Der Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres sein. Nicht immer aber entsprechen die Hochglanzfotos in den Katalogen der Reiseveranstalter der Realität. Wenn dem Hotelzimmer Balkon und Meerblick fehlen, wenn die Wasserspülung der Toilette ausfällt und das Hotel nicht direkt am Strand, sondern 800 Meter entfernt liegt, trübt das die Urlaubsfreude.
Der Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, zu entschädigen, wenn Mängel in der Unterkunft, der Verpflegung oder an seinen sonstigen angebotenen Leistungen auftreten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Art des Mangels ab und davon, in welchem Umfang der Urlaub dadurch beeinträchtigt wurde.
Die Rechtsprechung der Gerichte zu diesem Thema ist äußerst differenziert und entwickelt sich ständig weiter. Eine Prozessführung kann riskant sein. Man sollte daher auf die Beiziehung eines Rechtsanwaltes nicht verzichten. Er kennt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung die Rechtlage und kann auch die Risken eines allfälligen Gerichtsverfahrens einschätzen.
Anwaltsleistungen
Der Rechtsanwalt wird zunächst den Sachverhalt mit Ihnen ausführlich erörtern. Er wird die Mängel im Einzelnen besprechen, das Beweismaterial sichten und die Rechtslage prüfen. Er wird besprechen, welche Ansprüche man stellen kann, und zunächst außergerichtlich mit dem Reiseveranstalter verhandeln.
Wenn die Beweislage ungünstig ist, wird er raten, die vom Veranstalter angebotene Entschädigung anzunehmen. Sollte außergerichtlich keine Entschädigungsleistung zu erhalten sein, wird er über das Risiko eines Gerichtsverfahren ebenso aufklären wie über die Erfolgsaussichten. Ist ein Prozess unvermeidlich, wird er die Klage einbringen und Sie im Verfahren vertreten.
Durch seine umfassende Kompetenz ist jedenfalls gewährleistet, dass die Rechte bestmöglich durchgesetzt werden.