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Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

Foto KP Photography

15.06.2023

Leiterin sagJA-im-Salzkammergut hat einige gute Tipps und Ratschläge für die Eltern, Geschwister und den engsten Freundeskreis, die dem Brautpaar mit Rat und Tat zur Seite stehen möchten

Es ist ein großes Ereignis: die Hochzeit. In erster Linie für das Brautpaar, selbstredend. Aber auch für die Eltern, Geschwister und den engsten Freundeskreis. Sie möchten dem Brautpaar natürlich mit Rat und Tat zur Seite stehen, damit für den großen Tag alles perfekt wird. Dabei ist jedoch Fingerspitzengefühl gefragt. Hochzeitsplanerin Gabi Socher (Leiterin sagJA-im-Salzkammergut) hat einige gute Tipps und Ratschläge für diese Aufgabe.

1. Grundsätzlich gilt: Einfach da sein, ohne Druck auf das Brautpaar auszuüben. Nicht immer decken sich die eigenen Vorstellungen mit denen des Brautpaares. Der Tag gehört aber ganz dem Brautpaar, seine Wünsche sind zu respektieren. Dazu muss man sich gelegentlich auch einmal zurücknehmen.

2. Von der Wahl der Location bis zur Erstellung von Gästeliste und Tischplan gibt es bei der Planung einer Hochzeit viele Bereiche, in denen Beratung gut und wichtig ist. Hilfe und gut gemeinte Ratschläge darf man dem Paar daher gerne anbieten, jedoch bitte nicht aufdrängen.

3. Gerade am Hochzeitstag braucht das Brautpaar verlässliche Personen, die große und kleine Aufgaben übernehmen. Das kann beispielsweise die Koordination der Verwandtschaft sein, der Abtransport von Blumen und Geschenken oder das Bereithalten des Trinkgelds für Dienstleister sein. Auch wenn etwas Unerwartetes passiert, sollten sie spontan einspringen können. Wichtig ist, dass das Brautpaar spürt, dass man sich mit ihnen freut!

4. Neben vielen Dingen, die es unbedingt zu tun gilt, gibt es auch einige, die absolut tabu sind. Peinliche Details über das Brautpaar aus Kinder- und Jugendjahren haben auf der Hochzeitsfeier ebenso wenig zu suchen wie Geschichten über frühere Beziehungen. Auch für (Familien-)Streitigkeiten ist kein Platz. Das gilt ganz besonders, wenn die Eltern von Braut oder Bräutigam geschieden sind. Was auch immer zwischen ihnen passiert ist, am Hochzeitstag sollten sie dem eigenen Kind zuliebe ein gutes Miteinander anstreben.

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.