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Rechtsanwältin Mag. Sonja Fasthuber in Wels: Häusliche Gewalt - was tun?

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

Foto: Fasthuber

25.10.2023

Im gesetzlichen Anspruch auf juristische Prozessbegleitung ist die Vertretung und Geltendmachung von Schmerzensgeld- oder Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren umfasst

Jede dritte Frau zwischen 18 und 74 Jahren in Österreich erlebt körperliche und/oder sexuelle Gewalt. Da sich ein Großteil der Übergriffe im familiären Umfeld ereignet, schrecken Betroffene oft vor einer Anzeige zurück, weil damit auch tief greifende Veränderungen in ihrem Leben einhergehen. Mittlerweile gibt es aber ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot für Gewaltopfer, dazu zählt auch der gesetzlich gesicherte Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. 

„Bei meiner Arbeit mit diversen Opferschutzeinrichtungen wie Frauenhäusern oder Gewaltschutzzentren begleite ich die Frauen durch den gesamten Prozess und stehe im Bereich des Strafrechts und des Familienrechts mit Rat und Tat zur Seite“, erklärt Rechtsanwältin Sonja Fasthuber. Die Vertretung und die Geltendmachung von Schmerzensgeld- oder Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren sind von der juristischen Prozessbegleitung umfasst. Dies bedeutet, dass den Opfern keine Kosten entstehen. Darüber hinaus können Ansprüche auf kostenlose Psychotherapie erhoben werden. 

„Eine gute Vertretung im Strafverfahren ist jedoch für die allenfalls nachfolgenden Scheidungs-, Kontaktrechtsund Obsorgeverfahren unentbehrlich“, weiß die Rechtsexpertin. „Aus Erfahrung kann ich immer wieder raten, bereits bei den ersten Übergriffen zu reagieren, sich Freundinnen anzuvertrauen, juristischen Rat zu suchen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wer einmal gewalttätig wird, wird es immer wieder.“ 

"Nutzen Sie die Sofortberatung der Justiz unter 0800/112 112 oder kontaktieren Sie mich gerne auch außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten.“

Mag. Sonja Fasthuber, Rechtsanwältin

Hier sind fünf Praxistipps:
• Erstatten Sie umgehend Anzeige.
• Dokumentieren Sie Verletzungen.
• Suchen Sie einen Arzt oder das Krankenhaus auf.
• Nehmen Sie psychologische Hilfe in Anspruch/Suchen Sie Opferschutzeinrichtungen auf.
• Suchen Sie nicht die Schuld bei sich selbst. 

Mit der Anzeigenerstattung wegen häuslicher Gewalt geht in der Regel der Ausspruch eines Betretungsverbots einher. Dieses wird von der Polizei für maximal zwei Wochen ausgesprochen. Sofern die Frau eine Verlängerung wünscht, ist diese in diesen zwei Wochen beim zuständigen Gericht – zum Beispiel beim Bezirksgericht Wels – zu beantragen. Parallel dazu kann auch eine Einstweilige Verfügung erwirkt werden. 

„Meine Spezialgebiete Straf- und Familienrecht bieten Ihnen eine rundum Vertretung von Beginn an. In dieser schwierigen Lebensphase fällt es den Betroffenen oft schwer, sich jemandem anzuvertrauen, weshalb die Vertretung aus einer Hand umso wichtiger erscheint“, bietet Sonja Fasthuber an. In Verbindung mit dem Beratungsangeboten der Opferschutzeinrichtungen gelingt eine professionelle Begleitung der betroffenen Frauen.

Kontaktdaten gleich speichern:

Rechtsanwältin Mag. Sonja Fasthuber

Rennbahnstraße 14
4600 Wels
Telefon: 0699/10 53 70 91
E-Mail: office@sonja-fasthuber.at
Web: www.sonja-fasthuber.at

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.