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Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

Foto: pexels.com

21.01.2025

...diese Frage stellen sich jedes Schuljahr unzählige Eltern, Schülerinnen und Schüler. In der vierten Klasse Volksschule muss die Entscheidung darüber getroffen werden, ob das Kind eine Mittelschule oder eine allgemeinbildende höhere Schule (AHS Unterstufe) besucht. Wir haben ein paar Infos und Tipps rund um diese Wahl gesammelt:

Die Schullandschaft entdecken

Auf den ersten Blick erscheint die Schullandschaft relativ überschaubar. Aufgrund der sogenannten Schulautonomie jedoch fächert sie sich etwas differenzierter auf. So gibt es Schulen - sowohl Mittelschulen als auch Gymnasien - mit einem musischen oder sportlichen Schwerpunkt. Andere wiederum bieten Zusatzausbildungen im Bereich Informatik und Computertechnik an oder haben einen Europaschwerpunkt mit einer weiteren Sprache. 

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Zudem gibt es Schulen, die sich auf Kreativtechniken oder Kommunikation spezialisieren, einen Inklusionsschwerpunkt aufweisen, Englisch als Unterrichtssprache haben oder Notebook-Klassen anbieten. Neben den kirchlichen Bildungseinrichtungen gibt es noch Angebote mit speziellen alternativ pädagogischen Ausrichtungen, zum Beispiel Montessori-Pädagogik, die kostenpflichtig sind.

Ein Gefühl für die Schule entwickeln

Um die mögliche zukünftige Schule kennenzulernen, kann man gemeinsam mit dem Kind Angebote wie den„Tag der offenen Tür“ wahrnehmen. Dabei bekommt man ein Gefühl dafür, wie wohl sich das Kind in der künftigen Lernumgebung fühlt und wie bemüht die Lehrkräfte wirken. Zusätzlich bieten viele Schulen die Möglichkeit, einen individuellen Termin zu vereinbaren, um einen genaueren Eindruck zu erhalten. Das kann eine große Unterstützung bei der Entscheidungsfindung sein.

Die Voraussetzungen kennen

Die Aufnahme in die erste Klasse einer AHS setzt voraus, dass die Beurteilung in der vierten Schulstufe der Volksschule in Deutsch, Lesen, Schreiben sowie Mathematik mit „Sehr gut“ oder „Gut“ erfolgte. Auch mit der Beurteilung „Befriedigend“ in diesen Pflichtgegenständen ist eine Aufnahme in die AHS möglich. Dazu muss jedoch die Schulkonferenz der Volksschule feststellen, dass die Schülerin bzw. der Schüler aufgrund der sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der AHS genügen wird. Kinder, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben eine Aufnahmeprüfung an der AHS abzulegen. o: pexels.com

Die Kinder als vollwertig ansehen

Die Wahl der Schule sollte mit Bedacht getroffen werden und es sollten nicht nur die Noten eine Rolle spielen, sondern vor allem die Begabungen und Interessen des Kindes. Viertklässlerinnen und Viertklässler beginnen langsam, sich ihre eigene kleine Welt aufzubauen, und sind bereits eigenständige, willensstarke Persönlichkeiten. 

Eltern sollten sich daher gemeinsam mit ihrem Kind ansehen, was es gern macht, was es alles kann, wo es steht, und ihm das Gefühl geben, dass es mit all seinen Facetten wahr- und ernstgenommen wird. Auch wenn das manchmal heißen kann, sich möglicherweise von den eigenen Vorstellungen in Bezug auf den weiteren schulischen Weg des Nachwuchses zu verabschieden.

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.