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Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

Bestimmte Berufsgruppen sind zur Fortbildung verpflichtet. Foto: pixabay.com

21.01.2025

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Kosten für notwendige Weiterbildungen nicht mehr selbst tragen.

Nicht selten kommt es vor, dass im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Aus-, Fort- und Weiterbildungen absolviert werden müssen, um die berufliche Tätigkeit (weiterhin) ausüben zu können. So sind etwa Pflegekräfte oder Berufsfahrerinnen und -fahrer regelmäßig verpflichtet, ihre Qualifikationen aufzufrischen oder zu erweitern.

Bisher unklare Regelung

Arbeitsrechtlich war lange Zeit unklar, ob diese Bildungsmaßnahmen als Arbeitszeit zu werten und vom Arbeitgeber, für den das Erlernte ja letztlich eingesetzt wird, zu bezahlen sind. Selbst wenn die Kosten vom Arbeitgeber getragen wurden, mussten sich Beschäftigte bisher regelmäßig verpflichten, die Kosten im Falle einer Kündigung rückzuerstatten.„Dieser Zustand war für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alles andere als fair“, sagt Philipp Brokes, stellvertretender Leiter der Abteilung Sozialpolitik der Arbeiterkammer.

Neues Gesetz in Kraft

Seit Ende März vergangenen Jahres ist die Rechtslage eindeutig. Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit notwendig sind, stellen Arbeitszeit dar, die Kosten für die Maßnahmen sind zwingend vom Arbeitgeber zu tragen. In diesen Fällen bedeutet dies auch das Ende der bisherigen „Ausbildungskosten-Rückersatzvereinbarungen“, mit denen die Kosten über die Hintertür den Beschäftigten umgehängt wurden.„Gerade bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren geringes Einkommen dieser drohenden Rückforderung von Ausbildungskosten in exorbitanter Höhe gegenüberstand, sahen wir in Vereinbarungen derartigen reine Knebelverträge. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird daher eine wesentliche Erleichterung für viele Arbeitnehmer schlagend, die wir ausdrücklich begrüßen“, sagt Brokes.

Die Arbeiterkammer hilft, sollten Arbeitgeber die Kosten von verpflichtenden Weiterbildungen nicht selbst tragen. Denn die Arbeiterkammer ist dazu da, die Rechte der vier Millionen Beschäftigten in Österreich durchzusetzen.

Weltbildungsbericht

Der„Global Education Monitoring Report“ der Unesco führt einmal jährlich Bildungsstatistiken aus verschiedenen Datenquellen zusammen und stellt globale Ländervergleiche an. Der Bericht geht der Frage nach, an welchem Punkt sich der Bildungssektor weltweit befindet, um das vierte UN-Nachhaltigkeitsziel„Hochwertige Bildung“ zu erreichen. Er enthält auch Daten zur Erwachsenenbildung, wie zum Beispiel die weltweite Beteiligung an Weiterbildung und die Entwicklung digitaler Kompetenzen.

Die aktuellen Ergebnisse: In Ländern mit mehr Einkommen nehmen Erwachsene häufiger an Weiterbildung teil. Zur Frage, wie viele Erwachsene an Erwachsenenbildung teilnehmen, liegen Daten aus 115 Ländern weltweit vor. Im Durchschnitt liegt die Teilnahmequote bei drei Prozent, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen reichen und armen Ländern gibt. In Europa beispielsweise, wo viele Staaten im weltweiten Vergleich ein relativ hohes Durchschnittseinkommen haben, nehmen rund acht Prozent der 25bis 64-Jährigen an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Alle Länder, in denen die Teilnahmequote über zehn Prozent liegt, liegen ausschließlich in Europa. Österreich fügt sich in dieses Bild ein - hierzulande nehmen rund 14 Prozent der Erwachsenen an Weiterbildung teil.

Bei diesem Vergleich ist allerdings Vorsicht geboten, so die Autorinnen und Autoren. In den reicheren Ländern ist die Teilnahmequote im Vergleich zu armen Ländern vermutlich noch höher als im Bericht angenommen. Denn in vielen europäischen Ländern bezieht sich die Frage nach der Teilnahme an Weiterbildung lediglich auf die letzten vier Wochen vor der jeweiligen Erhebung. In anderen Ländern wird dagegen häufig nach einem wesentlich längeren Zeitraum von zwölf Monaten gefragt.

Weiterbildungsteilnahme bei Männern und Frauen gleich

Weltweit nehmen etwa gleich viele Frauen wie Männer an Angeboten der Erwachsenenbildung teil, zeigen die Zahlen aus dem Bericht.

Von den 113 Ländern, für die nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten vorliegen, gibt es nur sechs Länder, in denen der Unterschied zwischen den Geschlechtern mehr als fünf Prozentpunkte beträgt. In diesen sechs Staaten nehmen mehr Frauen als Männer an Erwachsenenbildung teil. Mit einer Ausnahme (Dominikanische Republik) liegen alle diese Länder in Nordeuropa: Dänemark, Estland, Finnland, Island und Schweden. Spezifische Daten für Österreich nennen die Autoren des Berichts nicht.

Digitale Skills nehmen zu

Der Bericht geht auch der Frage nach, inwieweit sich die digitalen Fähigkeiten seit der Festlegung der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2015 verbessert haben.

Daraus geht hervor, dass in wohlhabenden Ländern, aus denen die meisten Daten stammen, die digitalen Kompetenzen zugenommen haben. Das gilt auch für Österreich: Hier verfügen 59 Prozent der Erwachsenen über diese Kompetenzen - um sieben Prozentpunkte mehr als 2015.

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.