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Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

25.05.2023

Wenn Paare zusammenziehen, treffen auch ihre unterschiedlichen Einrichtungsstile und Möbel aufeinander. Da sind meist Kompromisse gefragt.

Endlich Umzug Foto: colourbox.de
Endlich Umzug Foto: colourbox.de

Es ist für viele Menschen ein großer Schritt in der Beziehung: das Zusammenziehen. Manche entschließen sich schon früh dazu, andere wiederum lassen sich mit der Entscheidung Zeit oder machen es womöglich nie. Es gibt hier kein ,,Schema F" und keinen optimalen Zeitpunkt.

Der gemeinsame Stil

Klar ist: Wenn man sich dafür entscheidet, zusammenzuziehen, sollte der gemeinsame Wohnraum möglichst für beide Partner optimal gestaltet sein. Die Entfernung zum Arbeitsplatz sollte etwa gleich weit sein, damit sich niemand benachteiligt fühlt. Beim Einrichten der gemeinsamen Wohnung sind aufgrund der unterschiedlichen Geschmäcker durchaus Stilbrüche gefragt. Diese können das Interieur sogar spannend machen.

Deine Möbel, meine Möbel

Oftmals bringen beide Partner einige Möbel aus ihrer vorherigen Wohnung mit. In solchen Fällen ist Kompromissbereitschaft unerlässlich.

Es ist ratsam, einen Deal auszuhandeln, zum Beispiel: Jeder Partner darf eine bestimmte Anzahl an Möbeln oder Einrichtungsgegenständen mit in die neue Wohnung bringen. Gemeinsame Anschaffungen verbinden: Es müssen keine großen und teuren Sachen sein, die man sich gemeinsam kauft.

Eine Pflanze, eine Decke oder ein Bild machen den neuen Wohnbereich zu einem Ort, an dem sich beide wohlfühlen.

Getrennte Rückzugsorte

Oft schwirrt beim Zusammenziehen ein Gedanke wie ein Damoklesschwert über einem. Alles muss von nun an geteilt werden. Das sollte allerdings nicht unbedingt für den gesamten Wohnbereich gelten.

Sofern es der Platz zulässt, sollte jeder Partner einen eigenen Rückzugsort haben. Auch auf kleinen Flächen kann man solche Orte schaffen. Hier helfen oft Raumtrenner oder Möbel, die Bereiche und Nischen kreieren, in denen man ungestört und nur für sich sein kann.

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.