Eine Regierungsvorlage zu verpflichtenden Kinderschutzkonzepten an Schulen wurde im Herbst im Unterrichtsausschuss einstimmig angenommen. Mit einer Änderung des Schulunterrichtsgesetzes soll für jede Schule die Erstellung und Umsetzung eines Kinderschutzkonzepts vorgeschrieben werden, das die Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt an Schulen bewahren soll.
Jede Schule erstellt ihr eigenes Kinderschutzkonzept. Bei der Konzepterstellung sind die Festlegung eines Verhaltenskodex, die Durchführung einer Risikoanalyse, die Zusammenstellung eines Kinderschutzteams sowie eine Definition der Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen vorgeschrieben. Die Kinderschutzkonzepte zielen darauf ab, Schüler vor Gewalt durch Erwachsene zu schützen, aber auch vor Gewalt untereinander.
Um sicherzustellen, dass die Schule ein Ort der Sicherheit und Entfaltung ist, werden mit verpflichtenden Kinderschutzkonzepten neue Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt geschaffen, sagte Bildungsminister Martin Polaschek (VP). Gefahren sollen rasch identifiziert und die Schulen mit der Schaffung einfacher und einheitlicher Strukturen aktiv bei der Gewaltprävention unterstützt werden.
Yannick Shetty (Neos) bezeichnete die Regierungsvorlage als Anlassgesetzgebung. Er verwies auf die Kritik von Kinderschutzeinrichtungen, die bemängeln, dass für die Umsetzung der Kinderschutzkonzepte kein zusätzliches Budget vorgesehen sei. Shetty sieht die Gefahr, dass sich die Kinderschutzkonzepte zu einem „weiteren Bürokratiemonster“ ohne tatsächliche Wirkung entwickeln könnten. Er kritisierte auch, dass in Bezug auf die Abschätzung der Wirkungsdimension in der Regierungsvorlage davon ausgegangen wird, dass weniger als 1000 Kinder und Jugendliche von den neuen Maßnahmen betroffen sein werden. Dies sei nicht nachvollziehbar, da die Kinderschutzkonzepte an allen Schulen etabliert und damit für alle Schüler zur Anwendung kommen sollten.
Nico Marchetti (VP) nannte die „Aufregung“ Shettys über die Abschätzung der Wirkungsdimension eine konstruierte Moraldebatte“ und verwies auf die Erläuterungen, in denen zu lesen ist, dass „indirekt alle Schüler“ von der neuen Regelung betroffen sein werden. Die Zahl der tatsächlichen Fälle von Gefährdung, soweit bekannt, liegt jedoch bei einigen Einzelfällen.
Extremismusprävention inkludiert
Es sei wichtig, dass Kinder von klein auf ihre Rechte kennen, sagte Sibylle Hamann (Grüne). Aus Sicht der Grünen war es wichtig, im Gesetzentwurf von einem „breiten“ Gewaltbegriff auszugehen, der unter anderem auch psychische Gewalt, wie beispielsweise Mobbing der Schüler untereinander, beinhaltet. Zudem entstand der Entwurf laut Hamann in enger Zusammenarbeit mit Kinderschutzorganisationen.
Zur Gewaltprävention gehöre auch die Stärkung der Resilienz der Schüler, sagte Faika El-Nagashi (Grüne). Dazu zählt auch Extremismusprävention, für die es bereits budgetäre Mittel gibt. Daher ist der verschränkte Einsatz von finanziellen Ressourcen zielführend.
Kritik „am Fehlen zusätzlicher Mittel“ für die Umsetzung der Kinderschutzkonzepte übte auch die SPÖ. Klaus Köchl wollte von Minister Polaschek wissen, wie Lehrer mit dem zusätzlichen Mehraufwand umgehen sollten, und fragte, ob es tatsächlich an jeder Schule ein eigenes Kinderschutzteam geben werde.
Polaschek erklärte, dass kein zusätzliches Budget für die Kinderschutzkonzepte vorgesehen sei, da durch die neuen Maßnahmen vor allem Kosten für Weiterbildung des Lehrpersonals erwartet werden und es bereits ein umfangreiches Budget für Weiterbildungsmaßnahmen gebe. Daher wolle man beim bestehenden Weiterbildungsangebot einen Schwerpunkt auf das Thema Kinderschutz legen.
Für Kleinschulen ist die Etablierung eines Kinderschutzteams innerhalb eines Schulclusters vorgesehen, da es nicht zweckmäßig ist, wenn alle Personen an einer Schule dem Kinderschutzteam angehören.