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„Die Umweltberatung“- Glühwürmchen Meldung: Leuchtende Gartengäste

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

Glühwürmchen gehören zur Familie der Leuchtkäfer. Foto: Stefan Ineichen/www.gluehwuermchen.ch

16.07.2024

Beobachtungen von Glühwürmchen können telefonisch oder über die Homepage der Umweltberatung gemeldet werden - Glühwürmchen brauchen zum Überleben dunkle Nächte und pestizidfreie Gärten.

Das Leuchten der Glühwürmchen hat magische Anziehungskraft – nicht nur auf Glühwürmchen bei der Partnersuche, sondern auch auf uns Menschen. Und es ist ein Zeichen für naturnah gestaltete und gepflegte Parks oder Gärten.

Aufmerksam beobachten

Wer an lauen Sommerabenden auf der Terrasse oder in Parks das magische Funkeln im Dunkeln beobachtet, kann den Beobachtungsort telefonisch oder auf der Homepage von „Die Umweltberatung“ melden. Auch eine Liste mit österreichweiten Fundorten steht dort zum Download.

Bei der Glühwürmchen-Meldung geht es nicht um die genaue Erhebung der Anzahl der Tiere, sondern darum, auf dieses Naturphänomen aufmerksam zu machen und zu zeigen, wie wichtig der sorgsame Umgang mit der Natur ist.

So fühlen sich die Glühwürmchen wohl

In warmen Mittsommernächten um den Johannistag (24. Juni) sind Glühwürmchen häufig zu beobachten. Zum Überleben brauchen sie dunkle Nächte und pestizidfreie Gärten.

Auf Gartenbeleuchtung verzichtet man den Leuchtkäfern zu liebe nach Möglichkeit, denn sie irritiert männliche Glühwürmchen bei der Partnerinnensuche. Wie in naturnahen, vielfältig bepflanzten Gärten mit Sträuchern und Gräsern können sich die Tiere sowohl verstecken als auch für die Partnersuche exponieren.

Es glüht an allen Ecken und Enden

Jedes Jahr erreichen „Die Umweltberatung“ erfreulich viele Meldungen von Menschen, die Glühwürmchen entdeckt haben.

Unter den Fundortmeldungen sind auch öffentlich zugängliche Plätze, an denen das magische Funkeln im Dunkeln beobachtet werden kann.

www.umweltberatung.at/gluehwuermchen-meldung

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.