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Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

Eine Berufsorientierung für Jugendliche ist wichtig. Foto: pexels.com

23.02.2023

Als gute Vorbereitung für den Lehrberuf oder als Abschluss der Schulpflicht fungieren die Polytechnischen Schulen oft als wichtiges Bindeglied zum weiteren individuellen Werdegang.

Die Polytechnische Schule schließt an die 8. Schulstufe an und umfasst eine Schulstufe. Die Schülerinnen und Schüler werden im 9. oder in einem freiwilligen 10. Schuljahr durch Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung auf das weitere Leben - insbesondere auf das Berufsleben - vorbereitet.

Eine Orientierungsphase am Anfang des Schuljahres und Berufsorientierung als Unterrichtsprinzip bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen der Berufswelt. Durch Betriebs- und Berufserkundungen in Lehrwerkstätten und außerschulischen Institutionen sowie durch berufspraktische Tage, wie der Schnupperlehre in Betrieben, wird die Berufswahl unterstützt.

Spezialisierung

Die Berufsgrundbildung wird in Fachbereichen (Wahlpflichtgegenständen) angeboten. Sie entsprechen großen Berufsfeldern der Wirtschaft, wobei grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) erworben werden.

Handlungs- und praxisorientiertes Lernen fördert die individuellen Begabungen und Lernmotivation der Schüler. Aus den folgenden sieben Fachbereichen kann je nach beruflichen Interessen und Neigungen gewählt werden: Metall, Elektro, Holz, Bau, Handel-Büro, Tourismus. Dienstleistungen,

Im Rahmen der Schulautonomie können auch neue Fachbereiche wie Mechatronik und Gesundheit/Soziales angeboten werden.

In den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen, wie Berufsorientierung und Lebenskunde, Politische Bildung und Wirtschaftskunde, Deutsch, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Bewegung und Sport, wird eine vertiefende Allgemeinbildung angeboten.

Durch den Unterricht im Ausmaß von 32 Wochenstunden werden grundlegende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um sich für den Übertritt in die Lehre sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen bestmöglich zu qualifizieren.

Schulautonom kann das Wochenstundenausmaß Wahlpflichtbereich und in den allgemeinen Pflichtgegenständen  Interessen der Schüler angepasst werden.

In integrativen Klassen Schulpflicht vollenden

Die Polytechnische Schule wird entweder als selbstständige Schule oder in organisatorischem Zusammenhang mit einer allgemeinbildenden Pflichtschule geführt. Die Schüler erwerben bei positivem Abschluss der Polytechnischen Schule das Recht, in die 2. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule gleicher Fachrichtung (mindestens 15 Wochenstunden im gewählten Fachbereich) oder ohne Aufnahmeprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule überzutreten.

Zur Beendigung ihrer Schulpflicht haben Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf seit 2012 die Möglichkeit, an einer Polytechnischen Schule oder an einer einjährigen Haushaltungsschule in integrativen Klassen ihre Schulpflicht zu beenden.

In Integrationsklassen an der Polytechnischen Schule kommt für die Jugendlichen der Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres entweder zur Gänze oder teilweise zur Anwendung.

Die Jugendlichen sollen befähigt werden, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln, betriebliche Arbeit aus der Sicht der Arbeitnehmer ebenso wie aus der Sicht der Arbeitgeber kennen und auch einschätzen zu lernen.

So kann es weitergehen

Für die Absolventen einer Polytechnischen Schule bestehen unter anderem folgende Möglichkeiten:

• Mit der PTS wird in der Regel die 9-jährige Schulpflicht erfüllt. PTS-Abgänger können somit die Ausbildung in einem Lehrberuf beginnen.

• Nach einem positiven Abschluss können Jugendliche in die 2. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule gleicher Fachrichtung einsteigen und ohne Aufnahmeprüfung die 1. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule besuchen. Auch der Einstieg in eine allgemeinbildende Schule (AHS) ist möglich.

• Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht die Möglichkeit der integrativen Berufsausbildung. höhere

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.