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Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

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15.06.2023

Der Weg zur Hochzeit ist für jedes Brautpaar etwas ganz Besonderes. Wer jetzt ins eigene Wohlbefinden investiert und sich dabei von kompetenten Partnern begleiten lässt, findet in dieser Zeit auch den nötigen Ausgleich.

Am großen Tag sind alle Blicke auf das Brautpaar gerichtet. Sich in der eigenen Haut wohlzufühlen, ist daher für Braut als auch Bräutigam besonders wichtig. Die Expertinnen und Experten der Landesinnung für Fußpflege, Kosmetik und Massage begleiten Brautpaare schon seit Jahrzehnten in den Monaten bis zum großen Tag. Lesen Sie hier, welche Behandlungen am besten wann einzuplanen sind.

Gut für dich: BEAUTYFAHRPLAN

Ab dem Start der Hochzeitsvorbereitungen:

Massage: Monatlich als Fixtermin im Kalender eintragen.





6 MONATE bis zur Traumhochzeit:

Permanent-Make-up: Beim Wunsch nach lang anhaltendem Lipliner oder Lidstrich und perfekt geformten Augenbrauen jetzt einen Termin im Fachinstitut vereinbaren.




Feuchtigkeitsbehandlung: Regelmäßige kosmetische Anwendungen füllen die Feuchtigkeitsdepots der Haut und verleihen ihr einen besonderen „Glow“.




3 MONATE bis zum JA:

Wimpern: Mit Lashlifting oder Wimpernverlängerung zum perfekten Augenaufschlag? Beratungstermin vereinbaren.




Probeschminken: Gemeinsam mit der Visagistin das Hochzeitsstyling fixieren.





2 WOCHEN bis zum großen Tag:

Haarentfernung: Behandlungen zum Entfernen störender Haare sorgen bei bei Braut und Bräutigam für seidenglatte Haut.




Save the Date: Informieren Sie Ihre Visagistin frühzeitig über Ihren Hochzeitstermin.





1 WOCHE bis zur Hochzeit:

Mani- und Pediküre für sie & ihn: Gemeinsam die Nägel pflegen und verschönern lassen und eine entspannende Fußpackung genießen.




am HOCHZEITSTAG:

Professionelles Make-up: Genügend Zeit dafür einplanen und kurz vor der Trauung nochmal auffrischen.




Nagel-Touch-up: Lackierte Nägel eventuell und nachbessern. So sind Sie ideal für den Moment der Ringübergabe vorbereitet.



Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.