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Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

Wer bei der Badsanierung auf freien, schwellenlosen Zugang zu Dusche und Waschbecken achtet, erleichtert sich den Alltag. Foto: Villeroy & Boch

05.09.2024

Im Alter oder nach Unfällen ändern sich oft die Ansprüche ans Wohnen, insbesondere im Badezimmer. Bei Sanierungen können einige barrierefrei Elemente nachgerüstet werden.

Wer schon bei der Hausplanung barrierefrei denkt, spart sich im Ernstfall aufwändige Umbauten. Beispielsweise können Unterkonstruktionen zur Montage von Griffen oder Leerverrohrungen für spätere Elektroinstallationen bereits vorbereitet werden. Das spart später Zeit, Geld und Aufwand.

Doch nicht immer kann und will man alle Eventualitäten berücksichtigen. Kommt es doch zu einem einschränkenden Unfall oder macht das Alter das Leben beschwerlicher, lassen sich viele Aspekte barrierefreien Wohnens zum Glück nachrüsten. Broschüren von Ministerien und Institutionen geben einen guten ersten Eindruck davon, was ein barrierefreies Wohnen ausmacht. Je nach persönlicher Situation ist es dann notwendig abzuwägen, welche Maßnahmen gut und sinnvoll umgesetzt werden können.

Badezimmer für alle Lebenslagen

Im Badezimmer sind besonders häufig Adaptionen nötig. Sofern es der Platz zu lässt sollten hier - wie eigentlich überall im Haus - Wendekreise, innerhalb derer mit einem Rollstuhl problemlos gewendet werden kann, eingeplant werden. Ein Durchmesser von 1,50 Meter wird dafür veranschlagt. Der seitliche Abstand zu Dusche und WC sollte 90 Zentimeter betragen, um mit dem Rollstuhl zufahren zu können. Ab einer Größe von mindestens 130 x 90 Zentimeter gelten Duschen als barrierefrei.

Unabhängig von der Zufahrbarkeit mit Rollstuhl oder Rollator erweisen sich Haltestangen und ein Duschsitz fast immer als komfortabel. Die Armaturen sollten problemlos und ohne Anstrengung aus der sitzenden Position erreicht werden. Am besten funktioniert das, wenn sie im 90-Grad-Winkel zum Sitz angebracht sind.

Hürden aus dem Weg räumen

Griffstangen sollten zudem auch neben dem WC und beim Waschbecken angebracht werden. Mit einer Tiefe von 65 Zentimetern ist ein barrierefreies WC deutlich tiefer als herkömmliche Toiletten, die Griffstangen sollten an beiden Seiten, entweder direkt an der Wand oder mit einer Klappfunktion angebracht werden und das vordere Ende der Toilette nochmals um 15 bis 20 Zentimeter überragen. Die Höhe der Stangen kann individuell angepasst werden.

Neben Griffstangen oberhalb des Waschbeckens sind diese auch seitlich zu empfehlen. Wer darauf verzichten - möchte, kann alternativ ein Waschbecken mit integrierten - Griffen einbauen. Weiters gilt es beim Waschbecken die Unterfahrbarkeit zu beachten. Der Siphon verschwindet idealerweise als Unterputz- oder Flachputzvariante in der Wand. Waschtische werden etwa fünf bis zehn Zentimeter unter der üblichen Höhe von : 90 Zentimetern montiert und sollten eine Unterfahrbarkeit von mindestens 70 Zentimetern aufweisen. Daraus ergibt sich eine flachere Optik barrierefreier Modelle, die in ihrer Funktionalität aber keinerlei Nachteile aufweisen.

Auch die Rutschgefahr zu reduzieren ist ein wichtiger Aspekt im Badezimmer. Wer auf Fliesen oder einen anderen Belag der Kategorie R10 setzt, kann das Risiko eines Sturzes deutlich vermindern, innerhalb der Dusche sollte ein Bodenbelag der Kategorie R11B angebracht werden. Grundsätzlich gilt: Je kleinteiliger die Fliesen und je mehr Fugen, desto rutschfester wird der Boden.

Sollte es doch einmal zu einem Sturz kommen, sind Türen, die sich nach außen öffnen lassen, von Vorteil. Eine Durchgangsbreite von mindestens 80 Zentimeter erleichtert das Durchfahren wesentlich. Weiters sollte die Schwelle überprüft werden: Als unproblematisch gelten Schwellen bis zu einer Höhe von zwei Zentimetern. Alles, was darüber liegt, sollte angepasst und geebnet werden. Ein einfacher Test gibt rasch Aufschluss: Nehmen Sie beispielsweise in einem Bürosessel mit Rollen Platz und rollen Sie durch Ihre Wohnung. So stellen Sie schnell fest, wo sich zu hohe Schwellen oder ungeeignete Bodenbeläge befinden.

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.