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Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

Foto: colourbox.de

01.03.2024

Mangelhafte Piste? Pistenrowdy?

Von den rund zehn Millionen Ski- und Snowboardfahrern auf Österreichs Pisten verunglücken laut Medienberichten jedes Jahr rund 100.000 Personen. Viele dieser Unfälle gehen darauf zurück, dass andere Skifahrer sich nicht an die Pistenregeln gehalten haben oder der Zustand der Piste mangelhaft war. 

Wenn ein anderer Skifahrer oder die für den Pistenbetrieb zuständige Liftgesellschaft schuldhaft gehandelt hat, dann hat man in der Regel einen Schadenersatzanspruch. Der Rechtsanwalt ist behilflich, diesen Anspruch gegenüber dem Verantwortlichen durchzusetzen. 

Anwaltsleistungen

Der Rechtsanwalt überprüft, ob man Ansprüche auf Schadenersatz wie Heilungskosten, Verdienstentgang, Schmerzengeld etc. hat. Er verhandelt mit der Versicherung des Unfallgegners oder der Liftgesellschaft außergerichtlich, um eine Lösung zu erzielen. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, vertritt er Sie.


Schmerzengeld

Ansprüche auf Ersatz von Personenschäden

Bei Unfällen mit Verletzungen gibt es in der Regel auch Schmerzengeldansprüche. 

Wie bei allen Schadenersatzfällen empfiehlt sich, auch wegen des Schmerzengeldes, rasch einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wenn man im Recht ist und Recht bekommt, muss in der Regel die Gegenseite auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts zusätzlich zum Schadensbetrag bezahlen. Man hat meist einen Schadenersatzanspruch gegen jemand anderen, wenn dieser durch sein Verschulden entweder jemanden verletzt oder das Vermögen beschädigt hat. Manchmal wird auch ohne Verschulden gehaftet, wenn zum Beispiel eine sogenannte „Erfolgshaftung“ vorliegt, der Gegner also für den Erfolg haftet, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.

Anwaltsleistungen

Vom Vertrauensanwalt weiß man, dass es bei Unfällen immer gut ist, selber einen Rechtsanwalt einzuschalten. Einerseits um zu wissen, worauf und in welcher Höhe man einen Anspruch hat, andererseits um die Abwicklung, die Korrespondenz und die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung zu delegieren. Ein Rechtsanwalt verfügt über die notwendige Erfahrung aus Prozessen vor Gericht, um einen Sachverhalt schon vor einem Gerichtsverfahren entsprechend analytisch zu erörtern. 

Er prüft die Beweislage und arbeitet Unglaubwürdigkeiten in den Aussagen des Unfallgegners und allfälliger Zeugen klar heraus.

Weiters informiert er darüber, welche Ansprüche überhaupt bestehen. Nicht selten gehen diese weit über den bloß eingetretenen Sachschaden hinaus. Der Rechtsanwalt erledigt alle Behördenwege, um an entsprechende Protokolle zu gelangen. In den entscheidungswesentlichen Verfahrensabschnitten steht er als Vertreter und Verteidiger zur Verfügung.

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.