Die gesetzliche anerkannte Opferschutzeinrichtung berät Betroffene von häuslicher Gewalt, Gewalt im sozialen Nahraum sowie (Cyber-) Stalking. Das Angebot umfasst psychosoziale und rechtliche Beratung, ist freiwillig, kostenlos und vertraulich. Nach einem polizeilichen Betretungs- und Annäherungsverbot wird Kontakt mit dem Opfer aufgenommen. Darüber hinaus können sich Betroffene und Angehörige auch ohne vorangegangenen Polizeieinsatz melden.
Sicherheitspläne werden erstellt und überrechtliche Möglichkeiten, wie eine einstweilige Verfügung oder eine Strafanzeige, aufgeklärt. „Wichtig ist dabei, dass die Beratung nur so weit geht, wie es das Opfer wünscht“, erklärt Eva Schuh, Geschäftsführerin. „Möchte die Person weitere Schritte setzen, wird diese dabei unterstützt und begleitet.“
Prozessbegleitung im Zivil- und Strafverfahren
Die Prozessbegleitung im Zivil- und Strafverfahren dient dazu, dass Gerichtsverfahren für Betroffene möglichst schonend ablaufen und offene Fragen beantwortet werden.
Belastungen, die damit verbunden sind, sollen vermindert und Sorgen angesprochen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch anwaltliche Unterstützung hinzugezogen werden.
Präventionsarbeit
Dabei soll sensibilisiert werden, was Gewalt ist, wie man diese anspricht, welche Möglichkeiten es gibt. Zudem werden Schulungen für den Exekutiv-, Sozial-, Gesundheitsbereich und dergleichen angeboten.
Info-Folder downloaden
Auf der Webseite gibt es zum Downloaden viele Folder, auch in englischer und türkischer Übersetzung.
Infos & Kontakt
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Gewaltschutzzentrum OÖ
Stockhofstraße 40
4020 Linz
Telefon: 0732/607760
E-Mail: ooe@gewaltschutzzentrum.at
Web: www.gewaltschutzzentrum.at/ooe