNER
Rechtsanwälte GmbH 
Tel. 0732/77 66 44
www.hasch.eu

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.