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Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.

Bürgermeister Diermayr nahm den Preis dankbar entgegen. Foto: Gemeinde Tumeltsham

29.09.2023

Innviertel-Sieg für die neue Ortsplatzgestaltung

Ideen und Projekte für lebens- und liebenswerte Gemeinden und Städte, in den man gerne lebt, wurden Anfang September bei der Oö. Ortsbildmesse in Eitzing, Bezirk Ried, präsentiert. „Es ist beeindruckend, mit wie viel Engagement, Motivation und Liebe die Menschen ihr Umfeld gestalten und damit Lebensqualität in den Regionen schaffen“, zeigte sich Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner von der diesjährigen Ortsbildmesse beeindruckt. Bereits zum dritten Mal wurde der Oö. Ortsbildpreis vergeben.

Aus 25 Projekten, die von Gemeinden eingereicht worden sind, wurden die Preisträger ausgewählt. Den Preis für das Innviertel konnte dabei die Gemeinde Tumeltsham für sich entscheiden. Unter intensiver Einbindung des örtlichen DOSTE (Dorf- und Stadtentwicklung) -Vereins wurde aktiv die neue Ortsplatzgestaltung, der Neubau des Gemeindeamts, die Verlegung der Straße aus dem Ortskern und die multifunktionale Nutzung des Ortsplatzes in den Jahren 2018 bis Sommer 2020 umgesetzt. Besonders hervorzuheben ist, dass nun im Obergeschoß des neuen Gemeindeamts ein Tagesbetreuungszentrum des Roten Kreuzes und des Sozialhilfeverbandes eingerichtet ist. Dieses bietet täglich für ältere Menschen durch Fach- und Sozialbetreuer für Altenarbeit sowie speziell ausgebildete freiwillige Mitarbeiter eine Betreuung.

2000 Euro für die Viertelsieger

Die Gewinner des Ortsbildpreises erhielten von Landesrat Achleitner und Generaldirektor Othmar Nagl von der OÖ Versicherung als Kooperationspartner eine von der FH Oberösterreich (Wels) gestaltete Skulptur, eine Urkunde sowie einen Geldbetrag für die jeweilige DOSTE-Vereinskasse (5000 Euro für den Landessieger und je 2000 Euro für die Viertelsieger). Der Tumeltshamer DOSTE-Verein darf sich somit über 2000 Euro freuen.

Für dieses Sonderthema der OÖNachrichten wurden gemäß § 26 MG Kostenbeiträge geleistet.