Eine weitere Änderung betrifft die sogenannten „Parkplatzprüfungen“: Bis jetzt konnten Schüler einen Fünfer bis zur Matura „mitschleppen“, wodurch es im Extremfall sogar kurz vor den abschließenden Prüfungen zur Beendung des Schulbesuchs kommen konnte. Das soll nun nicht mehr passieren können. Die Neuregelung sieht nun vor, dass Fünfer des alten Schuljahres innerhalb der ersten vier Wochen ausgebessert werden müssen. Schafft man das nicht, muss man das Schuljahr wiederholen. Ausnahme: Man darf – wie bei jedem Aufstieg in die nächste Klasse möglich – einen Fünfer aus der siebten Klasse AHS bzw. vierten Klasse BHS ins Abschlussjahr mitnehmen, der nicht ausgebessert werden muss, wenn man im Jahr davor kein „Nicht genügend“ in diesem Fach hatte. Die Abschlussklasse selbst muss dann positiv abgeschlossen werden, damit man zur Matura antreten darf. Jene Jahrgänge und Klassen, die bereits mit der NOST arbeiten, können bis zur Matura im alten System bleiben.
Bildungsstandard-Tests
Noch in diesem Schuljahr wird das System der Bildungsstandard-Testungen neu aufgesetzt: Nun wird nicht mehr nur in der vierten und achten Schulstufe überprüft, ob die Schüler in Deutsch, Mathematik und Englisch die Lernziele erreichen. Auch in der dritten und siebten Schulstufe sind nun nationale Kompetenzerhebungen vorgesehen, legt eine Verordnung des Bildungsministeriums fest.
Im Frühjahr 2021 finden die neuen Tests in Deutsch und Mathematik in den dritten Klassen der Volksschulen erstmals statt. Im Oktober bzw. November 2021 sollen dann erstmals die Schüler der dritten Klasse Mittelschule und AHS in Deutsch, Mathematik und Englisch getestet werden. Die nationalen Kompetenzerhebungen in der vierten Schulstufe folgen im Schuljahr 2022/23, jene in den achten Schulstufen schließlich 2023/24. Die Standards sollen dann jährlich abgefragt werden. Die Ergebnisse sollen aber weder in die Benotung einfließen noch in die Aufnahme an einer Schule.
Digitalisierung an den Schulen
Seit der Corona-Pandemie ist der Alltag vieler Menschen verstärkt von der digitalen Welt geprägt. Das spiegelt sich auch in den Schulen wider. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung einen 8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schule ins Leben gerufen. Ein zukunftsorientiertes Bildungssystem soll damit gefördert und sichergestellt und die Schulen in den nächsten Jahren digital fit gemacht werden. Bildungsminister Heinz Faßmann hatte Mitte Juni den Plan für den digitalen Unterricht vorgestellt.
Insgesamt sollen 200 Millionen Euro in IT-Infrastruktur und neue Lernangebote investiert werden. Neben Maßnahmen wie der Vereinheitlichung der Lernplattformen, einer umfangreicheren Ausbildung der Lehrenden im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und einem Gütesiegel für Lern-Apps ist darin auch die Ausstattung der Schüler mit digitalen Endgeräten vorgesehen.
Im Schuljahr 2021/22 betrifft dies die fünfte und sechste Schulstufe, ab dem darauffolgenden Schuljahr dann jeweils die neue fünfte Schulstufe.