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Rechtsanwaltskanzlei Urban, Meissner, Laherstorfer in Vöcklabruck: Was bei welcher Steuer zu tun ist

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

Dr. Otto Urban Foto: Urban

25.10.2023

Diskutierte Wiedereinführung der Schenkungs-, Erbschafts- und Vermögenssteuer in Österreich empfiehlt Handlungsbedarf

Aktuell kocht die Diskussion rund um Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuern wieder hoch. Es ist nicht auszuschließen, dass derartige Steuern in Österreich wiedereingeführt werden. 

Otto Urban, Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Urban, Meissner, Laherstorfer mit Sitz in Vöcklabruck und Gmunden, erklärt die Situation: „Kurz zusammengefasst geht es darum, dass einerseits Vermögensübertragungen im Wege von Erbschaften und Schenkungen ab einer gewissen Höhe steuerpflichtig werden könnten. Andererseits könnte im Wege der vorgeschlagenen Vermögenssteuer eine jährliche Steuer eingeführt werden, die sich vom Gesamtvermögen (Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten) eines Steuerpflichtigen errechnet, insoweit dieses eine bestimmte Grenze übersteigt.“ 

Wenn tatsächlich derartige Steuern eingeführt werden, könnten diese auch ohne längere Vorlaufzeit wirksam werden. Man sollte daher vorbereitet sein und sich frühzeitig Gedanken darüber machen, ob und wie das Vermögen sinnvoll verteilt werden soll. 

Im Rahmen der vertraglichen Gestaltung ist es außerdem möglich, die Übergeberin bzw. den Übergeber rechtlich abzusichern. Infrage kommen beispielweise Bedingungen, Besitznachfolgeregelungen, Wohnrechte, Fruchtgenussrechte oder Rentenzahlungen. 

„Es ist daher ratsam, mit rechtlicher Unterstützung abzuklären, welche Verträge notwendig sind und wie das Vermögen abgesichert werden kann, um für den Fall der Einführung solcher Steuern gewappnet zu sein. Wir beraten Sie gerne“, sagt Rechtsexperte Otto Urban.

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.