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Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

Foto: Colourbox.de

11.01.2024

Gut vorbereitet:

– Ausgeschlafen und gut gefrühstückt? Das ist bei Schulkindern besonders wichtig für Aufmerksamkeit und Konzentration – nicht nur in der Schule, sondern auch am Weg dorthin!

– Vor allem in der dunklen Jahreszeit sollten Kinder helle oder reflektierende Kleidung und eine Schultasche mit großen Reflektoren tragen. 

Zu Fuß oder mit dem Scooter:

– Auf dem Gehsteig möglichst weit innen gehen, nicht laufen oder Fangen spielen

– Das Kind muss wissen, dass es auch vor einem Zebrastreifen erst losgehen darf, wenn alle Fahrzeuge stehen.

– Dem Kind sollte gezeigt werden, dass es an Ampeln auch auf abbiegende Fahrzeuge achten muss. Wenn man dem Fahrer nicht in die Augen schauen kann, ist Vorsicht wichtig.

– Mit dem Scooter (ohne Antrieb) darf ein Kind ab acht Jahren alleine am Gehsteig fahren. 

Mit den Eltern im Auto zur Schule:

– An einer geeigneten, sicheren Stelle in der Nähe der Schule anhalten und das Kind das letzte Stück des Weges zu Fuß gehen lassen

– Das Kind sollte immer an der Gehsteigseite aussteigen können. 

Mit den Öffis zur Schule:

– An Haltestellen nicht zu nah am Straßenrand stehen und nicht schubsen oder drängeln

– Nach dem Aussteigen warten, bis der Bus/die Straßenbahn weggefahren und die Sicht frei ist, bevor die Straße schließlich überquert wird 

Mit dem Fahrrad unterwegs:

– Erst nach der Radfahrprüfung darf das Kind alleine zur Schule fahren.

– Eine bestandene Radfahrprüfung stellt nur die Wissensbasis und nicht den Wissenszenit dar. Kindern sollten Verkehrssituatinen immer wieder erklärt werden.

– Die Fähigkeiten des Kindes sollten nicht überschätzt und die richtige Beherrschung des Fahrrades immer wieder geübt werden.

– Helmpflicht bis zwölf Jahre 

Übung macht den Meister:

– Der Schulweg sollte möglichst sicher gewählt und immer wieder gemeinsam geübt werden. Kleinere Umwege sollte man der Sicherheit zuliebe in Kauf nehmen.

– Üben sollte man nicht nur mit Schulanfängerinnen und Schulanfängern, sondern auch mit älteren Volksschulkindern und Zehnjährigen, die ins Gymnasium beziehungsweise in die Mittelschule wechseln.

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.